A5 Bewirtschaftung, Monitoring und Controlling

Bereiche Details

I. Richtungsweisende Festlegung
A5 Der kantonale Richtplan ist ein prozessorientiertes dynamisches Führungsinstrument für die räumliche Entwicklung. Der Kanton will Entwicklungen vorausschauend wahrnehmen, diese steuern und ihnen bei Bedarf entgegenwirken. Er etabliert dazu ein Monitoring und ein Controlling.
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II. Erläuterungen
  Die Richtplanung als steuernde und koordinierende Tätigkeit ist darauf angewiesen, sich an Prozessen zu orientieren und Entwicklungen vorausschauend wahrzunehmen, diese zu steuern und bei Bedarf entgegenzuwirken. Die räumliche Entwicklung wird daher laufend beobachtet. Die richtungsweisenden Festlegungen und Koordinationsaufgaben werden periodisch überprüft und mit der tatsächlichen Entwicklung verglichen.
Monitoring Für die Beobachtung der räumlichen Entwicklung des Kantons Luzern wird ein systematisches Monitoring durchgeführt. Das Indikatorenset für die Raumbeobachtung umfasst ausgewählte Leitindikatoren, welche bedeutende Richtplanthemen abdecken. Für diese Indikatoren werden die Daten periodisch statistisch ausgewertet und Zeitreihen erstellt.
Controlling

Das Controlling dient als Steuerungsinstrument für die Richtplanung und ermöglicht es, aufgrund des periodischen Vergleichs der Zielsetzungen der Richtplaninhalte mit der tatsächlichen räumlichen Entwicklung, Handlungsbedarf für Richtplananpassungen festzustellen. Das Richtplancontrolling besteht aus:

  • einem Zielerreichungscontrolling auf der strategischen Ebene: In einem Soll-Ist-Vergleich wird die tatsächliche räumliche Entwicklung (gemäss Monitoring) den Zielen und Massnahmen des Richtplans gegenübergestellt.

  • einem Vollzugscontrolling auf der operativen Ebene: Die Koordinationsaufgaben werden hinsichtlich ihres Umsetzungsstandes untersucht.

Ein effizientes Richtplan-Controlling setzt voraus, den kantonalen Richtplan als strategisches Führungsinstrument zu handhaben und einzusetzen sowie für eine zweckmässige Abstimmung und Vernetzung des Richtplans mit den übrigen Führungsinstrumenten (Integrierter Aufgaben- und Finanzplan, Legislaturprogramm, Investitionsprogramme usw.) zu sorgen.

Falls sich aus dem „Cercle Indicateurs“ oder aus anderen Quellen künftig weitere wichtige raumrelevante Indikatoren (unter Berücksichtigung der entsprechenden Datengrundlagen) ergeben, wird deren Aufnahme ins Richtplanmonitoring und -controlling geprüft.

Berichterstattung Zum Monitoring der räumlichen Entwicklung wird periodisch Bericht erstattet. Die Kantone müssen dem Bund gemäss Art. 9 RPV alle vier Jahre Bericht über den Stand der Richtplanung erstatten.
Controlling Agglomerationspro-
gramm
Das Agglomerationsprogramm wird gemäss Vorgaben des Bundes ebenfalls einem Controlling unterzogen. Da die Systemgrenze (Agglomeration) eine andere ist als für die Richtplanung (Kanton) und das Controlling sich auf die Massnahmen beziehen soll, sind spezifische Indikatoren nötig. Soweit als möglich werden dieselben Kennzahlen verwendet wie für das Richtplanmonitoring.
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III. Koordinationsaufgaben

Querverweise:
A5-2
Monitoring-Controlling-Konzept

A5-1 Monitoring

Der Kanton dokumentiert periodisch in einem Monitoring die räumliche Entwicklung. Dieses umfasst insbesondere die Auswertung und Interpretation von folgenden ausgewählten Leitindikatoren:

Raumstrukturen:

  • Räumliche Verteilung der Bevölkerung
  • Räumliche Verteilung der Beschäftigten in volkswirtschaftlicher Hinsicht
  • Räumliche Verteilung der Arbeitsstätten in volkswirtschaftlicher Hinsicht
  • Luftschadstoffbelastung
  • Belastung durch Verkehrslärm

Siedlung:

