R4 Regionalpolitik

Bereiche Details

I. Richtungsweisende Festlegung
R4 Mit dem Instrument der Regionalpolitik wird die wirtschaftliche Entwicklung des ländlichen Raums gefördert. In Ergänzung zur Hauptentwicklungsachse und den Zentren des Kantons sollen die eigenen Stärken und Vorzüge des ländlichen Raums, insbesondere im Seetal und im Raum Hinterland-Entlebuch-Rottal, in Wert gesetzt werden. Durch die Unterstützung innovativer Projekte wird hier Unternehmertum und Innovation gefördert und so ein Beitrag zur Erhöhung von Wettbewerbsfähigkeit, Wertschöpfung und Beschäftigung geleistet.
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II. Erläuterungen
Neuausrichtung der Regionalpolitik

Die Regionalpolitik ist ein wichtiger Teil der verschiedenen Sachpolitiken des Kantons Luzern. Sie umfasst unter anderem die Raumplanung, den kantonalen Finanzausgleich, die Ansiedlung von kantonalen Einrichtungen und Betrieben im ländlichen Raum, die Förderung von Strukturprojekten über die Landwirtschaftsgesetzgebung und die Gemeindereform 2000+. Mit der Regionalpolitik soll gezielt der ländliche Raum gefördert werden. Gemäss dem Planungsbericht des Regierungsrates über die Neue Regionalpolitik (B 174) vom 26. Januar 2007 bildet die Regionalpolitik die Ergänzung zur Agglomerationspolitik und zur Förderung der Hauptentwicklungsachse.

Die wichtigsten Ziele der Regionalpolitik sind die Innovations-, die Wettbewerbs- und die Wertschöpfungssteigerung im ländlichen Raum. Die Regionalpolitik ist ein Instrument, um strukturpolitische Ziele zu erreichen. Ein Instrument des Ausgleichs ist es nicht; Verteilungsziele sollen mittels Finanzausgleich erreicht werden. Innovation und Initiative werden durch gezielte Projektförderung begünstigt. Dies entspricht dem Förderverständnis des Bottom-up-Ansatzes, das heisst die Projekte sollen vor Ort entstehen und sich dank dieser Verankerung nachhaltig auswirken.

Mit der Neukonzeption der Regionalpolitik wurden die bisherigen Instrumente der Schweizerischen Regionalpolitik (Investitionshilfe für Berggebiete, Regio Plus, Bundesbeschluss zugunsten wirtschaftlicher Erneuerungsgebiete usw.) im Bundesgesetz über Regionalpolitik zusammengeführt und auf die neuen wirtschaftlichen und gesellschaftlichen Herausforderungen ausgerichtet.

Handlungsstrategien 2008-2011

Folgende Bereiche stehen im Vordergrund.

  • Unterstützung bestehender Betriebe in Innovationskraft und Exportorientierung
  • Förderung unternehmerischer Initiativen zur Aufwertung und Stärkung des ländlichen Raums
  • Stärkung der wirtschaftlichen Verflechtungen zwischen Land und Stadt
  • Ausschöpfung touristischer Potenziale im ländlichen Raum
  • Unterstützung innovativer Ansätze im Bereich der Versorgung
  • Förderung neuer Ansätze der Beschäftigung im Nebenerwerb
Umsetzungsprogramm

Auf Bundesebene wird die Regionalpolitik anhand von Mehrjahresprogrammen konkretisiert. Hauptakteure bei der Umsetzung sind jedoch die regionalen Entwicklungsträger. Für die Sicherstellung der finanziellen Unterstützung des Bundes erarbeitet der Kanton Luzern das Umsetzungsprogramm nach dessen Richtlinien. Basierend auf diesem Programm unterzeichnen der Bund und der Kanton Luzern mehrjährige Programmvereinbarungen

 

Regionale Entwicklungsträger Gemäss dem Planungsbericht B 174 bilden die Zielregionen der Regionalpolitik im Kanton Luzern in erster Linie das Hinterland-Entlebuch-Rottal und das Seetal. Hier sind die regionalen Entwicklungsträger Region West und idee seetal AG bereits heute aktiv und etabliert. Mit der Regionalpolitik wird ihre Rolle als regionaler Entwicklungsträger aufgewertet und sie werden als starke Partner des Kantons in der Regionalpolitik anerkannt.
Weiterentwicklung der Regionalpolitik

Abgeleitet aus der Agglomerationspolitik des Bundes 2016+ sowie der Politik des Bundes für die ländlichen Räume und Berggebiete wird ein neuer Planungsbericht erarbeitet, welcher eine Weiterentwicklung der Regionalpolitik und von deren Instrumenten hin zu einer umfassenden und kohärenten Regionalentwicklung vorsieht und somit die bestehenden Planungsberichte B 172 und B 174 ablöst.

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III. Koordinationsaufgaben

Querverweise:
R1-1 bis R1-3
R5-1 und R5-2

R4-1 Umsetzung der Regionalpolitik

Das Umsetzungsprogramm wird vom Kanton in Zusammenarbeit mit den regionalen Entwicklungsträgern in Abstimmung mit den regionalen Strategien erarbeitet:

  • Das wichtigste Ziel der Regionalpolitik ist die Steigerung der Wertschöpfung im ländlichen Raum, insbesondere im Seetal und im Raum Hinterland-Entlebuch-Rottal. Durch die Förderung der hier vorhandenen spezifischen Stärken und Vorzüge leistet die Regionalpolitik einen wesentlichen Beitrag  zur Sicherung der bestehenden und zur Schaffung neuer Arbeitsplätze sowie zum Strukturwandel.
  • Unternehmerische Initiativen zur Aufwertung des ländlichen Raums werden unterstützt mit dem Ziel, einen attraktiven Lebens- und Wirtschaftsraum (Siedlungsraum, Versorgung mit Gütern, Dienstleistungen und Infrastruktur) zu gestalten.
  • Die Zentren bilden zusammen mit der Hauptentwicklungsachse die Entwicklungsmotoren. Der Dezentralisierung sind insofern Grenzen gesetzt, als eine gewisse Grösse vorhanden sein muss, um dauerhafte Impulse auszulösen.
  • Die Anforderungen an eine nachhaltige Entwicklung werden berücksichtigt. Im Rahmen der Regionalpolitik ist auch die Förderung von Programmen und Projekten mit sozialer oder umweltpolitischer Ausrichtung möglich, sofern damit die Wertschöpfung im betreffenden Gebiet positiv beeinflusst wird.
  • Vorhaben mit räumlichen Auswirkungen bedürfen einer besonderen Interessenabwägung. Die regionalen Entwicklungsträger schaffen die erforderlichen Beurteilungsunterlagen. Projektideen werden im Sinn des Bottom-up-Ansatzes direkt von den Akteuren vor Ort (Bevölkerung und Wirtschaft) entwickelt und getragen.

Federführung: rawi
Beteiligte: RET, Wirtschaftsförderung Luzern
Koordinationsstand: Festsetzung
Priorität / Zeitraum: A

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