A4 Nachhaltige Entwicklung

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I. Richtungsweisende Festlegung
A4 Der Kanton setzt sich für eine hohe Umwelt- und Lebensqualität ein. Er verpflichtet sich zugunsten der kommenden Generationen zu sozialer Gerechtigkeit, wirtschaftlicher Leistungsfähigkeit und ökologischer Verantwortung. Den zukünftigen Generationen sind Optionen zur Deckung ihrer Bedürfnisse offen zu halten. Der Kanton richtet die kantonale Raumplanung und den kantonalen Richtplan auf die in diesem umfassenden Sinn nachhaltige Entwicklung aus.
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II. Erläuterungen
 

Nachhaltig ist eine Entwicklung, wenn sie die Bedürfnisse der Gegenwart befriedigt, ohne zu riskieren, dass künftige Generationen ihre eigenen Bedürfnisse nicht befriedigen können (Brundtland-Definition).

Abbildung 1: Grundkonzept Nachhaltige Entwicklung
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  Eine nachhaltige Entwicklung stärkt die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit und die gesellschaftliche Solidarität und senkt den Umwelt- und Ressourcenverbrauch auf ein dauerhaft tragbares Niveau. Gefordert ist ganzheitliches Denken und Handeln, was bedeutet, dass wirtschaftliche, gesellschaftliche und ökologische Prozesse vernetzt zu betrachten sind und deren Auswirkungen auf alle drei Dimensionen jeweils berücksichtigt werden müssen. Unter Beibehaltung und Förderung der Bedürfnisse der heutigen Generation ist der Handlungsspielraum für die kommenden Generationen zu wahren und ist die Gerechtigkeit innerhalb einer Generation zu gewährleisten.
Berücksichtigung der Nachhaltigkeit bei der Richtplanerarbeitung

Der Kanton orientiert sich an der Leitidee der nachhaltigen Entwicklung. Dementsprechend wurden sowohl die Zielsetzungen der räumlichen Entwicklungsstrategien und der richtungsweisenden Festlegungen als auch die umsetzungsorientierten Koordinationsaufgaben einer stufengerechten Nachhaltigkeitsbeurteilung unterzogen. Dabei wurden die Auswirkungen der richtungsweisenden Festlegungen und die Koordinationsaufgaben unter den Aspekten Umwelt, Wirtschaft und Gesellschaft geprüft und soweit erforderlich verbessert. Dieses Beurteilungsinstrumentarium steht auch den regionalen Entwicklungsträgern und den Gemeinden zur Verfügung.

Seit Ende 2008 beteiligt sich der Kanton Luzern am sogenannten „Cercle Indicateurs“, einer nationalen Plattform, die Kriterien zur Beurteilung der Nachhaltigkeit des staatlichen Handelns erarbeitet und entsprechende Vergleiche ermöglicht. Erkenntnisse aus dieser Mitarbeit fliessen in geeigneter Form in die kantonalen Planungen ein.
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III. Koordinationsaufgaben
Querverweis:
Nachhaltigkeitsbeurteilung kantonaler Richtplan 2009 (zu beziehen bei der Dienststelle Raum und Wirtschaft)

A4-1 Ausrichtung des kantonalen Richtplans auf nachhaltige Entwicklung

Bei Anpassungen des kantonalen Richtplans wird Wert auf die Förderung der nachhaltigen Entwicklung gelegt. Vor Neuaufnahmen oder Korrekturen von räumlichen Entwicklungsstrategien, richtungsweisenden Festlegungen oder Koordinationsaufgaben sind nachvollziehbare Wirkungsabschätzungen auf die drei Dimensionen der Nachhaltigkeit durchzuführen und bei Bedarf Optimierungen im Hinblick auf die Stärkung der Nachhaltigkeit vorzunehmen.

Federführung: rawi
Beteiligte: weitere kantonale Dienststellen nach Bedarf
Koordinationsstand: Festsetzung
Priorität / Zeitraum:E
 

Querverweise:
R2-2

A4-2 Ausrichtung der raumwirksamen Tätigkeit der regionalen Entwicklungsträger auf nachhaltige Entwicklung

Die regionalen Entwicklungsträger legen bei der Erfüllung ihrer Aufgaben Wert auf die nachhaltige Entwicklung. Sie weisen nachvollziehbar die Ausrichtung ihrer raumwirksamen Tätigkeiten auf die nachhaltige Entwicklung nach. Für diesen Nachweis steht das kantonale Beurteilungsinstrumentarium zur Verfügung.

Federführung: RET
Beteiligte: rawi, weitere kantonale Dienststellen nach Bedarf
Koordinationsstand: Festsetzung
Priorität / Zeitraum:E
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