  • Siedlungsfläche (tatsächliche Bodennutzung) innerhalb und ausserhalb der Bauzonen / Gebäudebestand ausserhalb Bauzonen
  • Siedlungsfläche pro Kopf
  • Bauzonen (rechtlich zulässige Bodennutzung)
  • Bauzonenreserven

Mobilität:

  • Modalsplit
  • Gesamtfahrleistungen im MIV
  • Anteil der Bevölkerung mit öV-Anschluss

Landschaft:

  • Fruchtfolgeflächen
  • wertvolle übergeordnete Naturräume
  • Aufwertung Fliessgewässer und Hochwasserschutz

Versorgung und Entsorgung:

  • Kiesabbau / Verwertung von Bauschutt

Diese Leitindikatoren sowie die genauen Zuständigkeiten sind in einem separaten Monitoring-Controlling-Konzept festzuhalten.

Federführung: rawi
Beteiligte: weitere kantonale Dienststellen gemäss Monitoring-Controlling-Konzept
Koordinationsstand: Festsetzung
Priorität / Zeitraum: A
 

Querverweise:
A3-1
A5-1
L6-1
L6-2
Monitoring-Controlling-Konzept

A5-2 Controlling Richtplan

Der Regierungsrat beschliesst das Monitoring-Controlling-Konzept und damit insbesondere zu jedem Leitindikator dessen angestrebte Entwicklung.

Der Regierungsrat legt dem Bund alle vier Jahre einen Controllingbericht über den Stand der Richtplanung vor. In der Regel wird auch dem Kantonsrat Bericht erstattet. Dieser Bericht umfasst insbesondere:

  • Monitoring: Aussagen über die tatsächliche räumliche Entwicklung des Kantons;
  • Zielerreichungscontrolling: Soll-Ist-Vergleich der tatsächlichen räumlichen Entwicklung (gemäss Monitoring) mit den Zielen und Massnahmen des kantonalen Richtplans bzw. den angestrebten Entwicklungsrichtungen gemäss Monitoring-Controlling-Konzept;
  • Vollzugscontrolling: Dokumentation des Umsetzungsstandes der Koordinationsaufgaben;
  • Handlungsbedarf: Empfehlungen für Anpassungen der Richtplaninhalte, insbesondere bei wesentlichen Abweichungen in der Zielerreichung und im Vollzug.

Für die Erstellung des Controllingberichts holt die Dienststelle rawi bei den übrigen beteiligten Dienststellen die entsprechenden raumrelevanten Daten bzw. Interpretationen sowie den Stand der Umsetzung ihrer Koordinationsaufgaben ein.

Federführung: rawi
Beteiligte: weitere kantonale Dienststellen gemäss Monitoring-Controlling-Konzept
Koordinationsstand: Festsetzung
Priorität / Zeitraum: B / alle vier Jahre ab Genehmigung Richtplan
 

Querverweise:
R7-1
R7-2

A5-3 Controlling Agglomerationsprogramm

Für das Agglomerationsprogramm wird ein spezielles Controlling eingerichtet, das sich nach den Vorgaben des Bundes richtet. Die Dienststelle rawi legt in Zusammenarbeit mit den betroffenen Dienststellen und dem Bundesamt für Raumentwicklung die notwendigen Indikatoren fest. Es wird insbesondere   überprüft, ob

  • das Agglomerationsprogramm termingerecht umgesetzt wird,
  • die notwendigen flankierenden Massnahmen getroffen werden,
  • die kommunalen Nutzungsplanungen entsprechend angepasst werden, insbesondere aber die Abstimmung von Siedlung und Verkehr gemäss Koordinationsaufgabe R7-2 erfolgt ist,
  • die erwarteten Wirkungen tatsächlich eintreten,
  • der Massnahmenbedarf weiterhin vorhanden ist,
  • das Agglomerationsprogramm mit den Massnahmen des Bundes und der Nachbarkantone koordiniert ist,
  • der Investitionsaufwand im ursprünglich geplanten Rahmen liegt.

Eine Überarbeitung des Agglomerationsprogramms drängt sich dann auf, wenn die tatsächlichen Wirkungen und die effektiven Kosten stark von den ursprünglich erwarteten abweichen.

Federführung: rawi
Beteiligte: Steuerungsgremium Agglomerationsprogramm inkl. Kantone NW, OW und SZ
Koordinationsstand: Festsetzung
Priorität / Zeitraum: 
A
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