Die Überarbeitung des Richtplans ist als «Gesamtrevision» zu betrachten. Das heisst, dass grundsätzlich alle Inhalte des Richtplans überprüft werden. Zu beachten ist allerdings, dass der Richtplan im Jahr 2015 teilrevidiert wurde. Angepasst wurden aufgrund des teilrevidierten Raumplanungsgesetzes das Unterkapitel R1 (Raum-, Achsen- und Zentrenstruktur) sowie das Kapitel S (Siedlung). Um die Planbeständigkeit zu gewährleisten, sollen diese Kapitel überprüft und soweit zweckmässig aktualisiert werden.
Das Kapitel Z umfasst aufgrund der aktuellen Gesamtrevision neu folgende Unterkapitel und wichtigste Inhalte:
Z1 Raumentwicklungsstrategie (ehemals Kapitel R1-4, ergänzt)
- Wichtigste künftige räumliche Herausforderungen wie (Re)Globalisierung(?), Digitalisierung, Individualisierung, Klimawandel, Bevölkerungswachstum (BfS-/LUSTAT-Prognosen 2020), demografischer Wandel, Migration, Strukturwandel, Mobilität, Energiewende etc.
- Positionierung des Kantons innerhalb der Schweiz, zu den Nachbarkantonen und zu den angrenzenden funktionalen Räumen
- Raumstruktur und Handlungsräume sowie Raumentwicklungsstrategiekarte
Z2 Raumimpulse (neuer Titel)
- Nachhaltigkeit, Klimaschutz und Klimaadaption
- Abstimmung Siedlung und Verkehr
- Regionale Entwicklungsträger
- Tourismus
- Öffentliche Bauten und Anlagen sowie Militär
Z3 Siedlung und Wirtschaftsstandort
- Lenkung der Bauzonenfläche und -dichte, Zersiedlungsstopp; inkl. Karte
- Hochwertige Siedlungsentwicklung nach Innen
- Wirtschaftsentwicklung im Raum, kantonale ESP, regionale Arbeitsplatzgebiete, strategische Arbeitsplatzgebiete
Z4 Mobilität (wesentlicher inhaltlicher Ausbau, eng abgestimmt mit dem Projekt «Zukunft Mobilität Luzern»
- Gesamtverkehr, räumlich differenziertes Zusammenwirken der verschiedenen Verkehrsarten und -träger inkl. kombinierte Mobilität, Erreichbarkeit, Erschliessungsqualitäten etc.
- Fuss- und Veloverkehr
- Öffentlicher Verkehr
- Motorisierter Individualverkehr
- Güterverkehr
Z5 Landschaft (wesentlicher inhaltlicher Ausbau)
- Landschaft, Biodiversität und Wald
- Gewässer und Naturgefahren (auch im Zusammenhang mit Klimawandel)
- Bodenschutz, Kulturland, Fruchtfolgeflächen
- Entwicklung der Landwirtschaft, Bauen ausserhalb Bauzone
Z6 Ver- und Entsorgung (wesentlicher inhaltlicher Ausbau)
- Kreislaufwirtschaft und Materialbewirtschaftung (Abbau und Deponien)
- Wasserversorgung und Siedlungsentwässerung
- Energieversorgung (raumrelevante Energieformen wie Solar, Wind, Wasser, Biomasse, Erdwärme etc.); Anlagen und deren Transport (Hochspannungsleitungen, Gasleitungen)
- Datenübermittlung
Die weiteren Richtplankapitel – Kapitel A, R, S, M, L und E – stützen sich auf die räumlichen Entwicklungsziele und -strategien aus Kapitel Z und konkretisieren diese in operativer Hinsicht. Diese Kapitel werden weiterhin vom Regierungsrat erlassen.