Teilrevision Windenergie 2021 bis 2024

Anlass und Ziel

Die Energiestrategie 2050 des Bundes sieht einen schrittweisen Umbau des Energiesystems vor, u.a. durch den Bau von Windenergieanlagen. Artikel 10 des eidg. Energiegesetzes (EnG; SR 730.0), welches seit dem 1. Januar 2018 in Kraft ist, verpflichtet die Kantone, geeignete Gebiete für die Windkraftnutzung in ihren Richtplänen festzusetzen.

Im Juli 2020 startete der Kanton Luzern die Gesamtrevision des Kantonalen Richtplans. Dieser Prozess wird rund sechs Jahre dauern. Da im noch geltenden Richtplan 2015 nur die Planungspflicht für Windenergieanlagen enthalten ist, nicht jedoch die geeigneten Gebiete, hat sich der Kanton – auch unter Berücksichtigung des neuen übergeordneten Rechts – entschieden, parallel zur aktuell laufenden Richtplangesamtrevision das Thema Windenergie in einer vorgezogenen Teilrevision zu behandeln. Damit schafft er vor der Beendigung des Gesamtrevisionsprozesses die Rahmenbedingungen für die nachgelagerte Planung und Umsetzung von Windenergieanlagen mittels Nutzungsplanungs- und Baubewilligungsverfahren.

Erarbeitung und Mitwirkung

Gestützt auf Artikel 10 des Energiegesetzes, auf die Bedeutung der Windkraft zur Produktion von erneuerbarer Energie sowie auf das aktuelle kantonale Windenergiekonzept vom 22. Dezember 2020 wurde ab dem 2. Quartal 2021 eine vorgezogene Richtplanteilrevision Windenergie erarbeitet und vom Bund vorgeprüft. Im Rahmen einer 60-tägigen öffentlichen Auflage (gemäss §13 Abs. 2 des Planungs- und Baugesetzes) vom 29. November 2022 bis am 27. Januar 2023 konnten Private, Energieunternehmen, Gemeinden, regionale Entwicklungsträger, Parteien, Verbände und Organisationen sowie Nachbarkantone Stellung zur Richtplanteilrevision Windenergie nehmen. Es sind insgesamt 163 Stellungnahmen mit rund 1000 Anträgen und Bemerkungen eingegangen. Die Vorlage wurde überarbeitet und wo notwendig angepasst. Die materiell wesentlichen Anträge sind im nachfolgenden Bericht in zusammenfassender Form aufgeführt.

Inhalt der Teilrevision Windenergie
In der Richtplanteilrevision setzt sich der Kanton Luzern das klare Ziel, im Kantonsgebiet bis 2050 250 GWh/Jahr Strom mit Windenergieanlagen zu produzieren. Zudem werden nicht nur kartografisch und tabellarisch 22 für die Windenergienutzung geeignete Gebiete definiert, sondern auch 15 bestehende bzw. konkret geplante Standorte für Windenergieanlagen dargestellt. Des Weiteren werden vier Koordinationsaufgaben mit differenzierten und eindeutigen Zuständigkeiten definiert.

Beschluss und Genehmigung
Der Regierungsrat hat am 6. Juni 2023 die Richtplanteilrevision beschlossen. Der Kantonsrat hat die Botschaft 160 Teilrevision des kantonalen Richtplans betreffend Windenergie in der Oktober-Session 2023 zustimmend verabschiedet.

Gestützt auf den Prüfbericht des Bundesamtes für Raumentwicklung vom 2. Oktober 2024 hat der Bundesrat die Richtplanteilrevision Ende Oktober 2024 genehmigt.

Der Kanton Luzern wird die im Kapitel 3 des Prüfberichts festgehaltenen Anträge in den weiteren Planungsverfahren und -instrumenten aufnehmen und weiterverfolgen.

Konzept «Windenergie Kanton Luzern 2020»

Gemäss aktuellem Konzept Windenergie des Bundes sollen künftig im Kanton Luzern mehr als 130 GWh/Jahr produziert werden. Dies entspricht je nach Grösse der Anlagen 30 bis 60 Windenergieanlagen im Kanton Luzern.

Um die potentiellen Standorte zu ermitteln, hat der Kanton sein Windenergiekonzept aus dem Jahr 2011 überarbeitet. Eine verbesserte Datenlage sowie technische Entwicklungen bei der Herstellung und dem Betrieb von Windenergieanlagen haben es ermöglicht, neue Gebiete zu evaluieren, die vor zehn Jahren noch nicht in Betracht gezogen wurden. Im neuen Konzept «Windenergie Kanton Luzern 2020» sind deshalb 22 z.T. neue Gebiete aufgeführt, welche nun im Rahmen der Teilrevision im Richtplan festgelegt werden sollen.

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