Behördenverbindlicher Richtplan
Der kantonale Richtplan ist das zentrale Führungsinstrument, um die räumliche Entwicklung im Kanton zu steuern. Im Richtplan definiert der Kanton seine Planungsabsichten und stimmt sie mit den Vorhaben des Bundes und der Gemeinden ab. Der Richtplan zeigt die künftige räumliche Entwicklung des Kantons in den Themenbereichen «Raumimpulse», «Siedlung», «Mobilität», «Landschaft» sowie «Energie, Ver- und Entsorgung» auf. Er hat insbesondere aufzuzeigen, wo diese räumlich konkret wahrzunehmen und wie Konflikte zwischen verschiedenen Anliegen zu lösen sind.
Die Überarbeitung, die Anpassung oder die Fortschreibung des Richtplans sowie die Bewirtschaftung und das Controlling sind wichtige Kernaufgaben der Abteilung Raumentwicklung. Aus den Koordinationsaufgaben des Richtplans ergeben sich viele konkrete Projekte bzw. Fachplanungen, die ebenfalls durch die Abteilung Raumentwicklung bearbeitet oder koordiniert werden.
Richtplan
Der Richtplan-Text besteht aus raumordnungspolitischen Zielsetzungen, richtungsweisenden Festlegungen, Erläuterungen und den Koordinationsaufgaben.
Download Gesamtdokument (Stand: 31. Januar 2025)
Frühere Richtplananpassungen
Der Richtplan wird laufend angepasst. Die wesentlichen Änderungen der aktuellen Fassung sind unten aufgelistet:
31.01.2025 - Verankerung Agglomerationsprogramme Luzern und Aareland der 4. Generation einblenden
Gestützt auf die im Frühling 2024 unterzeichneten Leistungsvereinbarungen zwischen Bund und Kanton werden die beiden Agglomerationsprogramme Luzern und Aareland der vierten Generation im kantonalen Richtplan Luzern verankert.
Die geringfügige Anpassung des kantonalen Richtplans im Kapitel R7 dient einerseits der Darstellung der richtplanrelevanten Elemente der Agglomerationsprogramme Luzern und Aareland, an dem der Kanton Luzern erstmals auch beteiligt ist. Andererseits wird die fristgerechte Umsetzung der im Richtplan verankerten Massnahmen behördenverbindlich.
24.10.2024 - Teilrevision Windenergie einblenden
Die Klima- und Energiepolitik des Kantons Luzern setzt auf einen zügigen Ausbau der erneuerbaren Energien. Mit der vorgezogenen Teilrevision des Richtplans zum Thema Windenergie liefert der Kanton Luzern die planungsrechtlichen Grundlagen und schafft notwendige Rahmenbedingungen.
Weitere Informationen: Windenergie im Kanton Luzern
08.10.2019 - Verankerung Agglomerationsprogramm Luzern 3. Generation einblenden
Mit einer geringfügigen Anpassung des Kapitels R7 wurden die Inhalte des Agglomerationsprogramms Luzern der 3. Generation im Richtplan verankert.
22.06.2016 - Teilrevision zum Raumplanungsgesetz 1 (Zersiedlungsstopp) einblenden
Das 2014 teilrevidierte nationale Raumplanungsgesetz gibt vor, dass im Richtplan die räumliche Entwicklung des Kantons festgelegt wird. Zudem wird im Richtplan aufgezeigt, wie die raumwirksamen Tätigkeiten im Hinblick auf diese Entwicklung aufeinander abgestimmt werden. Mit der Teilrevision 2015 wurde daher die räumliche Entwicklung stärker differenziert und gelenkt unter Berücksichtigung des erwarteten Bevölkerungs- und Beschäftigtenwachstums für die nächsten 15 bis 25 Jahre.
24.08.2011 - Gesamtrevision Kantonaler Richtplan einblenden
Ziel des Richtplans 2009 ist es, unter Berücksichtigung des wirtschaftlichen und gesellschaftlichen Strukturwandels günstige räumliche Voraussetzungen für die weitere Entwicklung des Kantons zu schaffen.
Raum und Wirtschaft (rawi)
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