Mit einem Anteil von über 66% an der gesamten touristischen Wertschöpfung im Kanton Luzern bildet die Stadt Luzern das dominierende Tourismuszentrum. Gemessen an den relativen Beiträgen zur regionalen Bruttowertschöpfung und Beschäftigung besitzt auch der Tourismus im Raum Weggis-Vitznau und im Entlebuch eine überdurchschnittlich hohe Bedeutung für die Regionalwirtschaft. Diese Räume stellen daher ebenfalls wichtige kantonale Tourismuszentren dar. Dabei hat Schüpfheim die Funktion eines Zentrums für das Labelgebiet der UNESCO-Biosphäre Entlebuch inne.
Die touristischen Angebote in diesen kantonalen Tourismuszentren (Shopping und Kultur in Luzern, touristische Anlagen im Gebiet der UNESCO-Biosphäre Entlebuch [Flühli-Sörenberg, Marbach], im Pilatusgebiet und im Gebiet der Rigi [Weggis, Vitznau] sowie die Schifffahrtsgesellschaft Vierwaldstättersee) zählen zu den Tourismusmagneten im Kanton Luzern und weisen entsprechend hohe Gästefrequenzen auf.
Der Kanton Luzern wird geprägt durch eine kleinstrukturierte (Kultur-) Landschaft mit Seen, Voralpen und offenen Landschaftsräumen, in denen traditionelle Wirtschaftsstrukturen vorherrschen. In diesen Gebieten ist der naturnahe Tourismus zu sichern und zu fördern, welcher sich durch regionale, authentische und nachhaltige Angebote mit einer starken Erlebnisorientierung auszeichnet.
Der räumliche Bezug, die Angebotsstruktur und somit auch die Anspruchs-gruppen und Entwicklungsziele unterscheiden sich wesentlich für die Bereiche Tourismus einerseits sowie Freizeit und Erholung andererseits. Die Bedeutung und Inhalte der beiden Begriffe lassen sich wie folgt definieren:
Verschiedene Tourismus- und Freizeitanlagen (u.a. Stadien, Golfplätze, Skigebiete, grosse Bootshäfen, Resorts, Pärke) können grosse Auswirkungen auf Raum und Umwelt haben und bedürfen damit einer Grundlage im Richtplan. Folgende grossflächige, bereits bestehende intensiv genutzte Tourismus- und Freizeitanlagen sowie -gebiete haben eine überkommunale Bedeutung und sind in der Richtplan-Karte als Ausgangslage orientierend dargestellt: Luzerner Allmend; Agrovision Burgrain, Alberswil; Golfplatz Flühli; Golfplatz Dietschiberg, Luzern/Adligenswil; Golfplatz Rastenmoos, Neuenkirch; Golfpark Oberkirch; Golfplatz Sempachersee, Sempach/Hildisrieden/Neudorf; Sport- und Erholungs-gebiet Sörenberg, Flühli; Sport- und Erholungsgebiet Marbach; Sport- und Erholungsgebiet Heiligkreuz, Hasle; Sport- und Erholungsgebiet Krienseregg, Kriens; Sport- und Erholungsgebiet Kaltbad, Weggis.
Neue intensiv genutzte Tourismus- und Freizeitanlagen sowie -gebiete haben dem Kantonalen Tourismusleitbild zu entsprechen und ihre Koordination, inklusive der Abstimmung der raumwirksamen Auswirkungen, ist auf kantonaler und (über)kommunaler Ebene sicherzustellen. Potenzielle zukünftige Standorte grosser Tourismus- und Freizeitanlagen sowie –gebiete werden erst mit weit fortgeschrittener Projektdauer in der Richtplan-Karte ausgeschieden, da sie vorher nicht genügend konkret abschätzbar sind.
Sörenberg ist in Zukunft als ein komplettes, mittelgrosses Skigebiet zu positionieren, welches langfristig überlebensfähig ist. Im Zuge des Zusammenschlusses der Skigebiete Sörenberg Dorf und Rothorn sind eine Reihe von Massnahmen durchzuführen. Die geplanten Bahnprojekte sowie der Ausbau der Beschneiung gemäss Koordinationsaufgabe R6-6 wurden in der Zonenplanung der Gemeinde Flühli hinterlegt, räumliche Konflikte wurden in diesem Rahmen gelöst. Die Auswirkungen auf die Umwelt und den Verkehr wurden schwergewichtig im Umweltverträglichkeitsbericht Beschneiung Sörenberg bearbeitet. Für die Umnutzung und die Rückbauten gemäss R6-6 sind Interessenabwägungen vorgenommen worden.
R6-1 Kantonales Tourismusleitbild Das kantonale Tourismusleitbild ist die strategische Grundlage für die Ausrichtung und Entwicklung des Tourismus im Kanton Luzern und basiert auf drei Schwerpunkten:
Anpassung der tourismusrelevanten Voraussetzungen:
(Weiter-)Entwicklung von kunden- und qualitätsorientierten, wertschöpfungsstarken sowie nachhaltigen Tourismusangeboten:
Sicherstellung einer wirkungsvollen Vermarktung:
Federführung: DMO, BUWD Beteiligte: Zentralschweizer Kantone, ausserkantonale Tourismusorganisationen Koordinationsstand: Zwischenergebnis Priorität / Zeitraum: A
R6-2 Kantonale Tourismuszentren Die Stadt Luzern, das Gebiet der Rigi mit Weggis und Vitznau, das Pilatusgebiet sowie das Gebiet der UNESCO-Biosphäre Entlebuch mit Flühli-Sörenberg und Marbach sind Tourismuszentren von kantonaler Bedeutung mit nationaler und internationaler Ausstrahlung.
