Gemass §14 Planungs- und Baugesetz wird der Kantonale Richtplan alle zehn Jahre gesamthaft überprüft und überarbeitet. Die Nachführung erfolgt in der Regel in vier- bis fünfjährlichen Teilrevisionen; damit kann die Planbeständigkeit gewahrt und können Ressourcen geschont werden. Der Richtplan des Kantons Luzern (KRP) wurde zuletzt 2009 gesamtheitlich revidiert und 2015 im Rahmen einer Teilrevision an das teilrevidierte Raumplanungsgesetz (RPG) des Bundes angepasst. 2019 erfolgte die geringfügige Anpassung betreffend Verankerung des Agglomerationsprogramms Luzern der 3. Generation.
Richtplan 2009
Richtplan 2015
Richtplan 2019