Die Regionalpolitik ist ein wichtiger Teil der verschiedenen Sachpolitiken des Kantons Luzern. Sie umfasst unter anderem die Raumplanung, den kantonalen Finanzausgleich, die Ansiedlung von kantonalen Einrichtungen und Betrieben im ländlichen Raum, die Förderung von Strukturprojekten über die Landwirtschaftsgesetzgebung und die Gemeindereform 2000+. Mit der Regionalpolitik soll gezielt der ländliche Raum gefördert werden. Gemäss dem Planungsbericht des Regierungsrates über die Neue Regionalpolitik (B 174) vom 26. Januar 2007 bildet die Regionalpolitik die Ergänzung zur Agglomerationspolitik und zur Förderung der Hauptentwicklungsachse.
Die wichtigsten Ziele der Regionalpolitik sind die Innovations-, die Wettbewerbs- und die Wertschöpfungssteigerung im ländlichen Raum. Die Regionalpolitik ist ein Instrument, um strukturpolitische Ziele zu erreichen. Ein Instrument des Ausgleichs ist es nicht; Verteilungsziele sollen mittels Finanzausgleich erreicht werden. Innovation und Initiative werden durch gezielte Projektförderung begünstigt. Dies entspricht dem Förderverständnis des Bottom-up-Ansatzes, das heisst die Projekte sollen vor Ort entstehen und sich dank dieser Verankerung nachhaltig auswirken.
Mit der Neukonzeption der Regionalpolitik wurden die bisherigen Instrumente der Schweizerischen Regionalpolitik (Investitionshilfe für Berggebiete, Regio Plus, Bundesbeschluss zugunsten wirtschaftlicher Erneuerungsgebiete usw.) im Bundesgesetz über Regionalpolitik zusammengeführt und auf die neuen wirtschaftlichen und gesellschaftlichen Herausforderungen ausgerichtet.
Folgende Bereiche stehen im Vordergrund.
Auf Bundesebene wird die Regionalpolitik anhand von Mehrjahresprogrammen konkretisiert. Hauptakteure bei der Umsetzung sind jedoch die regionalen Entwicklungsträger. Für die Sicherstellung der finanziellen Unterstützung des Bundes erarbeitet der Kanton Luzern das Umsetzungsprogramm nach dessen Richtlinien. Basierend auf diesem Programm unterzeichnen der Bund und der Kanton Luzern mehrjährige Programmvereinbarungen
Abgeleitet aus der Agglomerationspolitik des Bundes 2016+ sowie der Politik des Bundes für die ländlichen Räume und Berggebiete wird ein neuer Planungsbericht erarbeitet, welcher eine Weiterentwicklung der Regionalpolitik und von deren Instrumenten hin zu einer umfassenden und kohärenten Regionalentwicklung vorsieht und somit die bestehenden Planungsberichte B 172 und B 174 ablöst.
R4-1 Umsetzung der Regionalpolitik Das Umsetzungsprogramm wird vom Kanton in Zusammenarbeit mit den regionalen Entwicklungsträgern in Abstimmung mit den regionalen Strategien erarbeitet:
Federführung: rawi Beteiligte: RET, Wirtschaftsförderung Luzern Koordinationsstand: Festsetzung Priorität / Zeitraum: A