Die Revision des Kantonalen Richtplans Luzern wird unter Einbezug und Mitwirkung verschiedener Gremien und Akteure erarbeitet.
Öffentliche Mitwirkung und Vorprüfung beim Bund
In der öffentlichen Mitwirkung vom 11. September 2023 bis 29. Januar 2024 konnten sich alle Interessierten ein erstes Mal zum Richtplanentwurf äussern. In dieser Zeit sind 257 Stellungnahmen mit über 8500 Anträgen eingereicht worden. Von den Stellungnahmen stammt rund ein Viertel von Gemeinden und Gemeindeverbänden. Vier Nachbarkantone und alle im Kantonsrat vertretenen Parteien sowie zahlreiche verschiedene Organisationen, Interessenverbände und Privatpersonen äusserten sich zum Richtplanentwurf.
Parallel zur öffentlichen Mitwirkung hat der Bund den Richtplanentwurf einer Vorprüfung unterzogen. Der entsprechende Bericht liegt seit dem 20. Juni 2024 vor.
Weiteres Vorgehen
Für die weiteren Phasen der Richtplanüberarbeitung und -bereinigung wird wiederum ein Submissionsverfahren durchgeführt zwecks Auswahl eines externen Planungsbüros für die Projektunterstützung. Die Submission läuft ab dem 27. Juni 2024 auf simap.ch. Dort ist die massgebende Planerausschreibung inkl. der relevanten Beilagen und die Fragebeantwortung aufgeschaltet.
Aufgrund der Ergebnisse der öffentlichen Mitwirkung und der Vorprüfung des Bundes wird der Richtplanentwurf überarbeitet und danach für 60 Tage öffentlich aufgelegt.
Aufgrund der Anträge im Rahmen der öffentlichen Auflage wird der Richtplan wiederum gesamthaft überprüft und angepasst. Anschliessend wird der Regierungsrat den revidierten Kantonalen Richtplan verabschieden und dem Kantonsrat zur Beratung der räumlichen Entwicklungsziele und -strategien (Kapitel Z) sowie zur Genehmigung der weiteren Inhalte vorlegen.
Der Richtplan bedarf abschliessend der Genehmigung durch den Bundesrat.
Der gesamte Prozess wird voraussichtlich Ende 2026 oder anfangs 2027 abgeschlossen sein.