Richtplan

R9 Militärische Bauten und Anlagen

Bereiche Details

I. Richtungsweisende Festlegung
R9 Der Sachplan Militär des Bundes bildet die Grundlage für die militärischen Bauten und Anlagen. Die Um- und Nachnutzung der militärischen Bauten und Anlagen ist mit den kantonalen Stellen zu koordinieren. Die öffentlichen Interessen sind dabei bevorzugt zu berücksichtigen.
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II. Erläuterungen
  Konflikte zwischen der Nutzung militärischer Bauten und Anlagen einerseits und den zivilen Anliegen der Bevölkerung (Land- und Forstwirtschaft, Natur- und Landschaftsschutz, Erholung, Tourismus sowie Wohnen und Arbeiten in der Umgebung) anderseits können kaum ganz vermieden werden. Es ist ein möglichst störungsfreies Nebeneinander der militärischen und der zivilen Aktivitäten sowie eine bestmögliche Schonung von Landschaft, Flora und Fauna anzustreben.
Sachplan Militär

Der Sachplan Militär des Bundes dient der überörtlichen Planung und stufengerechten Abstimmung jener militärischer Vorhaben, die sich erheblich auf Raum und Umwelt auswirken, sowie der Optimierung der Abstimmung von sämtlichen raumwirksamen militärischen Tätigkeiten. Überdies belegt er die Nutzungsansprüche der Armee und stellt die wichtigsten militärischen Nutzungen und Vorhaben planerisch sicher.

Für militärische Übungen stehen bundeseigene Schiess- und Übungsplätze sowie Vertragsplätze zur Verfügung. Bei Letzteren handelt es sich um Privatgrundstücke, deren militärische Nutzung vertraglich geregelt ist. Gelegentliche Übungen finden aber auch ausserhalb solcher Plätze statt. Die Militärgesetzgebung verpflichtet die Grundeigentümer, die Benützung ihres Landes für militärische Übungen zu gestatten. Nach der Absicht des Bundes soll die militärische Nutzung auf allen im Sachplan angeführten Plätzen im bisherigen Rahmen weitergeführt werden
Militärische Bauten und Anlagen

Der eidgenössische Waffenplatz Emmen besteht seit 1940. Er dient als Waffenplatz der Luftwaffe. Der Waffen- und der Flugplatz sind integrierte Bestandteile des Militärperimeters Emmen.

Der Militärflugplatz Emmen wird gestützt auf das Stationierungskonzept der Armee weiterhin prioritär militärisch genutzt, kann aber auch zivil mitbenützt werden (vgl. Richtplankapitel M8).

Der kantonale Waffenplatz Luzern wird nur noch zu einem kleinen Teil durch das Armee-Ausbildungszentrum Luzern (AAL) auf der dafür ausgewiesenen Baurechtsfläche genutzt. Die militärische Schiesstätigkeit wurde 1995 gänzlich eingestellt. Eine Aufhebung des Waffenplatzes mit Ausnahme der Baurechtsfläche für das AAL in absehbarer Zeit ist wahrscheinlich.

Der Armee Motorfahrzeugpark (AMP) Rothenburg wird über den für die Schliessung geplanten Zeitpunkt 2010 weiterbetrieben. Dies als Folge der noch nicht abgeschlossenen Anpassungsarbeiten an den neu definierten Logistikstandorten der Armee.
Rückbau und Umnutzung

Grundsätzlich ist erwünscht, dass militärische Objekte abgebrochen werden, wenn sie ihren Zweck nicht mehr erfüllen. In den vergangenen Jahren hat sich gezeigt, dass alten, nicht mehr benötigten militärischen Objekten erhebliche Werte zukommen können. So haben sich gewisse Gelände-Panzerhindernisse zu wertvollen Biotopen mit schützenswerter Flora und Fauna entwickelt.

Um ein Abwägen der divergierenden Interessen sicherzustellen, ist es zweckmässig, dass die zuständige militärische Stelle beim Rückbau von militärischen Bauten und Anlagen frühzeitig mit der Bewilligungs- und Koordinationszentrale der Dienststelle rawi Kontakt aufnimmt, so dass der Rückbauentscheid in Kenntnis über allfällige denkmalpflegerische oder ökologische Werte gefällt werden kann.

