Im ganzen Kantonsgebiet ergibt sich ein Abstimmungsbedarf zwischen der Siedlungs- und der Verkehrsentwicklung sowie den Umweltbelastungen. Neben der bereits eingeleiteten Abstimmung im Raum Agglomeration Luzern über das Agglomerationsprogramm ist die Koordination von Siedlung und Verkehr auch in den Gemeinden des Raumes Luzern Landschaft sicherzustellen.
Das Agglomerationsprogramm Luzern der vierten Generation (AP LU 4G) wurde ab 2019 erarbeitet, vom Regierungsrat am 25. Mai 2021 beschlossen und Mitte Juni 2021 dem Bund zur Beurteilung eingereicht. Es stellt eine substanzielle Weiterentwicklung und Konkretisierung des AP LU 3G dar. Die Bundesbehörden haben in ihrem Prüfbericht vom 22. Februar 2023 das AP LU 4G grundsätzlich positiv beurteilt. Gestützt auf die gleichzeitig veröffentlichte Botschaft des Bundesrates zum „Bundesbeschluss über die Verpflichtungskredite ab 2024 für Beiträge an Massnahmen im Rahmen des Programms Agglomerationsverkehr“ hat das Bundesparlament am 4. Dezember 2023 die unterstützten Projekte (die neuen A-Massnahmen mit Realisierungsbeginn ab 2024) abschliessend festgelegt und einen Beitragssatz des Bundes von 40% beschlossen. Die Leistungsvereinbarung zum AP LU 4G wurde am 20.03.2024 seitens Kanton Luzern und UVEK unterzeichnet. Gestützt darauf können nun die einzelnen Finanzierungsvereinbarungen unterzeichnet und Massnahmen realisiert werden.
Dringlicher Handlungsbedarf
www.aggloprogramm.lu.ch
Agglomerationsprogramm Aareland 4G
www.aareland.ch
Das AP Aareland (AP AL) umfasst insgesamt 64 Gemeinden der Kantone Aargau, Solothurn und Luzern mit den Zentren Olten und Zofingen. Das Aareland ist durch seine Lage als Knotenpunkt zwischen der West-, Ost- und Nord-Süd-Achse geprägt: Sowohl auf der Schiene als auch der Strasse überlagern sich hier der regionale und nationale Verkehr. Das AP AL wird unter Federführung der Kantone Aargau, Solothurn und Luzern (seit 2022) erarbeitet. Die Kantone arbeiten eng mit dem Verein Aareland, den Regionen und den Gemeinden zusammen. Im Jahr 2007 wurde ein erstes AP erarbeitet und beim Bund eingereicht. Die 2. Generation folgte Mitte 2012, die 3. Generation im Jahr 2016. Das AP Aareland 4. Generation (AP AL 4G) baut auf den vorangehenden Generationen auf und beinhaltet als zentrale Elemente die Vernetzung im öffentlichen Verkehr sowie im Fuss- und Veloverkehr, die Stärkung der Umsteigemöglichkeiten sowie die Verbesserung der Schnittstellen im Strassenverkehr. Insgesamt führen die Massnahmen in den Bereichen Siedlung, Landschaft und Verkehr zu einer nachhaltigeren Entwicklung des gesamten Raums. Neu ist hinsichtlich des AP AL 4G, gegenüber den früheren Generationen (1 bis 3), dass mit Wikon eine Gemeinde des Kantons Luzern zum Perimeter der beitragsberechtigten Städte und Agglomerationen (BeSA) zählt sowie mit Reiden, Dagmersellen, Roggliswil und Pfaffnau weitere Luzerner Gemeinden zum Betrachtungsperimeter gehören.
Die Massnahmen des AP AL 4G betreffen weitgehend solche in den Kantonen Aargau und Solothurn; die einzige relevante infrastrukturelle Massnahme innerhalb des Kantons Luzern betrifft einen Knotenumbau an der Kantonsstrasse K46 in Reiden, die vom Bund aber mitunterstützt wird, weil sie einen sehr grossen Nutzen auch für die BeSA-Gemeinde Wikon hat. Das Bundesparlament hat am 4. Dezember 2023 die unterstützten Projekte des AP AL 4G abschliessend festgelegt und einen Beitragssatz des Bundes von 35% beschlossen. Die Leistungsvereinbarung zum AP AL 4G wurde am 13.03.2024 seitens der Kantone Aargau, Solothurn Luzern und UVEK unter-zeichnet. Gestützt darauf können nun die einzelnen Finanzierungsvereinbarungen unterzeichnet und Massnahmen realisiert werden.
