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Laufende Gesamtrevision

Aktuell: Der Regierungsrat hat den Richtplan beschlossen

Der Regierungsrat hat den gestützt auf die öffentliche Auflage bereinigten Richtplan am 19. Mai 2026 beschlossen und zuhanden des Kantonsrats verabschiedet. Nach der Behandlung im Kantonsrat wird der Richtplan finalisiert (inklusive dem separat behandelten Thema Fuss- und Veloverkehr) und dem Bundesrat zur Genehmigung unterbreitet. Diese wird im Verlauf des Jahres 2027 erwartet.

Die vom Regierungsrat beschlossenen Dokumente sind:

Zur Medienmitteilung vom 24. Juni 2026.


Im Herbst 2019 hat der Kanton Luzern mit der Gesamtrevision des Richtplans gestartet. Von September 2023 bis Ende Januar 2024 wurde zum Richtplanentwurf 2023 eine öffentliche Mitwirkung durchgeführt. Zum selben Entwurf hat der Bund Ende Juni 2024 einen Vorprüfungsbericht erstellt. Im Herbst 2025 wurde die öffentliche Auflage des Richtplans durchgeführt: Richtplanentwurf 2025.

Ziel: Optimale Voraussetzungen für kantonale Entwicklung schaffen

Ziel des neuen Richtplans ist es, unter Berücksichtigung des wirtschaftlichen und gesellschaftlichen Strukturwandels günstige räumliche Voraussetzungen für die weitere, nachhaltige Entwicklung des Kantons zu schaffen. Damit soll dank verbesserten Standortqualitäten die Konkurrenzfähigkeit des Kantons im nationalen und international Standortwettbewerb weiter erhöht werden. Zugleich sollen der Boden weiterhin haushälterisch genutzt, die Siedlungsentwicklung nach innen gestärkt, das Wohnraumangebot gefördert, die Arbeitsflächen weiterentwickelt, die Mobilität verträglich abgewickelt, die Biodiversität unterstützt sowie die erneuerbare Energieproduktion gestärkt werden.

Neu: Mehr Mitspracherecht des Kantonsrats

Mit dem Inkrafttreten des revidierten Planungs- und Baugesetzes PBG im Jahr 2018 hat der Kantonsrat mehr Mitspracherecht bei der Überarbeitung des Kantonalen Richtplans erhalten: Neu erlässt der Kantonsrat die wesentlichen räumlichen Entwicklungsziele und -strategien, der Regierungsrat hingegen ist weiterhin für die darauf abgestützten weiteren Kapitel des Richtplans und für die Richtplankarte zuständig.

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