Der Kanton und die Gemeinden schaffen mit ihren Planungen günstige Voraussetzungen für leistungsfähige touristische Einrichtungen, wobei sie Rücksicht auf die Bedürfnisse der einheimischen Bevölkerung sowie auf eine intakte Umwelt und ein intaktes Orts- und Landschaftsbild zu nehmen haben. Dadurch legen sie die Grundlage für eine koordinierte Inwertsetzung der vorhandenen Potenziale durch die Destinationsmanagement-Organisationen und die regionalen Entwicklungsträger.
Federführung: rawi, Gemeinden Beteiligte: RET, DMO Koordinationsstand: Zwischenergebnis Priorität / Zeitraum: A
Querverweise: UVPV R1-2 bis R1-4 R6-1, R6-2, R6-4 bis R6-6 L1-1 bis L1-4 L3-1 bis L3-4 L7-1 Richtplan-Karte Verordnung zum Gesetz über den öffentlichen Verkehr Umwelt und Raumplanung bei Seilbahnvorhaben, BAFU, 2013
R6-3 Intensiv genutzte Tourismus- und Freizeitanlagen sowie -gebiete Bestehende grossflächige intensiv genutzte Tourismus- und Freizeitanlagen sowie -gebiete sind in der Richtplan-Karte orientierend als Ausgangslage dargestellt. Neue intensiv genutzte Tourismus- und Freizeitanlagen sowie -gebiete oder Erweiterungen mit gewichtigen Auswirkungen auf Raum und Umwelt haben dem kantonalen Tourismusleitbild zu entsprechen sowie untenstehende Grundsätze zu berücksichtigen, und sie sind einer entsprechenden Nutzungszone zuzuweisen. Bei grossen räumlichen Auswirkungen ist die Koordination auf (über)kommunaler respektive kantonaler Ebene erforderlich.
Folgende Grundsätze sind für alle intensiv genutzten Tourismus- und Freizeitanlagen sowie -gebiete (Sport- und Erholungsgebiete inkl. Skigebiete, Golfplätze u. ä.) zu berücksichtigen:
Die Entwicklung der Skigebiete und der dafür notwendigen Transportanlagen im Kanton wird aufeinander und mit den Skigebieten/Transportanlagen der Nachbarkantone abgestimmt. Folgende Grundsätze sind dabei zusätzlich zu berücksichtigen:
Federführung: BUWD, Standortgemeinde(n) (Planung, Anpassung ihrer Ortsplanung) Beteiligte: rawi, RET, Gemeinden, DMO Koordinationsstand: Festsetzung Priorität / Zeitraum: E
R6-4 Naturnaher Tourismus In der kleinstrukturierten (Kultur-)Landschaft mit traditionellen Wirtschaftsstrukturen ist mit geeigneten Massnahmen ein naturnaher Tourismus zu erhalten und zu fördern, welcher sich durch regionale, authentische und nachhaltige Angebote auszeichnet. Die touristischen Nutzungen sind hier auf ein für Natur und Landschaft verträgliches Mass auszurichten. Für die Entwicklung dieser Gebiete sind folgende Grundsätze zu berücksichtigen:
Federführung: BUWD Beteiligte: rawi, RET, Gemeinden, DMO Koordinationsstand: Festsetzung Priorität / Zeitraum: A/E
R6-5 Regionales Freizeit- und/oder Tourismuskonzept Abgestimmt auf das kantonale Tourismusleitbild erarbeiten die regionalen Entwicklungsträger bei Bedarf ein Freizeit- und/oder Tourismuskonzept, das die bestehenden und neuen Freizeit- und Erholungseinrichtungen bzw. touristischen Einrichtungen koordiniert. Die Freizeit- und/oder Tourismuskonzepte haben dabei insbesondere die regionalen Stärken und Vorzüge und die Schutzwürdigkeit der Landschaft zu berücksichtigen, eine verstärkte Vernetzung und Koordination der Anlagen anzustreben sowie folgende Grundsätze zu beachten:
Federführung:RET Beteiligte:Gemeinden, rawi, lawa, uwe, DMO, Nachbarkantone Koordinationsstand:Festsetzung Priorität/Zeitraum: A
R6-6 Neuerschliessung und Zusammenschluss der Skigebiete Sörenberg Dorf und Rothorn
Die beiden Skigebiete sind mit geeigneten Massnahmen zusammenzuschliessen, um sie nachhaltig zu stärken und Sörenberg als Familienskigebiet in der Zentralschweiz zu positionieren. Dazu sind Anpassungen an der heutigen Infrastruktur notwendig:
Für die Entwicklung des Gebietes gelten die Grundsätze für die Entwicklung der Skigebiete und der dafür notwendigen Transportanlagen gemäss R6-3.
Federführung: Bergbahnen Sörenberg Beteiligte: Gemeinden, Kantone OW, BE Koordinationsstand: Festsetzung Priorität/Zeitraum: A