Die Revision des Kantonalen Richtplans Luzern wird unter Einbezug und Mitwirkung verschiedener Gremien und Akteure erarbeitet. In einem Mitwirkungs- und öffentlichen Anhörungsverfahren können zudem Private, Gemeinden, regionale Entwicklungsträger, Parteien, Verbände und Organisationen sowie Nachbarkantone Stellung nehmen. Anschliessend wird der Regierungsrat den revidierten Kantonalen Richtplan verabschieden und dem Kantonsrat zur Beratung der räumlichen Entwicklungsziele und -strategien sowie zur Genehmigung der weiteren Inhalte vorlegen. Der Richtplan bedarf abschliessend der Genehmigung durch den Bundesrat.
Der gesamte Prozess wird voraussichtlich 2024 abgeschlossen sein.
Prozessübersicht