Richtplan

M4 Lärmschutz entlang von Strassen

Bereiche Details

I. Richtungsweisende Festlegung
M4 Der Schwerpunkt im Lärmschutz liegt bei der fristgerechten Sanierung übermässig lauter Strassen. Die Umsetzung des Agglomerationsprogramms und grössere Infrastrukturbauvorhaben tragen zum Lärmschutz bei. Dazu wird bereits in der Planungsphase die Lärmvorsorge berücksichtigt.
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II. Erläuterungen
Ausgangslage Die zunehmenden Verkehrsströme belasten immer mehr Siedlungsraum mit immer mehr Lärm (siehe Anhang I, Abbildung A-1). Um die hohe Lebensqualität im Kanton Luzern zu gewährleisten sind mit planerischen Massnahmen die Konfliktbereiche möglichst gering zu halten und die bereits mit Lärm belasteten Gebiete zu sanieren.
Massnahmen

Die Sanierungsfrist für lärmbelastete Strassenabschnitte wurde vom Bund bis 2018 erstreckt. In Anbetracht der anstehenden Aufgaben und der Komplexität der Verfahren ist selbst diese Frist ehrgeizig. Die Sanierungstätigkeiten sind im Gange und werden mit hoher Priorität weiter geführt. Während bei den Kantonsstrassen die Sanierung gemäss Programm voranschreitet, ist bei Gemeindestrassen noch ein Bedarf auszumachen.

Das Agglomerationsprogramm sieht unter anderem grosse Infrastrukturbauten vor, welche neue Verkehrsbeziehungen herstellen. Zu treffende flankierende Massnahmen für die Lärmschutzvorsorge sind zusammen mit den Bauvorhaben zu planen. Sie sind integrale Bestandteile der Projekte.
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III. Koordinationsaufgaben

Querverweise:
R7-1 und R7-2
R8-1
S1-4
S8-2
M1-1
Wegleitung für
Strassenplanung und
Strassenbau in
Gebieten mit
übermässiger
Lärmbelastung,
BAFU

M4-1 Vermeidung von übermässigem Strassenverkehrslärm

Der Lärm wird vorab bei der Quelle bekämpft. Dies erfordert in erster Linie Massnahmen, welche das Verkehrsaufkommen und die Fahrgeschwindigkeiten im Siedlungsraum regeln. Eine integrierte und koordinierte Siedlungs-, Verkehrs- und Umweltpolitik bildet das grösste Synergiepotenzial für Lärmschutz, Luftreinhaltung, Energieeinsparung und geringen Flächenverbrauch.

Die Dienststelle vif koordiniert die Massnahmen zur Strassenlärmbekämpfung. Sie konzentriert sich dabei auf folgende Grundsätze:

  • Der motorisierte Individualverkehr soll möglichst direkt auf das National- und das Kantonsstrassennetz geleitet werden.
  • Im Siedlungsraum, insbesondere in den wohnorientierten Zonen der Stadt Luzern, der Agglomeration und der Zentren, wird die Wohnqualität mit Massnahmen zur Verkehrsberuhigung gefördert
Federführung: vif
Beteiligte: uwe, Gemeinden
Koordinationsstand: Zwischenergebnis
Priorität / Zeitraum: E
 

Querverweise:
S8-2
Anhang I,
Abbildung A-1

M4-2 Lärmsanierung von Strassen

Lärmsanierungen im Innerortsbereich sind integral technisch, verkehrlich und städtebaulich-architektonisch umzusetzen. Die Gemeinden werden bei der Sanierung von Strassen in ihrer Zuständigkeit fachlich unterstützt.

Federführung: vif (Kantonsstrassen), Gemeinden (übrige Strassen)
Beteiligte: uwe, rawi
Koordinationsstand: Zwischenergebnis
Priorität / Zeitraum: A
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