R6 Tourismus, Freizeit und Erholung

Bereiche Details

I. Richtungsweisende Festlegung
R6 Die zentrale wirtschaftliche Bedeutung des Tourismus für den Kanton Luzern, verbunden mit dem intensiven internationalen Wettbewerb, erfordert eine Weiterentwicklung von attraktiven, qualitätsorientierten und nachhaltigen Angeboten sowie eine profilierte und wirkungsvolle Marktbearbeitung.

Ausserhalb der touristischen Zentren wird das Tourismus- und Freizeitangebot unter Berücksichtigung der regionalen Stärken und Vorzüge und der Bedeutung der Landschaft erhalten und bedürfnisgerecht ausgebaut.
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II. Erläuterungen
Bedeutung des Tourismus Die zurzeit aktuellste Wertschöpfungsstudie1 hat die grosse volkswirtschaftliche Bedeutung des Tourismus für den Kanton Luzern bestätigt. 2005 trug der Tourismus im Kanton Luzern direkt und indirekt 7 % zur kantonalen Wertschöpfung von rund 18.5 Mrd. CHF bei. Um diese zentrale Funktion für die Wertschöpfung im Kanton Luzern auch im zunehmenden internationalen Wettbewerb erfüllen zu können, sind unter anderem eine Optimierung tourismusrelevanter Rahmenbedingungen, eine der Wertschöpfung entsprechende finanzielle Unterstützung sowie eine profilierte und wirkungsvolle Marktbearbeitung notwendig. Den regionalen Unterschieden und Bedürfnissen entsprechend sind differenzierte und nachhaltige touristische Angebote (weiter) zu entwickeln.
Kantonale Tourismuszentren

Mit einem Anteil von über 66% an der gesamten touristischen Wertschöpfung im Kanton Luzern bildet die Stadt Luzern das dominierende Tourismuszentrum. Gemessen an den relativen Beiträgen zur regionalen Bruttowertschöpfung und Beschäftigung besitzt auch der Tourismus im Raum Weggis-Vitznau und im Entlebuch eine überdurchschnittlich hohe Bedeutung für die Regionalwirtschaft. Diese Räume stellen daher ebenfalls wichtige kantonale Tourismuszentren dar. Dabei hat Schüpfheim die Funktion eines Zentrums für das Labelgebiet der UNESCO-Biosphäre Entlebuch inne.

Die touristischen Angebote in diesen kantonalen Tourismuszentren (Shopping und Kultur in Luzern, touristische Anlagen im Gebiet der UNESCO-Biosphäre Entlebuch [Flühli-Sörenberg, Marbach], im Pilatusgebiet und im Gebiet der Rigi [Weggis, Vitznau] sowie die Schifffahrtsgesellschaft Vierwaldstättersee) zählen zu den Tourismusmagneten im Kanton Luzern und weisen entsprechend hohe Gästefrequenzen auf.

Naturnaher Tourismus

Der Kanton Luzern wird geprägt durch eine kleinstrukturierte (Kultur-) Landschaft mit Seen, Voralpen und offenen Landschaftsräumen, in denen traditionelle Wirtschaftsstrukturen vorherrschen. In diesen Gebieten ist der naturnahe Tourismus zu sichern und zu fördern, welcher sich durch regionale, authentische und nachhaltige Angebote mit einer starken Erlebnisorientierung auszeichnet.

Tourismuszentren und Gebiete
Abbildung 7: Tourismuszentren und Tourismusgebiete
Bereiche Details
Abgrenzung Tourismus und Freizeit / Erholung

Der räumliche Bezug, die Angebotsstruktur und somit auch die Anspruchs-gruppen und Entwicklungsziele unterscheiden sich wesentlich für die Bereiche Tourismus einerseits sowie Freizeit und Erholung andererseits. Die Bedeutung und Inhalte der beiden Begriffe lassen sich wie folgt definieren:

  • Tourismus ist ein vielseitig verwendeter Begriff und wird heute nicht mehr nur auf „Reisen“ oder „Ferienmachen“ reduziert. Unter Tourismus versteht man die Gesamtheit der Beziehungen und Erscheinungen, die sich aus der Reise und dem Aufenthalt von Personen ergeben, für die der Aufenthaltsort nicht hauptsächlicher und dauernder Wohn- oder Arbeitsort ist.
  • Freizeit- und Erholungsaktivitäten finden innerhalb oder im näheren Umfeld des normalen Wohn- und Arbeitsbereichs statt. Zu unterscheiden sind dabei intensive und extensive Freizeit- und Erholungsnutzungen. Intensive Nutzungen konzentrieren sich an einem Ort und sind oft mit raumwirksamen Infrastruktureinrichtungen und Besucheraufkommen verbunden. Beispiele dafür sind Erlebnisanlagen wie Aquaparks, begehbare Labyrinthe aber auch Motocross- oder Mountainbike-Rennen. Extensive Freizeit- und Erholungsnutzungen dagegen werden eher individuell und räumlich verteilt ausgeführt (z.B. Wandern, Velofahren). Allfällige erforderliche Bauten und Anlagen (z.B. Radwege, Markierungen, Beschilderungen) haben nur geringe räumliche Auswirkungen.
Intensiv genutzte Tourismus- und Freizeitanlagen sowie -gebiete

