Im ganzen Kantonsgebiet ergibt sich ein Abstimmungsbedarf zwischen der Siedlungs- und der Verkehrsentwicklung sowie den Umweltbelastungen. Neben der bereits eingeleiteten Abstimmung im Raum Agglomeration Luzern über das Agglomerationsprogramm ist die Koordination von Siedlung und Verkehr auch in den Gemeinden des Raumes Luzern Landschaft sicherzustellen.
Im Bereich des öV können auf den bestehenden Strasseninfrastrukturen (dunkelgrau in Abbildung 9) mit einer Optimierung des Bussystems und dabei insbesondere mit einer Ausrichtung der Buslinien (orange in Abbildung 9) auf die auszubauenden öV-Verknüpfungspunkte in den Zentren Nord, Ost und Süd zwar noch geringfügige Kapazitätserhöhungen erreicht werden. Dies reicht aber bei Weitem nicht, um den prognostizierten Mehrverkehr im öV von rund 40 Prozent bis ca. 2040 abzudecken. Mit höchster Priorität und Dringlichkeit ist deshalb der unterirdische Durchgangsbahnhof (hellgrau in Abbildung 9) als auch aus nationaler Sicht wichtige Schieneninfrastrukturergänzung zu realisieren. Damit können insbesondere vom Bahnknoten Luzern aus Fernverkehrsverbindungen nach Zürich und Zürich Flughafen, in die Nord-, in die West- und in die Südschweiz sowie dicht geführte S-Bahn-Verbindungen von und zu den Zentren Nord, Ost und Süd sowie auf weiteren Achsen (weiss in Abbildung 9) den Hauptanteil des künftigen Mehrverkehrs übernehmen. Nur mit dem rasch realisierten, national bedeutsamen Schieneninfrastrukturausbau sowie der Optimierung und Neuausrichtung des Bussystems zusammen kann erreicht werden, dass alle Siedlungsgebiete mit raschen öV-Ketten Bahn und/oder Bus erschlossen sind und dass die gesamte künftige Mobilität bewältigt werden kann.
Dringlicher Handlungsbedarf
www.aggloprogramm.lu.ch
Diese kongruent aufeinander abgestimmten Siedlungs- und Verkehrslenkungsstrategien sind erforderlich, um das Zukunftsbild mit dem angestrebten Entwicklungszustand 2030+ zu erreichen. Die beiden national bedeutenden Infrastrukturvorhaben im Schienen- und im Nationalstrassenbereich sind dabei für die Bewältigung des künftigen Mehrverkehrs sehr dringlich und für ein funktionierendes Gesamtverkehrssystem unabdingbar. Mit diesen beiden übergeordneten Schlüsselmassnahmen unterirdischer Durchgangsbahnhof Luzern und Gesamtsystem Bypass sowie den verschiedenen weiteren agglomerationsspezifischen Verkehrsvorhaben wird zudem auch die aufeinander abgestimmte Weiterentwicklung sowohl des öV (und LV) wie des MIV fortgesetzt.
Querverweise: A5-3 R1-1 bis R1-5 R7-2 R8-1 S1-3 bis S1-9 S2-1 bis S2-6 S6-1 bis S6-4 S8-2 M1-1 und M1-2 M2-1 M3-1 M4-1 M5-1 bis M5-7 M6-1 bis M6-4 M7-1 Richtplankarte Leistungsvereinbarung zwischen UVEK und Kanton Luzern zum AP LU 1G vom 30. August 2011 Leistungsvereinbarung zwischen UVEK und Kanton Luzern zum AP LU 2G vom 18. Dez 2015 AP LU 3G, Hauptbericht, 6. Dez. 2016 AP LU 3G, Massnahmenbericht, 6. Dez. 2016 AP LU 3G, Umsetzungsbericht, 6. Dez. 2016 Prüfbericht des Bundes zum AP LU 3G, 14. Sept. 2018
R7-1 Agglomerationsprogramm Luzern Der Kanton Luzern koordiniert im Agglomerationsprogramm Luzern die kurz-, mittel- und langfristige Siedlungs- und Verkehrsentwicklung der Agglomeration Luzern unter Berücksichtigung der Umwelt- und der Landschaftsaspekte sowie der wirtschaftlichen Prosperität. Das Agglomerationsprogramm Luzern der 3. Generation (AP LU 3G) beinhaltet insbesondere
Alle Massnahmen des AP LU 3G sind im detaillierten Bericht vom 6. Dezember 2016 enthalten. Gestützt auf die Botschaft des Bundesrates zum „Bundesbeschluss über die Verpflichtungskredite ab 2019 für die Beiträge an Massnahmen im Rahmen des Programms Agglomerationsverkehr“ vom 14. September 2018 und den Prüfbericht des Bundes zum AP LU 3G vom 14. September 2018 wird hiermit für die Massnahmen der A-Liste (Realisierungsbeginn ab 2019) der Koordinationsstand Festsetzung und für die Massnahmen der B-Liste (späterer Realisierungsbeginn) der Koordinationsstand Zwischenergebnis festgelegt.
