Der Richtplan-Text besteht aus raumordnungspolitischen Zielsetzungen, richtungsweisenden Festlegungen, Erläuterungen und den Koordinationsaufgaben. Behördenverbindlich werden mit der Genehmigung durch den Kantonsrat die grau hinterlegten Teile des Richtplan-Textes (raumordnungspolitische Zielsetzungen, richtungsweisende Festlegungen und Koordinationsaufgaben) sowie die Richtplan-Karte.
Die Koordinationsaufgaben des kantonalen Richtplans weisen einen unterschiedlichen Stand der Abstimmung auf. Daher unterscheidet der Richtplan:
Der Richtplan sieht folgende Prioritätenordnung vor:
A wichtig und dringend: Aufgabe sofort beginnen, die erforderlichen Mittel bereitstellen und die notwendigen Verfahren einleiten;
B wichtig: Aufgabe innert fünf Jahren beginnen oder erledigen, allenfalls sofort die notwendigen Handlungsspielräume sichern;
C dringend: Abhängigkeiten klären. Die federführende Stelle sorgt für die notwendigen Beschlüsse und beobachtet die weitere Entwicklung;
D übrige Vorhaben: nach Bedarf innert zehn Jahren erledigen, die weitere Entwicklung beobachten.
E Daueraufgaben: laufend bzw. periodisch erledigen