Verschiedene Tourismus- und Freizeitanlagen (u.a. Stadien, Golfplätze, Skigebiete, grosse Bootshäfen, Resorts, Pärke) können grosse Auswirkungen auf Raum und Umwelt haben und bedürfen damit einer Grundlage im Richtplan. Folgende grossflächige, bereits bestehende intensiv genutzte Tourismus- und Freizeitanlagen sowie -gebiete haben eine überkommunale Bedeutung und sind in der Richtplan-Karte als Ausgangslage orientierend dargestellt: Luzerner Allmend; Agrovision Burgrain, Alberswil; Golfplatz Flühli; Golfplatz Dietschiberg, Luzern/Adligenswil; Golfplatz Rastenmoos, Neuenkirch; Golfpark Oberkirch; Golfplatz Sempachersee, Sempach/Hildisrieden/Neudorf; Sport- und Erholungs-gebiet Sörenberg, Flühli; Sport- und Erholungsgebiet Marbach; Sport- und Erholungsgebiet Heiligkreuz, Hasle; Sport- und Erholungsgebiet Krienseregg, Kriens; Sport- und Erholungsgebiet Kaltbad, Weggis.

Neue intensiv genutzte Tourismus- und Freizeitanlagen sowie -gebiete haben dem Kantonalen Tourismusleitbild zu entsprechen und ihre Koordination, inklusive der Abstimmung der raumwirksamen Auswirkungen, ist auf kantonaler und (über)kommunaler Ebene sicherzustellen. Potenzielle zukünftige Standorte grosser Tourismus- und Freizeitanlagen sowie –gebiete werden erst mit weit fortgeschrittener Projektdauer in der Richtplan-Karte ausgeschieden, da sie vorher nicht genügend konkret abschätzbar sind.

Weiterentwicklung

Sörenberg ist in Zukunft als ein komplettes, mittelgrosses Skigebiet zu positionieren, welches langfristig überlebensfähig ist. Im Zuge des Zusammenschlusses der Skigebiete Sörenberg Dorf und Rothorn sind eine Reihe von Massnahmen durchzuführen. Die geplanten Bahnprojekte sowie der Ausbau der Beschneiung gemäss Koordinationsaufgabe R6-6 wurden in der Zonenplanung der Gemeinde Flühli hinterlegt, räumliche Konflikte wurden in diesem Rahmen gelöst. Die Auswirkungen auf die Umwelt und den Verkehr wurden schwergewichtig im Umweltverträglichkeitsbericht Beschneiung Sörenberg bearbeitet. Für die Umnutzung und die Rückbauten gemäss R6-6 sind Interessenabwägungen vorgenommen worden.

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III. Koordinationsaufgaben

Querverweise:
R1-2 und R1-3
R6-2 bis R6-6
Kantonales Tourismusleitbild

R6-1 Kantonales Tourismusleitbild

Das kantonale Tourismusleitbild ist die strategische Grundlage für die Ausrichtung und Entwicklung des Tourismus im Kanton Luzern und basiert auf drei Schwerpunkten:

Anpassung der tourismusrelevanten Voraussetzungen:

  • Festlegung von Rahmenbedingungen zur Förderung des Tourismus
  • Bildung und Betrieb von wettbewerbsfähigen Destinationsmanagement-Organisationen (DMO)
  • Effizienter Einsatz der Finanzmittel
  • Bündelung der touristischen Kräfte in der Zentralschweiz
  • Zusammenarbeit und Nutzung von Synergien über die Kantonsgrenzen hinaus

(Weiter-)Entwicklung von kunden- und qualitätsorientierten, wertschöpfungsstarken sowie nachhaltigen Tourismusangeboten:

  • Marktgerechte Angebotsgestaltung durch Leistungserbringer und DMO
  • Gezielte Förderung von naturnahen und nachhaltigen Angeboten im ländlichen Raum
  • Verstärkte Aus- und Weiterbildung im Tourismus

Sicherstellung einer wirkungsvollen Vermarktung:

