R8 Luftreinhaltung

Bereiche Details

I. Richtungsweisende Festlegung
R8 Die Luftreinhaltepolitik im Kanton Luzern setzt Schwerpunkte in den Bereichen Vollzug bei Industrie und Gewerbe, Landwirtschaft und Energiesparen sowie beim Verkehr. Die Synergien mit anderen Bereichen wie Lärmschutz, Bodenschutz und Energie sind bestmöglich zu nutzen. Marktwirtschaftliche Lösungen werden bevorzugt. Die regionale und kommunale Planung berücksichtigt die Ziele der Luftreinhaltung.
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II. Erläuterungen
Ausgangslage

Der Regierungsrat hat 2000 einen lufthygienischen Massnahmenplan zur Reduktion der übermässigen Luftbelastung erstellt. Der Massnahmenplan umfasst Massnahmen für den Verkehr, die Industrie und das Gewerbe sowie die Haushalte. Trotzdem besteht immer noch ein erheblicher Handlungsbedarf. Aus diesem Grund verabschiedete der Regierungsrat im Jahr 2008 einen ergänzenden Massnahmenplan.

Die folgenden lufthygienischen Probleme sind dringlich:

  • Feinstaub: Massive Überschreitung der Tagesgrenzwerte von PM10 während Inversionslagen
  • Dieselruss: innenstädtisch und verkehrsnah hohe Belastung mit toxischen, ultrafeinen Feinstäuben
  • Ozon: während sonnenintensiven Perioden hohe Gesundheitsbelastung
  • Stickstoffeintrag Ammoniak: irreversibler Verlust der Artenvielfalt in empfindlichen Ökosystemen / Schwächung der Waldbestände

Aus Stickoxiden bildet sich Feinstaub und im Sommer Ozon. Ausserdem tragen Stickoxide zusammen mit Ammoniak aus der Landwirtschaft auch zur Stickstoffüberbelastung von Ökosystemen bei. Dieselruss ist als krebserregende Komponente bestmöglich zu minimieren, auch wenn er gewichtsmässig nur wenig zur Feinstaubbelastung beiträgt (Minimierungsgebot).

Bedeutendste Verursacher für den Ausstoss der wichtigsten Luftschadstoffe sind:

  • Verkehr: Stickoxide, feinste Russpartikel (Diesel), Kohlenwasserstoffe
  • Industrie und Gewerbe: Stickoxide, Schwefeldioxid, Kohlenwasserstoffe
  • Landwirtschaft: Ammoniak, Holzrussfeinstaub
  • Haushalte: Kohlenwasserstoffe, Holzrussfeinstaub

In den nächsten Jahren müssen die Schwerpunkte beim Verkehr (Stickoxide, Dieselpartikel), bei Industrie und Gewerbe (Stickoxide), bei der Landwirtschaft (Ammoniak) sowie beim Energiesparen gesetzt werden. Insbesondere im Gebäudebereich wirkt sich jede Energiesparmassnahme auch positiv auf die Lufthygiene aus. Ein spezieller Akzent ist ausserdem bei den Feuern im Wald und schlecht betriebenen Holzfeuerungen notwendig, da diese übermässig zur Feinstaubbelastung beitragen. Beim Verkehr konzentriert sich der Kanton auf Massnahmen, welche emissionsarme Fahrzeuge fördern (z.B. Partikelfilter bei Dieselmotoren). Die Reduktion der im Kanton Luzern besonders massiven Belastung mit Ammoniak aus der Tierhaltung ist eine der dringlichsten Aufgaben der Lufthygiene.

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III. Koordinationsaufgaben

Querverweise:
Verordnung über den öffentlichen Verkehr
R7-1 und R7-2
R8-2
S1-6 bis S1-8
S6-3 und S6-4
S8-2
M4-1
Wegleitungen BAFU
und VLP2


R8-1 Umweltvorsorge

Die Planungsträger stimmen ihre Siedlungs- und Verkehrsplanungen so aufeinander ab, dass möglichst wenig Mobilität verursacht wird. Sie achten bei der Ausscheidung von Arbeitsgebieten und von Gebieten mit einer hohen Nutzungsdichte darauf, dass diese angemessen (gemäss der Verordnung über den öffentlichen Verkehr) mit dem öffentlichen Verkehr erreichbar sind. Die regionalen und kommunalen Planungsinstrumente müssen den Ansprüchen der Umweltschutzgesetzgebung genügen.

Federführung: rawi
Beteiligte: uwe, RET, Gemeinden
Koordinationsstand: Zwischenergebnis
Priorität / Zeitraum: E

 

Querverweise:
R8-1
S8-2
M1-1 und M1-2
E8-3
Massnahmenplan
Lufthygiene

R8-2 Lufthygienemassnahmen

Die Wirksamkeit des Massnahmenplans Lufthygiene wird periodisch überprüft. Bei Bedarf wird die kantonale Massnahmenplanung den aktuellen gesetzlichen, wissenschaftlichen und technischen Gegebenheiten angepasst. In erster Linie werden Massnahmen geprüft, welche auch Energiesparpotenzial haben.

Federführung: uwe
Beteiligte: BUWD, Gemeinden
Koordinationsstand: Festsetzung
Priorität / Zeitraum: E

 

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2 Wegleitung für Strassenplanung und Strassenbau in Gebieten mit übermässiger Luftbelastung. 2002. Umwelt-Vollzug Nr.5022-D, Jürg Dietiker, Windisch / Künzler Bossert & Partner GmbH, Bern

Publikumsintensive Einrichtungen. Verbesserte Koordination zwischen Luftreinhaltung und Raumplanung. 2002. 76 S.Schriftenreihe Umwelt, SRU-346-D, VLP

Verkehrsintensive Einrichtungen (VE) im kantonalen Richtplan. Umwelt-Vollzug Nr. 0605. Bundesamt für Umwelt/ Bundesamt für Raumentwicklung

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