Verankerung der Agglomerationsprogramme Luzern und Aareland der vierten Generation

Gestützt auf die im Frühling 2024 unterzeichneten Leistungsvereinbarungen zwischen Bund und Kanton werden die beiden Agglomerationsprogramme Luzern und Aareland der vierten Generation im kantonalen Richtplan Luzern verankert. 

Die geringfügige Anpassung des kantonalen Richtplans im Kapitel R7 dient einerseits der Darstellung der richtplanrelevanten Elemente der Agglomerationsprogramme Luzern und Aareland, an dem der Kanton Luzern erstmals auch beteiligt ist. Andererseits wird die fristgerechte Umsetzung der im Richtplan verankerten Massnahmen behördenverbindlich.

Die geringfügige Anpassung erfolgt im Layout des rechtskräftigen Richtplans Stand 2019. Sie wird anschliessend auch in die laufende Totalrevision des Richplans übernommen.

Unterlagen Teilrevision Agglomerationsprogramme 4. Generation

 

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