Im Herbst 2019 hat der Kanton Luzern mit der Gesamtrevision des Richtplans gestartet. Von September 2023 bis Ende Januar 2024 wurde zum Richtplanentwurf 2023 eine öffentliche Mitwirkung durchgeführt. Zum selben Entwurf hat der Bund Ende Juni 2024 einen Vorprüfungsbericht erstellt.
Ziel: Optimale Voraussetzungen für kantonale Entwicklung schaffen
Ziel des neuen Richtplans ist es, unter Berücksichtigung des wirtschaftlichen und gesellschaftlichen Strukturwandels günstige räumliche Voraussetzungen für die weitere Entwicklung des Kantons zu schaffen. Damit soll dank verbesserten Standortqualitäten die Konkurrenzfähigkeit des Kantons im nationalen und international Standortwettbewerb weiter erhöht werden.
Neu: Mehr Mitspracherecht des Kantonsrats
Mit dem Inkrafttreten des revidierten Planungs- und Baugesetzes PBG im Jahr 2018 hat der Kantonsrat mehr Mitspracherecht bei der Überarbeitung des Kantonalen Richtplans erhalten: Neu erlässt der Kantonsrat die wesentlichen räumlichen Entwicklungsziele und -strategien (Kapitel Z), der Regierungsrat hingegen ist weiterhin für die darauf abgestützten weiteren Kapitel des Richtplans und für die Richtplankarte zuständig.
Projektleitung und Externe Unterstützung
Projektleitung
Dienststelle Raum und Wirtschaft, Abteilung Raumentwicklung
Externe Unterstützung
- plan:team | Wir gestalten Lebensräume (ab 2024), externe Projektleitung
steiger texte konzepte beratung, Lektorat
- EBP Schweiz (bis 2024, Mitwirkung), externe Projektleitung
- ecoptima, Entwicklung, Raumplanung, Recht, Vertiefung SAG Schweissmatt
- georegio - atelier für raumentwicklung burgdorf, Aktualisierung Windstandorte, Vertiefung 10-Minuten Nachbarschaft
- ilu AG, Aktualisierung Abbau- und Deponie
- Suter von Känel Wild – Planer und Architekten AG, Vertiefung Wohnraum
- Resilientsy | Hochwertige Innenentwicklung
- INTERSAGER | Büro für Gestaltung Sursee, Gestaltung