Der Sachplan Militär des Bundes dient der überörtlichen Planung und stufengerechten Abstimmung jener militärischer Vorhaben, die sich erheblich auf Raum und Umwelt auswirken, sowie der Optimierung der Abstimmung von sämtlichen raumwirksamen militärischen Tätigkeiten. Überdies belegt er die Nutzungsansprüche der Armee und stellt die wichtigsten militärischen Nutzungen und Vorhaben planerisch sicher.
Der eidgenössische Waffenplatz Emmen besteht seit 1940. Er dient als Waffenplatz der Luftwaffe. Der Waffen- und der Flugplatz sind integrierte Bestandteile des Militärperimeters Emmen.
Der Militärflugplatz Emmen wird gestützt auf das Stationierungskonzept der Armee weiterhin prioritär militärisch genutzt, kann aber auch zivil mitbenützt werden (vgl. Richtplankapitel M8).
Der kantonale Waffenplatz Luzern wird nur noch zu einem kleinen Teil durch das Armee-Ausbildungszentrum Luzern (AAL) auf der dafür ausgewiesenen Baurechtsfläche genutzt. Die militärische Schiesstätigkeit wurde 1995 gänzlich eingestellt. Eine Aufhebung des Waffenplatzes mit Ausnahme der Baurechtsfläche für das AAL in absehbarer Zeit ist wahrscheinlich.
Grundsätzlich ist erwünscht, dass militärische Objekte abgebrochen werden, wenn sie ihren Zweck nicht mehr erfüllen. In den vergangenen Jahren hat sich gezeigt, dass alten, nicht mehr benötigten militärischen Objekten erhebliche Werte zukommen können. So haben sich gewisse Gelände-Panzerhindernisse zu wertvollen Biotopen mit schützenswerter Flora und Fauna entwickelt.
Um ein Abwägen der divergierenden Interessen sicherzustellen, ist es zweckmässig, dass die zuständige militärische Stelle beim Rückbau von militärischen Bauten und Anlagen frühzeitig mit der Bewilligungs- und Koordinationszentrale der Dienststelle rawi Kontakt aufnimmt, so dass der Rückbauentscheid in Kenntnis über allfällige denkmalpflegerische oder ökologische Werte gefällt werden kann.
R9-1 Militärische Bauten und Anlagen Geplante erhebliche Veränderungen an militärischen Bauten und Anlagen bedürfen der Koordination mit den zuständigen Stellen des Kantons. Die Koordination wird mit den jährlichen Informationsgesprächen zwischen den Vertretern des Bundes und den betroffenen kantonalen Fachstellen sichergestellt. Die Bewilligungs- und Koordinationszentrale der Dienststelle rawi ist dabei einzubeziehen:
R9-2 Umnutzung und Rückbau von militärischen Bauten und Anlagen Das VBS orientiert die Gemeinden und die Dienststelle rawi frühzeitig über die Aufgabe oder die Umnutzung von grösseren militärischen Bauten und Anlagen. Bei einer Umnutzung von militärischen Bauten und Anlagen zu zivilen Zwecken bleiben die massgeblichen kantonalen Planungs- und Bewilligungsverfahren vorbehalten. Die öffentlichen Interessen sind bei der Umnutzung bevorzugt zu berücksichtigen Federführung: VBS Beteiligte:rawi, uwe, lawa, immo, Gemeinden Koordinationsstand: Vororientierung Priorität / Zeitraum: E