Die Revision des Kantonalen Richtplans Luzern wird unter Einbezug und Mitwirkung verschiedener Gremien und Akteure erarbeitet.
Seit Mitte 2023 ist der gesamthaft revidierte Richtplan in der Vorprüfung durch den Bund.
Öffentliche Mitwirkung
Vom 11. September 2023 bis 29. Januar 2024 befindet sich der Richtplanentwurf zudem in der öffentlichen Mitwirkung. Private, Gemeinden, regionale Entwicklungsträger, Parteien, Verbände und Organisationen sowie Nachbarkantone können ein erstes Mal Stellung nehmen. Alle relevanten Dokumente sind unter nachfolgendem Link einsehbar:
E-Mitwirkung Richplan
Informationsveranstaltungen zur Richtplanrevision
Erfahren Sie das Wichtigste zum totalrevidierten Richtplanentwurf an den öffentlichen Informationsveranstaltungen:
Sursee Donnerstag, 19. Oktober 2023, 17:30 bis 19:30 Uhr, Rathaus Tuchlaube
Luzern Dienstag, 24. Oktober 2023, 17:30 bis 19:30 Uhr, Marianischer Saal
Willisau Donnerstag, 26. Oktober 2023, 17:30 bis 19:30 Uhr, Schlossschür
Eine Anmeldung ist nicht erforderlich.
Nächste Schritte
Liegen die Ergebnisse der öffentlichen Mitwirkung und der Vorprüfung vor, wird der Richtplanentwurf gesamthaft überprüft und überarbeitet und danach vom Regierungsrat freigegeben für die 60tägige öffentliche Auflage gemäss §13 Abs. 2 PBG.
Aufgrund der Anträge im Rahmen der öffentlichen Auflage wird der Richtplan wiederum gesamthaft überprüft und angepasst. Anschliessend wird der Regierungsrat den revidierten Kantonalen Richtplan verabschieden und dem Kantonsrat zur Beratung der räumlichen Entwicklungsziele und -strategien (Kapitel Z) sowie zur Genehmigung der weiteren Inhalte vorlegen.
Der Richtplan bedarf abschliessend der Genehmigung durch den Bundesrat.
Der gesamte Prozess wird voraussichtlich Ende 2025 abgeschlossen sein.