Nachhaltig ist eine Entwicklung, wenn sie die Bedürfnisse der Gegenwart befriedigt, ohne zu riskieren, dass künftige Generationen ihre eigenen Bedürfnisse nicht befriedigen können (Brundtland-Definition).
Abbildung 1: Grundkonzept Nachhaltige Entwicklung
Der Kanton orientiert sich an der Leitidee der nachhaltigen Entwicklung. Dementsprechend wurden sowohl die Zielsetzungen der räumlichen Entwicklungsstrategien und der richtungsweisenden Festlegungen als auch die umsetzungsorientierten Koordinationsaufgaben einer stufengerechten Nachhaltigkeitsbeurteilung unterzogen. Dabei wurden die Auswirkungen der richtungsweisenden Festlegungen und die Koordinationsaufgaben unter den Aspekten Umwelt, Wirtschaft und Gesellschaft geprüft und soweit erforderlich verbessert. Dieses Beurteilungsinstrumentarium steht auch den regionalen Entwicklungsträgern und den Gemeinden zur Verfügung.
A4-1 Ausrichtung des kantonalen Richtplans auf nachhaltige Entwicklung Bei Anpassungen des kantonalen Richtplans wird Wert auf die Förderung der nachhaltigen Entwicklung gelegt. Vor Neuaufnahmen oder Korrekturen von räumlichen Entwicklungsstrategien, richtungsweisenden Festlegungen oder Koordinationsaufgaben sind nachvollziehbare Wirkungsabschätzungen auf die drei Dimensionen der Nachhaltigkeit durchzuführen und bei Bedarf Optimierungen im Hinblick auf die Stärkung der Nachhaltigkeit vorzunehmen.
A4-2 Ausrichtung der raumwirksamen Tätigkeit der regionalen Entwicklungsträger auf nachhaltige Entwicklung Die regionalen Entwicklungsträger legen bei der Erfüllung ihrer Aufgaben Wert auf die nachhaltige Entwicklung. Sie weisen nachvollziehbar die Ausrichtung ihrer raumwirksamen Tätigkeiten auf die nachhaltige Entwicklung nach. Für diesen Nachweis steht das kantonale Beurteilungsinstrumentarium zur Verfügung.