  • Fokussierte Markenstrategie unter der Dachmarke Luzern
  • Intensive Marktbearbeitung auf der Basis von Marketingstrategien, Marketingkonzepten sowie strategischen Geschäftsfeldern

Federführung: DMO, BUWD
Beteiligte: Zentralschweizer Kantone, ausserkantonale Tourismusorganisationen
Koordinationsstand: Zwischenergebnis
Priorität / Zeitraum: A

 

Querverweise:
R1-2 bis R1-4
R6-1, R6-3 bis R6-6
M1-2

R6-2 Kantonale Tourismuszentren

Die Stadt Luzern, das Gebiet der Rigi mit Weggis und Vitznau, das Pilatusgebiet sowie das Gebiet der UNESCO-Biosphäre Entlebuch mit Flühli-Sörenberg und Marbach sind Tourismuszentren von kantonaler Bedeutung mit nationaler und internationaler Ausstrahlung.

Der Kanton und die Gemeinden schaffen mit ihren Planungen günstige Voraussetzungen für leistungsfähige touristische Einrichtungen, wobei sie Rücksicht auf die Bedürfnisse der einheimischen Bevölkerung sowie auf eine intakte Umwelt und ein intaktes Orts- und Landschaftsbild zu nehmen haben. Dadurch legen sie die Grundlage für eine koordinierte Inwertsetzung der vorhandenen Potenziale durch die Destinationsmanagement-Organisationen und die regionalen Entwicklungsträger.

Federführung: rawi, Gemeinden
Beteiligte: RET, DMO
Koordinationsstand: Zwischenergebnis
Priorität / Zeitraum: A

 


Querverweise:
UVPV
R1-2 bis R1-4
R6-1, R6-2, R6-4 bis R6-6
L1-1 bis L1-4
L3-1 bis L3-4
L7-1
Richtplan-Karte
Verordnung zum Gesetz über den öffentlichen Verkehr
Umwelt und Raumplanung bei Seilbahnvorhaben, BAFU, 2013

R6-3 Intensiv genutzte Tourismus- und Freizeitanlagen sowie -gebiete

Bestehende grossflächige intensiv genutzte Tourismus- und Freizeitanlagen sowie -gebiete sind in der Richtplan-Karte orientierend als Ausgangslage dargestellt. Neue intensiv genutzte Tourismus- und Freizeitanlagen sowie -gebiete oder Erweiterungen mit gewichtigen Auswirkungen auf Raum und Umwelt haben dem kantonalen Tourismusleitbild zu entsprechen sowie untenstehende Grundsätze zu berücksichtigen, und sie sind einer entsprechenden Nutzungszone zuzuweisen. Bei grossen räumlichen Auswirkungen ist die Koordination auf (über)kommunaler respektive kantonaler Ebene erforderlich.

Folgende Grundsätze sind für alle intensiv genutzten Tourismus- und Freizeitanlagen sowie -gebiete (Sport- und Erholungsgebiete inkl. Skigebiete, Golfplätze u. ä.) zu berücksichtigen:

  • Förderung der qualitativen Aufwertung und Erneuerung bestehender Anlagen,
  • (gross)räumliche Abstimmung der Kapazitäten der Anlagen,
  • Anpassung der notwendigen Infrastruktur an die natürlichen Voraussetzungen und optimale Integration der Anlagen in das Landschaftsbild,
  • angemessene, auf die konkrete Anlage bzw. das Gebiet ausgerichtete Erschliessung mit dem öffentlichen Verkehr,
  • Vorliegen eines Gesamtverkehrskonzeptes für Erneuerungen/Erweiterun-gen der Anlagen/Gebiete unter Berücksichtigung von MIV (inkl. Parkierung), öV und LV,
  • angemessener Schutz der Natur- und Landschaftswerte einschliesslich Wildruhe.

Die Entwicklung der Skigebiete und der dafür notwendigen Transportanlagen im Kanton wird aufeinander und mit den Skigebieten/Transportanlagen der Nachbarkantone abgestimmt. Folgende Grundsätze sind dabei zusätzlich zu berücksichtigen:

  • Erneuerung bestehender Anlagen zur Verbesserung der Sicherheit und Funktionalität des Skigebiets,
  • Entfernung nicht mehr genutzter oder unternutzter Anlagen und Wiederherstellung der natürlichen landschaftlichen Qualitäten,
  • Ausrichtung der Erweiterungsvorhaben auf Projekte, die zu einer qualitativen Verbesserung der bestehenden Skigebiete beitragen,
  • Rücksichtnahme auf bestehende landschaftliche Qualitäten bei Skigebietserweiterungen.

