Der Regierungsrat hat 2000 einen lufthygienischen Massnahmenplan zur Reduktion der übermässigen Luftbelastung erstellt. Der Massnahmenplan umfasst Massnahmen für den Verkehr, die Industrie und das Gewerbe sowie die Haushalte. Trotzdem besteht immer noch ein erheblicher Handlungsbedarf. Aus diesem Grund verabschiedete der Regierungsrat im Jahr 2008 einen ergänzenden Massnahmenplan.
Die folgenden lufthygienischen Probleme sind dringlich:
Aus Stickoxiden bildet sich Feinstaub und im Sommer Ozon. Ausserdem tragen Stickoxide zusammen mit Ammoniak aus der Landwirtschaft auch zur Stickstoffüberbelastung von Ökosystemen bei. Dieselruss ist als krebserregende Komponente bestmöglich zu minimieren, auch wenn er gewichtsmässig nur wenig zur Feinstaubbelastung beiträgt (Minimierungsgebot).
Bedeutendste Verursacher für den Ausstoss der wichtigsten Luftschadstoffe sind:
In den nächsten Jahren müssen die Schwerpunkte beim Verkehr (Stickoxide, Dieselpartikel), bei Industrie und Gewerbe (Stickoxide), bei der Landwirtschaft (Ammoniak) sowie beim Energiesparen gesetzt werden. Insbesondere im Gebäudebereich wirkt sich jede Energiesparmassnahme auch positiv auf die Lufthygiene aus. Ein spezieller Akzent ist ausserdem bei den Feuern im Wald und schlecht betriebenen Holzfeuerungen notwendig, da diese übermässig zur Feinstaubbelastung beitragen. Beim Verkehr konzentriert sich der Kanton auf Massnahmen, welche emissionsarme Fahrzeuge fördern (z.B. Partikelfilter bei Dieselmotoren). Die Reduktion der im Kanton Luzern besonders massiven Belastung mit Ammoniak aus der Tierhaltung ist eine der dringlichsten Aufgaben der Lufthygiene.
R8-1 Umweltvorsorge Die Planungsträger stimmen ihre Siedlungs- und Verkehrsplanungen so aufeinander ab, dass möglichst wenig Mobilität verursacht wird. Sie achten bei der Ausscheidung von Arbeitsgebieten und von Gebieten mit einer hohen Nutzungsdichte darauf, dass diese angemessen (gemäss der Verordnung über den öffentlichen Verkehr) mit dem öffentlichen Verkehr erreichbar sind. Die regionalen und kommunalen Planungsinstrumente müssen den Ansprüchen der Umweltschutzgesetzgebung genügen.
Federführung: rawi Beteiligte: uwe, RET, Gemeinden Koordinationsstand: Zwischenergebnis Priorität / Zeitraum: E
R8-2 Lufthygienemassnahmen Die Wirksamkeit des Massnahmenplans Lufthygiene wird periodisch überprüft. Bei Bedarf wird die kantonale Massnahmenplanung den aktuellen gesetzlichen, wissenschaftlichen und technischen Gegebenheiten angepasst. In erster Linie werden Massnahmen geprüft, welche auch Energiesparpotenzial haben.
Federführung: uwe Beteiligte: BUWD, Gemeinden Koordinationsstand: Festsetzung Priorität / Zeitraum: E
___________________________________
2 Wegleitung für Strassenplanung und Strassenbau in Gebieten mit übermässiger Luftbelastung. 2002. Umwelt-Vollzug Nr.5022-D, Jürg Dietiker, Windisch / Künzler Bossert & Partner GmbH, Bern
Publikumsintensive Einrichtungen. Verbesserte Koordination zwischen Luftreinhaltung und Raumplanung. 2002. 76 S.Schriftenreihe Umwelt, SRU-346-D, VLP
Verkehrsintensive Einrichtungen (VE) im kantonalen Richtplan. Umwelt-Vollzug Nr. 0605. Bundesamt für Umwelt/ Bundesamt für Raumentwicklung