Erhebliche Vergrösserungen oder Nutzungsänderungen von militärischen Bauten und Anlagen können zu Konflikten mit anderen Interessen führen. Die Abstimmung allfälliger Interessenkonflikte wurde in den vergangenen Jahren im Rahmen der regelmässig durchgeführten Koordinationsgespräche zwischen Vertretern des Bundes und der betroffenen kantonalen Fachstellen sichergestellt.
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III. Koordinationsaufgaben

Querverweis:
Richtplan-Karte
Sachplan Militär

R9-1 Militärische Bauten und Anlagen

Geplante erhebliche Veränderungen an militärischen Bauten und Anlagen bedürfen der Koordination mit den zuständigen Stellen des Kantons. Die Koordination wird mit den jährlichen Informationsgesprächen zwischen den Vertretern des Bundes und den betroffenen kantonalen Fachstellen sichergestellt. Die Bewilligungs- und Koordinationszentrale der Dienststelle rawi ist dabei einzubeziehen:

  Bezeichnung/Gemeinde
(gemäss Sachplan Militär)


Waffenplätze
Emmen; Emmen, Rothenburg (3.11)
Luzern; Luzern, Horw, Kriens (3.91)

Schiess- und Übungsplätze
Dagmersellen (3.21)
Chrummeneggli; Escholzmatt (3.22)
Eigenthal; Schwarzenberg (3.22)
Emmen (3.23)
Homberg; Ruswil (3.24)
Sörenberg - Wagliseichnubel -
Schrattenflue - Änggenlauenen;
Flühli (3.25)
Langnau bei Reiden; Langnau (3.25)
Bodenänzi; Luthern (3.26)
Eigenthal, Trockenmatt;
Schwarzenberg (3.27)
Vitznau (3.28)

Glaubenberg - Lanzigen – Wasserfallen;
LU: Entlebuch, Hasle, Schüpfheim, Flühli;
OW: Sarnen, Giswil (6.22)

Militärflugplätze
Emmen (3.31)

Rekrutierungszentrum
Nottwil (3.51)

Übersetzungsstellen
Malters (2106.400)
Perlen (2112.455)
Root (2112.460)
Emmen (2112.465)

Besondere Anlagen
Luzern AAL (3.91)

Kriens TTZ (3.92)
Nutzung



Flieger- und
Fliegerabwehrtruppen
Einstellung der militärischen
Nutzung als Waffenplatz


Übungsplatz
Schiessplatz (wird aufgehoben)

Schiessplatz
Schiessplatz
Übungsplatz
Übungsplatz (wird aufgehoben)


Schiessplatz

Schiessplatz
Schiessplatz

Übungsplatz

Schiessplatz






Jets, Propellerflugzeuge
und Helikopter

Einstellung der Nutzung als Rekrutierungszentrum

Übersetzungsstelle
Übersetzungsstelle
Übersetzungsstelle
Übersetzungsstelle


Armee-Ausbildungszentrum
Luzern (AAL)
Generalstabs-Schulen (GstS)
Koordinationsstand



AL

AL



AL
FS

AL
AL
AL
FS


AL

AL
AL

AL

AL






AL


FS


AL
AL
AL
AL


AL

AL
Bereiche Details
  Federführung: VBS
Beteiligte: rawi, Gemeinden
Koordinationsstand: -
Priorität / Zeitraum: E

SPM = Ordnungsnummer aus Sachplan Militär 2007 des Bundes
 

Querverweis:
S4-4

R9-2 Umnutzung und Rückbau von militärischen Bauten und Anlagen

Das VBS orientiert die Gemeinden und die Dienststelle rawi frühzeitig über die Aufgabe oder die Umnutzung von grösseren militärischen Bauten und Anlagen. Bei einer Umnutzung von militärischen Bauten und Anlagen zu zivilen Zwecken bleiben die massgeblichen kantonalen Planungs- und Bewilligungsverfahren vorbehalten. Die öffentlichen Interessen sind bei der Umnutzung bevorzugt zu berücksichtigen

Federführung: VBS
Beteiligte:rawi, uwe, lawa, immo, Gemeinden
Koordinationsstand: Vororientierung
Priorität / Zeitraum: E

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