Laufende Gesamtrevision

Im Herbst 2019 hat der Kanton Luzern mit der Gesamtrevision des Richtplans gestartet. Von September 2023 bis Ende Januar 2024 wurde zum Richtplanentwurf 2023 eine öffentliche Mitwirkung durchgeführt. Zum selben Entwurf hat der Bund Ende Juni 2024 einen Vorprüfungsbericht erstellt.

Ziel: Optimale Voraussetzungen für kantonale Entwicklung schaffen

Ziel des neuen Richtplans ist es, unter Berücksichtigung des wirtschaftlichen und gesellschaftlichen Strukturwandels günstige räumliche Voraussetzungen für die weitere Entwicklung des Kantons zu schaffen. Damit soll dank verbesserten Standortqualitäten die Konkurrenzfähigkeit des Kantons im nationalen und international Standortwettbewerb weiter erhöht werden.

Neu: Mehr Mitspracherecht des Kantonsrats

Mit dem Inkrafttreten des revidierten Planungs- und Baugesetzes PBG im Jahr 2018 hat der Kantonsrat mehr Mitspracherecht bei der Überarbeitung des Kantonalen Richtplans erhalten: Neu erlässt der Kantonsrat die wesentlichen räumlichen Entwicklungsziele und -strategien (Kapitel Z), der Regierungsrat hingegen ist weiterhin für die darauf abgestützten weiteren Kapitel des Richtplans und für die Richtplankarte zuständig.

Nächster Schritt: Öffentliche Auflage

Der nächste Meilenstein der Richtplanrevision ist die öffentliche Auflage im Herbst/Winter 2025.

Anschliessend wird der Richtplan wiederum gesamthaft überprüft und angepasst. Danach wird der Regierungsrat den gesamthaft revidierten Kantonalen Richtplan verabschieden und dem Kantonsrat vorlegen.

Der Richtplan bedarf abschliessend der Genehmigung durch den Bundesrat.

Der gesamte Prozess wird voraussichtlich Ende 2026 oder anfangs 2027 abgeschlossen sein.

Gremien und Akteure

Organisation Gesamtrevision Kantonaler Richtplan einblenden

Raum und Wirtschaft (rawi)

Abteilung Raumentwicklung

Murbacherstrasse 21

6002 Luzern

Standort

Cüneyd Inan

Telefon +41 41 228 51 86

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