Gemass §14 Planungs- und Baugesetz wird der Kantonale Richtplan alle zehn Jahre gesamthaft überprüft und überarbeitet. Die Nachführung erfolgt in der Regel in vier- bis fünfjährlichen Teilrevisionen; damit kann die Planbeständigkeit gewahrt und können Ressourcen geschont werden. Der Richtplan des Kantons Luzern (KRP) wurde zuletzt 2009 gesamtheitlich revidiert und 2015 im Rahmen einer Teilrevision an das teilrevidierte Raumplanungsgesetz (RPG) des Bundes angepasst. In den Jahren 2019 und 2024 wurde zudem das Kapitel R7 geringfügig angepasst mit der Verankerung des Agglomerationsprogramms Luzern der 3. Generation (AP LU 3G) sowie der Verankerung der Agglomerationsprogramme Luzern und Aareland der 4. Generation (AP LU 4G und AP AL 4G).
Richtplangesamtrevision 2020ff.
Richtplan 2024: Verankerungen Aggloprogramme 4G
Richtplan 2024: Windenergie
Richtplan 2019
Richtplan 2015
Richtplan 2009