Der Regierungsrat hat eine geringfügige Anpassung des kantonalen Richtplans eingeleitet. Gestützt auf die im Frühling 2024 unterzeichneten Leistungsvereinbarungen zwischen Bund und Kanton werden die beiden Agglomerationsprogramme Luzern und Aareland der vierten Generation im kantonalen Richtplan Luzern verankert. Die öffentliche Auflage der entsprechenden Anpassung des Richtplans dauert vom 8. Juni bis am 7. Juli 2024.
Öffentliche Auflage bis am 7. Juli
Während der gesetzlichen Frist von 30 Tagen für die öffentliche Auflage vom 8. Juni bis 7. Juli 2024 können Privatpersonen, Gemeinden, regionale Entwicklungsträger, Parteien, Verbände und Organisationen sowie Nachbarkantone zum Entwurf des geringfügig angepassten kantonalen Richtplans Stellung nehmen.
Alle Unterlagen finden Sie im E-Mitwirkungstool, wo auch die Eingabe von Stellungnahmen digital möglich ist:
E-Mitwirkung zur Verankerung der Agglomerationsprogramme der 4. Generation im kantonalen Richtplan
Folgendes Dokument ist Gegenstand der öffentlichen Auflage:
Zur Information liegen zudem folgende Dokumente auf:
Stellungnahmen mit Anträgen und Begründungen sind innerhalb der Auflagefrist via Online-Tool «E-Mitwirkung» einzugeben (oder schriftlich innerhalb der Auflagefrist (Datum des Poststempels) einzureichen an: Dienststelle Raum und Wirtschaft (rawi), Vernehmlassung Richtplananpassung Aggloprogramme, Murbacherstrasse 21, 6002 Luzern).