Die wesentlichen Ziele und Massnahmen des Richtplans 2105 sind nachfolgend dargestellt:
Räumliche Entwicklung in den nächsten 15 bis 25 Jahren
Das 2014 teilrevidierte RPG gibt vor, dass im Richtplan die räumliche Entwicklung des Kantons festgelegt wird. Zudem soll im Richtplan aufgezeigt werden, wie die raumwirksamen Tätigkeiten im Hinblick auf diese Entwicklung aufeinander abgestimmt werden. Mit der Teilrevision 2015 wird daher die räumliche Entwicklung stärker differenziert und gelenkt unter Berücksichtigung des erwarteten Bevölkerungs- und Beschäftigtenwachstums für die nächsten 15 bis 25 Jahre.
Überkommunale Abstimmung und gemeindespezifische Entwicklung des Siedlungsgebietes
Das teilrevidierte RPG fordert eine regionale beziehungsweise überkommunale Abstimmung des Siedlungsgebietes und der Bauzonen. Im Weiteren werden alle Gemeinden einer von acht Gemeindekategorien zugewiesen. Für jede der acht Gemeindekategorien werden Aussagen zur massgebenden Dichte (Anzahl Einwohner pro Bauzonenfläche) und zur Beurteilung von Neueinzonungen basierend auf dem erwarteten, räumlich differenzierten Wachstum gemacht. Die kumulativ erforderlichen Voraussetzungen für Neueinzonungen sind aufgrund des teilrevidierten RPG massgeblich ergänzt und präzisiert worden. Mit der Teilrevision 2015 des Richtplans werden zudem die Kriterien für die Festlegung von regionalen Siedlungsbegrenzungen und deren Anpassung umschrieben.
Bauzonendimensionierung
Für die Beurteilung von allfälligen Neueinzonungen sind die Bauzonenreserven und die demografischen Wachstumswerte des Richtplans (mittleres Bevölkerungswachstumsszenario) entscheidend. Innerhalb der rechtskräftigen Bauzonen können sich die Gemeinden jedoch unabhängig von den Wachstumswerten des Richtplans und damit auch stärker entwickeln.
Gemeinden, die auch unter Annahme des hohen Bevölkerungswachstumsszenarios im nächsten Planungshorizont überdimensionierte Bauzonen aufweisen, müssen diese unter Berücksichtigung von Zweckmässigkeits- und Verhältnismässigkeitskriterien reduzieren.
Downloadbereich Raumentwicklung
Rückzonung Kanton Luzern
Siedlungsentwicklung nach innen, Siedlungserneuerung und -qualität
Der Richtplan 2015 beinhaltet vertiefte Aussagen zur Siedlungsentwicklung nach innen, zur Siedlungserneuerung und zur Siedlungsqualität. Die Aussagen im teilrevidierten Richtplan korrespondieren mit einer Reihe von Grundlagen des Kantons (Arbeitshilfe Siedlungsentwicklung nach innen, Merkblatt Baulandverfügbarkeit, Arbeitshilfe Baulandumlegung u.a.).
Downloadbereich Raumentwicklung
Vorhaben mit erheblichen Auswirkungen auf Raum und Umwelt
Bei den Vorhaben mit erheblichen Auswirkungen auf Raum und Umwelt wird das Richtplananpassungsverfahren konkretisiert. Mit der Teilrevision des Richtplans 2015 werden zusätzliche Kriterien für die Standortevaluation festgelegt.
Weitere inhaltliche Anpassungen 2015
Weitere Änderungen mit der Teilrevision 2015 betreffen die folgenden Themen: Instrumente der regionalen Entwicklungsträger, Strategien Wohnschwerpunkte und Arbeitsplatzgebiete, Kriterien für die Erschliessung durch den öffentlichen Verkehr, Skigebietserweiterungsprojekt Sörenberg, Weiler, Streusiedlungsgebiete, Landschaft und Biodiversität, Schonung der Fruchtfolgeflächen sowie Energie.