Das Controlling dient als Steuerungsinstrument für die Richtplanung und ermöglicht es, aufgrund des periodischen Vergleichs der Zielsetzungen der Richtplaninhalte mit der tatsächlichen räumlichen Entwicklung, Handlungsbedarf für Richtplananpassungen festzustellen. Das Richtplancontrolling besteht aus:
Ein effizientes Richtplan-Controlling setzt voraus, den kantonalen Richtplan als strategisches Führungsinstrument zu handhaben und einzusetzen sowie für eine zweckmässige Abstimmung und Vernetzung des Richtplans mit den übrigen Führungsinstrumenten (Integrierter Aufgaben- und Finanzplan, Legislaturprogramm, Investitionsprogramme usw.) zu sorgen.
Falls sich aus dem „Cercle Indicateurs“ oder aus anderen Quellen künftig weitere wichtige raumrelevante Indikatoren (unter Berücksichtigung der entsprechenden Datengrundlagen) ergeben, wird deren Aufnahme ins Richtplanmonitoring und -controlling geprüft.
A5-1 Monitoring Der Kanton dokumentiert periodisch in einem Monitoring die räumliche Entwicklung. Dieses umfasst insbesondere die Auswertung und Interpretation von folgenden ausgewählten Leitindikatoren:
Diese Leitindikatoren sowie die genauen Zuständigkeiten sind in einem separaten Monitoring-Controlling-Konzept festzuhalten.
Querverweise: A3-1 A5-1 L6-1 L6-2 Monitoring-Controlling-Konzept
A5-2 Controlling Richtplan Der Regierungsrat beschliesst das Monitoring-Controlling-Konzept und damit insbesondere zu jedem Leitindikator dessen angestrebte Entwicklung.
Der Regierungsrat legt dem Bund alle vier Jahre einen Controllingbericht über den Stand der Richtplanung vor. In der Regel wird auch dem Kantonsrat Bericht erstattet. Dieser Bericht umfasst insbesondere:
Für die Erstellung des Controllingberichts holt die Dienststelle rawi bei den übrigen beteiligten Dienststellen die entsprechenden raumrelevanten Daten bzw. Interpretationen sowie den Stand der Umsetzung ihrer Koordinationsaufgaben ein.
A5-3 Controlling Agglomerationsprogramm Für das Agglomerationsprogramm wird ein spezielles Controlling eingerichtet, das sich nach den Vorgaben des Bundes richtet. Die Dienststelle rawi legt in Zusammenarbeit mit den betroffenen Dienststellen und dem Bundesamt für Raumentwicklung die notwendigen Indikatoren fest. Es wird insbesondere überprüft, ob
Eine Überarbeitung des Agglomerationsprogramms drängt sich dann auf, wenn die tatsächlichen Wirkungen und die effektiven Kosten stark von den ursprünglich erwarteten abweichen.