Die Vorgaben des Bundes sind zu berücksichtigen und die betroffenen Nachbarkantone, der regionale Entwicklungsträger LuzernPlus sowie die Gemeinden innerhalb des Perimeters werden in den Planungs- und Umsetzungsprozess integriert. Die Gemeinden innerhalb des Perimeters passen bei Bedarf ihre Richt- und Nutzungsplanungen an die Vorgaben des Agglomerationsprogrammes an und setzen die weiteren Massnahmen in ihrer Verantwortung um. Zur diesbezüglichen Unterstützung wird unter der Leitung des BUWD ein jährliches Umsetzungsmonitoring und -reporting durchgeführt
Federführung: BUWD, Gemeinden (bei Anpassung ihrer Ortsplanungen und bei der Umsetzung von kommunalen infrastrukturellen Massnahmen) Beteiligte: Kantone NW, OW und SZ, rawi, vif, uwe, RET LuzernPlus, Gemeinden des RET LuzernPlus inkl. solche in NW und SZ Koordinationsstand: Festsetzung Priorität / Zeitraum: A
Querverweise: A5-3 R1-2 bis R1-5 R7-1 R8-1 S1-4 bis S1-9 S2-1 bis S2-6 S5-1 und S5-2 S6-1 bis S6-4 R7-1 S8-2 und S8-3 M1-1 und M1-2 M2-1 M3-1 bis M3-3 M4-1 M5-1 bis M5-6 M6-1 bis M6-4 M7-1 Verordnung über den öffentlichen Verkehr Wegleitung Abstim- mung Siedlung und Verkehr im Kanton Luzern, BUWD, Dezember 2009
R7-2 Kommunale Abstimmung von Siedlung und Verkehr Die Gemeinden stimmen ihre Siedlungsentwicklung im Rahmen der Revision der Nutzungsplanungen auf die vorhandenen und künftig absehbaren Verkehrsinfrastrukturen, insbesondere des öffentlichen Verkehrs und des Langsamverkehrs, ab. Wo nötig werden Art und Dichte der Nutzungen auf die kapazitäts- und umweltmässig noch verträglichen Belastungen des Verkehrssystems abgestimmt. Die getroffenen Massnahmen haben insbesondere folgenden Zielsetzungen zu genügen:
Die regionalen Entwicklungsträger und die Dienststelle Raum und Wirtschaft stellen die Koordination unter den Gemeinden sicher. Der Kanton stellt Entscheidungsgrundlagen zur Verfügung.
Federführung: Gemeinden Beteiligte: BUWD, rawi, RET Koordinationsstand: Festsetzung Priorität / Zeitraum: A
Das Agglomerationsprogramm Luzern der zweiten Generation (AP LU 2G) wurde ab 2009 erarbeitet und Mitte 2012 dem Bund zur Beurteilung eingereicht. Es stellt eine materielle Weiterentwicklung und Konkretisierung des AP LU 1G dar. Gestützt auf die Botschaft des Bundesrates vom 26. Februar 2014 zum Bundesbeschluss über die Freigabe der Mittel ab 2015 für das Programm Agglomerationsverkehr hat das Bundesparlament im Herbst 2014 die vom Bund unterstützten Projekte (insbesondere die neuen A-Massnahmen mit Realisierungsbeginn 2015-2018) abschliessend festgelegt. Nach der Verankerung des AP LU 2G im kantonalen Richtplan sowie dessen Genehmigung konnten am 18. Dezember 2015 wiederum eine Leistungsvereinbarung sowie anschliessend verschiedene Finanzierungsvereinbarungen unterzeichnet werden. Gestützt darauf werden seither die verschiedenen Massnahmen des AP LU 2G fortlaufend umgesetzt.
Das Agglomerationsprogramm Luzern der dritten Generation (AP LU 3G) wurde ab Ende 2014 erarbeitet, vom Regierungsrat am 6. Dezember 2016 beschlossen und Ende 2016 dem Bund zur Beurteilung eingereicht. Es stellt eine materielle Weiterentwicklung und Konkretisierung des AP LU 2G dar. Die Bundesbehörden haben in ihrem Prüfbericht vom 14. September 2018 das AP LU 3G grundsätzlich positiv beurteilt. Gestützt auf die Botschaft des Bundesrates vom 14. September 2018 zum „Bundesbeschluss über die Verpflichtungskredite ab 2019 für die Beiträge an Massnahmen im Rahmen des Programms Agglomerationsverkehr“ wird das Bundesparlament voraussichtlich im Jahr 2019 die unterstützten Projekte (die neuen A-Massnahmen mit Realisierungsbeginn ab 2019) abschliessend festlegen. Nach der Verankerung des AP LU 3G im kantonalen Richtplan und der Genehmigung der Anpassung durch den Bundesrat wird die Leistungsvereinbarung zum AP LU 3G unterzeichnet werden können. Gestützt darauf werden anschliessend die einzelnen Finanzierungsvereinbarungen unterzeichnet und Massnahmen realisiert werden können.