Querverweise: A5-3 R1-1 bis R1-5 R7-2 R8-1 S1-3 bis S1-9 S2-1 bis S2-6 S6-1 bis S6-4 S8-2 M1-1 und M1-2 M2-1 M3-1 M4-1 M5-1 bis M5-7 M6-1 bis M6-4 M7-1 Richtplankarte
AP LU 4G, Hauptbericht AP LU 4G, Massnahmenbericht AP LU 4G, Umsetzungsbericht Prüfbericht_AP_Luzern_4G.pdf
R7-1 Agglomerationsprogramm Luzern Der Kanton Luzern koordiniert im Agglomerationsprogramm Luzern die kurz-, mittel- und langfristige Siedlungs- und Verkehrsentwicklung der Agglomeration Luzern unter Berücksichtigung der Umwelt- und der Landschaftsaspekte sowie der wirtschaftlichen Prosperität. Das Agglomerationsprogramm Luzern der 4. Generation (AP LU 4G) beinhaltet insbesondere
Alle Massnahmen des AP LU 4G sind im detaillierten Bericht vom 25. Mai 2021 enthalten. Gestützt auf den Prüfbericht des Bundes zum AP LU 4G vom 22. Februar 2023 sowie die Botschaft des Bundesrates zum „Bundesbeschluss über die Verpflichtungskredite ab 2024 für die Beiträge an Massnahmen im Rahmen des Programms Agglomerationsverkehr“ vom 22. Februar 2023 und den diesbezüglichen Bundesbeschluss vom 4. Dezember 2023 ist insbesondere die Realisierung der Verkehrsinfrastrukturmassnahmen der A-Liste zwischen 2024 und 2028 zu beginnen. Verzögerungen sind nur in wesentlichen Ausnahmefällen möglich und müssen gut begründet sein.
Die Vorgaben des Bundes sind zu berücksichtigen und die betroffenen Nachbarkantone, der regionale Entwicklungsträger LuzernPlus sowie die Gemeinden innerhalb des Perimeters werden in den Planungs- und Umsetzungsprozess integriert. Die Gemeinden innerhalb des Perimeters passen bei Bedarf ihre Richt- und Nutzungsplanungen an die Vorgaben des Agglomerationsprogrammes an und setzen die weiteren Massnahmen in ihrer Verantwortung um. Zur diesbezüglichen Unterstützung wird unter der Leitung des BUWD ein jährliches Umsetzungsmonitoring und -reporting durchgeführt
Federführung: BUWD, Gemeinden (bei Anpassung ihrer Ortsplanungen und bei der Umsetzung von kommunalen infrastrukturellen Massnahmen) Beteiligte: Kantone NW, OW und SZ, rawi, vif, uwe, RET LuzernPlus, Gemeinden des RET LuzernPlus inkl. solche in NW und SZ Koordinationsstand: Festsetzung Priorität / Zeitraum: A
Querverweise: A5-3 R1-2 bis R1-5 R7-1 R8-1 S1-4 bis S1-9 S2-1 bis S2-6 S5-1 und S5-2 S6-1 bis S6-4 R7-1 S8-2 und S8-3 M1-1 und M1-2 M2-1 M3-1 bis M3-3 M4-1 M5-1 bis M5-6 M6-1 bis M6-4 M7-1 Verordnung über den öffentlichen Verkehr Wegleitung Abstim- mung Siedlung und Verkehr im Kanton Luzern, BUWD, Dezember 2009
R7-2 Kommunale Abstimmung von Siedlung und Verkehr Die Gemeinden stimmen ihre Siedlungsentwicklung im Rahmen der Revision der Nutzungsplanungen auf die vorhandenen und künftig absehbaren Verkehrsinfrastrukturen, insbesondere des öffentlichen Verkehrs und des Langsamverkehrs, ab. Wo nötig werden Art und Dichte der Nutzungen auf die kapazitäts- und umweltmässig noch verträglichen Belastungen des Verkehrssystems abgestimmt. Die getroffenen Massnahmen haben insbesondere folgenden Zielsetzungen zu genügen:
Die regionalen Entwicklungsträger und die Dienststelle Raum und Wirtschaft stellen die Koordination unter den Gemeinden sicher. Der Kanton stellt Entscheidungsgrundlagen zur Verfügung.
Federführung: Gemeinden Beteiligte: BUWD, rawi, RET Koordinationsstand: Festsetzung Priorität / Zeitraum: A