Der kantonale Richtplan ist das zentrale Führungsinstrument, um die räumliche Entwicklung im Kanton zu steuern. Im Richtplan definiert der Kanton seine Planungsabsichten und stimmt sie mit den Vorhaben des Bundes und der Gemeinden ab. Der Richtplan zeigt die künftige räumliche Entwicklung des Kantons in den Themenbereichen «Raumimpulse», «Siedlung», «Mobilität», «Landschaft» sowie «Energie, Ver- und Entsorgung» auf. Er hat insbesondere aufzuzeigen, wo diese räumlich konkret wahrzunehmen und wie Konflikte zwischen verschiedenen Anliegen zu lösen sind.
Die Überarbeitung, die Anpassung oder die Fortschreibung des Richtplans sowie die Bewirtschaftung und das Controlling sind wichtige Kernaufgaben der Abteilung Raumentwicklung. Aus den Koordinationsaufgaben des Richtplans ergeben sich viele konkrete Projekte bzw. Fachplanungen, die ebenfalls durch die Abteilung Raumentwicklung bearbeitet oder koordiniert werden.
Frühere Richtplananpassungen
Der Richtplan wird laufend angepasst. Die wesentlichen Änderungen der aktuellen Fassung sind unten aufgelistet:
Das 2014 teilrevidierte nationale Raumplanungsgesetz gibt vor, dass im Richtplan die räumliche Entwicklung des Kantons festgelegt wird. Zudem wird im Richtplan aufgezeigt, wie die raumwirksamen Tätigkeiten im Hinblick auf diese Entwicklung aufeinander abgestimmt werden. Mit der Teilrevision 2015 wurde daher die räumliche Entwicklung stärker differenziert und gelenkt unter Berücksichtigung des erwarteten Bevölkerungs- und Beschäftigtenwachstums für die nächsten 15 bis 25 Jahre.
Ziel des Richtplans 2009 ist es, unter Berücksichtigung des wirtschaftlichen und gesellschaftlichen Strukturwandels günstige räumliche Voraussetzungen für die weitere Entwicklung des Kantons zu schaffen.