Ablauf und Vorgehen

Die Revision des Kantonalen Richtplans Luzern wird unter Einbezug und Mitwirkung verschiedener Gremien und Akteure erarbeitet.

Seit Mitte 2023 ist der gesamthaft revidierte Richtplan in der Vorprüfung durch den Bund.

Öffentliche Mitwirkung

In der öffentlichen Mitwirkung vom 11. September 2023 bis 29. Januar 2024 konnten sich alle Interessierten ein erstes Mal zum Richtplanentwurf äussern. In dieser Zeit sind 257 Stellungnahmen mit über 8500 Anträgen eingereicht worden. Von den Stellungnahmen stammt rund ein Viertel von Gemeinden und Gemeindeverbänden. Vier Nachbarkantone und alle im Kantonsrat vertretenen Parteien sowie zahlreiche verschiedene Organisationen, Interessenverbände und Privatpersonen äusserten sich zum Richtplanentwurf. 

Nächste Schritte

Gleichzeitig zur öffentlichen Mitwirkung befindet sich der Richtplanentwurf zur Vorprüfung beim Bund. Liegen die Ergebnisse der öffentlichen Mitwirkung und der Vorprüfung vor, wird der Richtplanentwurf überarbeitet und danach für 60 Tage öffentlich aufgelegt.

Aufgrund der Anträge im Rahmen der öffentlichen Auflage wird der Richtplan wiederum gesamthaft überprüft und angepasst. Anschliessend wird der Regierungsrat den revidierten Kantonalen Richtplan verabschieden und dem Kantonsrat zur Beratung der räumlichen Entwicklungsziele und -strategien (Kapitel Z) sowie zur Genehmigung der weiteren Inhalte vorlegen.

Der Richtplan bedarf abschliessend der Genehmigung durch den Bundesrat.

Der gesamte Prozess wird voraussichtlich Ende 2025 oder anfangs 2026 abgeschlossen sein.

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