Federführung: BUWD, Standortgemeinde(n) (Planung, Anpassung ihrer Ortsplanung)
Beteiligte: rawi, RET, Gemeinden, DMO
Koordinationsstand: Festsetzung
Priorität / Zeitraum: E

 

Querverweise:
R1-2 und R1-3
R5-1 und R5-2
R6-1 bis R6-3, R6-5 und R6-6
L1-1 bis L1-5
L2-1, L2-3 und L2-4
L7-1

R6-4 Naturnaher Tourismus

In der kleinstrukturierten (Kultur-)Landschaft mit traditionellen Wirtschaftsstrukturen ist mit geeigneten Massnahmen ein naturnaher Tourismus zu erhalten und zu fördern, welcher sich durch regionale, authentische und nachhaltige Angebote auszeichnet. Die touristischen Nutzungen sind hier auf ein für Natur und Landschaft verträgliches Mass auszurichten. Für die Entwicklung dieser Gebiete sind folgende Grundsätze zu berücksichtigen:

  • Anpassung der notwendigen Infrastruktur an die natürlichen Voraussetzungen und optimale Integration der Anlagen in das Landschaftsbild,
  • Berücksichtigung der Zielsetzungen von Natur- und Landschaftsschutzgebieten,
  • Sicherung der Basiserschliessung mit dem öffentlichen Verkehr,
  • Anpassung der Parkierungsmöglichkeiten an eine extensive touristische Nutzung.

Federführung: BUWD
Beteiligte: rawi, RET, Gemeinden, DMO
Koordinationsstand: Festsetzung
Priorität / Zeitraum: A/E

 

Querverweise:
R1-2 und R1-3
R2-2
R5-1 und R5-2
R6-1 bis R6-4, R6-6
L1-1 bis L1-5
L2-1, L2-3 und L2-4
L3-1 bis L3-4

R6-5 Regionales Freizeit- und/oder Tourismuskonzept

Abgestimmt auf das kantonale Tourismusleitbild erarbeiten die regionalen Entwicklungsträger bei Bedarf ein Freizeit- und/oder Tourismuskonzept, das die bestehenden und neuen Freizeit- und Erholungseinrichtungen bzw. touristischen Einrichtungen koordiniert. Die Freizeit- und/oder Tourismuskonzepte haben dabei insbesondere die regionalen Stärken und Vorzüge und die Schutzwürdigkeit der Landschaft zu berücksichtigen, eine verstärkte Vernetzung und Koordination der Anlagen anzustreben sowie folgende Grundsätze zu beachten:

  • Es sind eine Angebotsstrategie und Massnahmen zur Vernetzung der Angebote zu entwickeln. Dabei ist insbesondere auf die Vielfältigkeit der Angebote zu achten.
  • Die Angebote sind räumlich zu differenzieren, ihre Vereinbarkeit mit dem übergeordneten Recht ist aufzuzeigen.
  • Grössere zusammenhängende, wenig belastete Räume sind der extensiven Freizeit- und/oder Erholungsnutzung vorzubehalten. Bei Bedarf sind Extensiverholungsgebiete auszuscheiden und die darin angestrebte Erholungsnutzung festzulegen.

Federführung:RET
Beteiligte:Gemeinden, rawi, lawa, uwe, DMO, Nachbarkantone
Koordinationsstand:Festsetzung
Priorität/Zeitraum: A

 

Querverweise:
R6-1 bis R6-5
Richtplankarte
Zonenplan Flühli
UVB Beschneiung Sörenberg


R6-6 Neuerschliessung und Zusammenschluss der Skigebiete Sörenberg Dorf und Rothorn

Die beiden Skigebiete sind mit geeigneten Massnahmen zusammenzuschliessen, um sie nachhaltig zu stärken und Sörenberg als Familienskigebiet in der Zentralschweiz zu positionieren. Dazu sind Anpassungen an der heutigen Infrastruktur notwendig:

  • Ersatzanlagen für ältere, wenig leistungsfähige Bahnen,
  • Ersatzbauten respektive Umbauten für die Gastronomie,
  • Ausbau von Beschneiungsanlagen,
  • Anpassungen an den Parkierungsanlagen,
  • Rückbauten von nicht mehr genutzten Infrastrukturen.

Für die Entwicklung des Gebietes gelten die Grundsätze für die Entwicklung der Skigebiete und der dafür notwendigen Transportanlagen gemäss R6-3.

Federführung: Bergbahnen Sörenberg
Beteiligte: Gemeinden, Kantone OW, BE
Koordinationsstand: Festsetzung
Priorität/Zeitraum: A

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