Die Sanierungsfrist für lärmbelastete Strassenabschnitte wurde vom Bund bis 2018 erstreckt. In Anbetracht der anstehenden Aufgaben und der Komplexität der Verfahren ist selbst diese Frist ehrgeizig. Die Sanierungstätigkeiten sind im Gange und werden mit hoher Priorität weiter geführt. Während bei den Kantonsstrassen die Sanierung gemäss Programm voranschreitet, ist bei Gemeindestrassen noch ein Bedarf auszumachen.
M4-1 Vermeidung von übermässigem Strassenverkehrslärm Der Lärm wird vorab bei der Quelle bekämpft. Dies erfordert in erster Linie Massnahmen, welche das Verkehrsaufkommen und die Fahrgeschwindigkeiten im Siedlungsraum regeln. Eine integrierte und koordinierte Siedlungs-, Verkehrs- und Umweltpolitik bildet das grösste Synergiepotenzial für Lärmschutz, Luftreinhaltung, Energieeinsparung und geringen Flächenverbrauch.
Die Dienststelle vif koordiniert die Massnahmen zur Strassenlärmbekämpfung. Sie konzentriert sich dabei auf folgende Grundsätze:
M4-2 Lärmsanierung von Strassen Lärmsanierungen im Innerortsbereich sind integral technisch, verkehrlich und städtebaulich-architektonisch umzusetzen. Die Gemeinden werden bei der Sanierung von Strassen in ihrer Zuständigkeit fachlich unterstützt.