Kantonale Richtplanung

Zweck, Inhalt, Instrumente

Der Kantonale Richtplan ist ein wichtiges, behördenverbindliches, strategisches Führungs- und Koordinationsinstrument für den Kantonsrat sowie die Regierung und entfaltet auch Wirkung auf die Regionen und die Gemeinden. Er zeigt mittels der Festlegung von Zielen und Massnahmen (Koordinationsaufgaben) in den wesentlichen Zügen die künftige räumliche Entwicklung des ganzen Kantons für die nächsten zehn oder mehr Jahre in den Themenbereichen Raumstruktur/Raumimpulse, Siedlung, Mobilität, Landschaft sowie Ver- und Entsorgung auf. Er besteht aus einem Richtplantext inkl. Abbildungen sowie der Richtplankarte

Die Überarbeitung, die Anpassung oder die Fortschreibung des Richtplans sowie die Bewirtschaftung und das Controlling sind wichtige Kernaufgaben der Abteilung Raumentwicklung. Aus den Koordinationsaufgaben des Richtplans ergeben sich viele konkrete Projekte bzw. Fachplanungen, die ebenfalls durch die Abteilung Raumentwicklung bearbeitet oder koordiniert werden.

Raum und Wirtschaft (rawi)

Abteilung Raumentwicklung

Murbacherstrasse 21

6002 Luzern

Standort

Mike Siegrist


Telefon
041 228 51 89

E-Mail

Rechtliche Grundlagen

Raumplanungsgesetz RPG Planungs- und
Baugesetz PBG

Unterlagen zur Kantonalen Richtplanung

Bevölkerungsszenarien

www. lustat.ch
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