Zweck, Inhalt, Instrumente
Der Kantonale Richtplan ist ein wichtiges, behördenverbindliches, strategisches Führungs- und Koordinationsinstrument für den Kantonsrat sowie die Regierung und entfaltet auch Wirkung auf die Regionen und die Gemeinden. Er zeigt mittels der Festlegung von Zielen und Massnahmen (Koordinationsaufgaben) in den wesentlichen Zügen die künftige räumliche Entwicklung des ganzen Kantons für die nächsten zehn oder mehr Jahre in den Themenbereichen Raumstruktur/Raumimpulse, Siedlung, Mobilität, Landschaft sowie Ver- und Entsorgung auf. Er besteht aus einem Richtplantext inkl. Abbildungen sowie der Richtplankarte.
Die Überarbeitung, die Anpassung oder die Fortschreibung des Richtplans sowie die Bewirtschaftung und das Controlling sind wichtige Kernaufgaben der Abteilung Raumentwicklung. Aus den Koordinationsaufgaben des Richtplans ergeben sich viele konkrete Projekte bzw. Fachplanungen, die ebenfalls durch die Abteilung Raumentwicklung bearbeitet oder koordiniert werden.