Behördenverbindlicher Richtplan

Der kantonale Richtplan ist das zentrale Führungsinstrument, um die räumliche Entwicklung im Kanton zu steuern. Im Richtplan definiert der Kanton seine Planungsabsichten und stimmt sie mit den Vorhaben des Bundes und der Gemeinden ab. Der Richtplan zeigt die künftige räumliche Entwicklung des Kantons in den Themenbereichen «Raumimpulse», «Siedlung», «Mobilität», «Landschaft» sowie «Energie, Ver- und Entsorgung» auf. Er hat insbesondere aufzuzeigen, wo diese räumlich konkret wahrzunehmen und wie Konflikte zwischen verschiedenen Anliegen zu lösen sind.

Die Überarbeitung, die Anpassung oder die Fortschreibung des Richtplans sowie die Bewirtschaftung und das Controlling sind wichtige Kernaufgaben der Abteilung Raumentwicklung. Aus den Koordinationsaufgaben des Richtplans ergeben sich viele konkrete Projekte bzw. Fachplanungen, die ebenfalls durch die Abteilung Raumentwicklung bearbeitet oder koordiniert werden.

Richtplan

Der Richtplan-Text besteht aus raumordnungspolitischen Zielsetzungen, richtungsweisenden Festlegungen, Erläuterungen und den Koordinationsaufgaben.

Download Gesamtdokument (Stand: 31. Januar 2025) 


Richtplan-Karte

Richtplanvorhaben im räumlichen Zusammenhang

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Frühere Richtplananpassungen

Der Richtplan wird laufend angepasst. Die wesentlichen Änderungen der aktuellen Fassung sind unten aufgelistet:

31.01.2025 - Verankerung Agglomerationsprogramme Luzern und Aareland der 4. Generation einblenden

24.10.2024 - Teilrevision Windenergie einblenden

08.10.2019 - Verankerung Agglomerationsprogramm Luzern 3. Generation einblenden

22.06.2016 - Teilrevision zum Raumplanungsgesetz 1 (Zersiedlungsstopp) einblenden

24.08.2011 - Gesamtrevision Kantonaler Richtplan einblenden

Raum und Wirtschaft (rawi)

Abteilung Raumentwicklung

Murbacherstrasse 21

6002 Luzern

Standort

Cüneyd Inan

Telefon +41 41 228 51 86

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