Behördenverbindlicher Richtplan

Der geltende Richtplan 2009, teilrevidiert 2015, angepasst 2019

Gemäss § 14 des Planungs- und Baugesetzes PBG wird der Kantonale Richtplan alle zehn Jahre gesamthaft überprüft und überarbeitet. Der zurzeit geltende Richtplan des Kantons Luzern (KRP) wurde zuletzt 2009 gesamtheitlich revidiert und 2015 im Rahmen einer Teilrevision an das teilrevidierte Raumplanungsgesetz (RPG) des Bundes angepasst. Im Jahr 2019 wurde zudem das Kapitel R7 geringfügig angepasst mit der Verankerung des Agglomerationsprogramms Luzern der 3. Generation (AP LU 3G). 

Hauptmerkmale des geltenden Kantonalen Richtplans (KRP)

Hauptmerkmale der Richtplanänderungen 2009 sind die Ausrichtung auf den Metropolitanraum Zürich, die konkretisierte Raum-, Achsen- und Zentrenstruktur, die Bildung von regionalen Entwicklungsträgern sowie die verstärkte Positionierung des Kantons als Wohn- und Wirtschaftsstandort sowie als Tourismus- und Kulturdestination. Hauptmerkmale des teilrevidierten Kantonalen Richtplans Luzern 2015 sind die Konkretisierung der Vorgaben des RPG, namentlich der Zersiedlungsstopp und die Siedlungsentwicklung nach innen. Der KRP LU 2015 schafft Klarheit für die künftigen Ortsplanungen. Die Gemeinden müssen ihre Ortsplanungen bis Ende 2023 an die Vorgaben des eidgenössischen Raumplanungsgesetzes, des kantonalen Planungs- und Baugesetzes und des Kantonalen Richtplans angepasst haben. 

Verankerung des Agglomerationsprogramms Luzern (AP LU) im Kantonalen Richtplan

Das AP LU 2G ist mit der Teilrevision 2015 sowie das AP LU 3G ist mit der geringfügigen Anpassung 2019 im Richtplan und damit auch für die Gemeinden behördenverbindlich verankert. Dieses Vorgehen ist die Voraussetzung dafür, dass mit dem Bund eine Leistungsvereinbarung über jede Aggloprogrammgeneration abgeschlossen werden kann und sich der Bund finanziell an den Infrastrukturmassnahmen beteiligt. Die mit dem teilrevidierten RPG ausdrücklich geforderte Abstimmung von Siedlung und Verkehr wird darüber hinaus mit der Richtplanteilrevision 2015 für das ganze Kantonsgebiet konkretisiert. Weitere Informationen zu den Agglomerationsprogrammen finden Sie hier

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