Anlass und Ziele
Gemäss § 14 des Planungs- und Baugesetzes PBG wird der Kantonale Richtplan alle zehn Jahre gesamthaft überprüft und überarbeitet. Der Richtplan des Kantons Luzern (KRP) wurde zuletzt 2009 gesamtheitlich revidiert und 2015 im Rahmen einer Teilrevision an das teilrevidierte Raumplanungsgesetz (RPG) des Bundes angepasst. Anfangs Juli 2020 startete der Kanton Luzern mit der neuen Gesamtrevision.
Ziel: Optimale Voraussetzungen für kantonale Entwicklung schaffen
Ziel des neuen Richtplans ist es, unter Berücksichtigung des wirtschaftlichen und gesellschaftlichen Strukturwandels günstige räumliche Voraussetzungen für die weitere Entwicklung des Kantons zu schaffen. Damit soll dank verbesserten Standortqualitäten die Konkurrenzfähigkeit des Kantons im nationalen und international Standortwettbewerb weiter erhöht werden.
Neu: Mehr Mitspracherecht des Kantonsrats
Mit dem Inkrafttreten des revidierten Planungs- und Baugesetzes PBG im Jahr 2018 hat der Kantonsrat mehr Mitspracherecht bei der Überarbeitung des Kantonalen Richtplans erhalten: Neu erlässt der Kantonsrat die wesentlichen räumlichen Entwicklungsziele und -strategien (Kapitel Z), der Regierungsrat hingegen ist weiterhin für die darauf abgestützten weiteren Kapitel des Richtplans und für die Richtplankarte zuständig.