M8 Zivilluftfahrt

Bereiche Details

I. Richtungsweisende Festlegung

M8 Der Kanton unterstützt im Rahmen seiner Möglichkeiten einen auf die Interessen der Wohnbevölkerung abgestimmten, namentlich sicheren und umweltverträglichen Betrieb der Zivilluftfahrt in seinem Hoheitsgebiet. Die Lärmschutzvorschriften sind einzuhalten.

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II. Erläuterungen
Sachplan Infrastruktur der Luftfahrt (SIL) Der SIL besteht einerseits aus einem Konzeptteil mit den allgemeinen Zielen und Vorgaben sowie den Angaben über Standort und Funktion der bestehenden Flugfelder und andererseits aus einem Objektteil, der die detaillierten Objektblätter für jeden einzelnen Flugplatz enthält. Das Objektblatt für das Flugfeld Triengen liegt vor, für Luzern-Beromünster ist es kurz vor Abschluss. Für Emmen und Pfaffnau steht die Bearbeitung noch aus (Stand: 2009). Für wesentliche Änderungen der bestehenden Anlagen ist eine Anpassung des SIL erforderlich. Der Kanton Luzern nimmt die kantonalen Interessen bei der Erarbeitung der SIL-Objektblätter wahr.
Verfahren Bei nicht öffentlichen Flugplätzen entscheidet das Bundesamt für Zivilluftfahrt BAZL - gestützt auf die Vorgaben des SIL - abschliessend über Standort, Grösse und Betriebsumfang des Flugfeldes sowie über alle luftfahrtspezifischen Belange. Vor Erteilung einer Bewilligung sind unter anderen die interessierten Kantone und Gemeinden anzuhören. Eine Bewilligung nach kantonalem Recht ist für Bauten und Anlagen erforderlich, die keinen direkten Bezug zur Luftfahrt aufweisen.
Bestehende Anlagen

Im Kanton Luzern bestehen in Neudorf und Triengen privat betriebene Flugfelder sowie in Pfaffnau ein privater Heliport. Weiter wird der Militärflugplatz Emmen zivil mitbenützt.

Auf dem in der Gemeinde Neudorf gelegenen Flugfeld Luzern-Beromünster waren im Durchschnitt in den letzten fünf Jahren vor 2009 rund 8'500 Flugbewegungen pro Jahr zu verzeichnen. Gemäss privatrechtlicher Nutzungsbeschränkung und geltendem Betriebsreglement sind maximal 20'000 Flugbewegungen pro Jahr zulässig. Diese Zahl umfasst sämtliche Starts und Landungen aller Flugzeugarten (Motor- und Segelflugzeuge sowie Helikopter). Die heutige Pistenbefestigung mit Armierungsnetzen unter der Grasnarbe ist kurzfristig sanierungsbedürftig. Langfristig ist der Einbau einer Hartbelagspiste beabsichtigt. Eine solche lässt zusätzliche Flugbewegungen zu (Wetterunabhängigkeit). Weiter bestehen von Betreiberseite Projektoptionen für je einen Hangarneubau für Motorflugzeuge/Helikopter und für Segelflugzeuge sowie für einen Neubau des Flugplatzrestaurants.

Das Flugfeld Triengen weist jährlich rund 25’000 Flugbewegungen aus. In Planung sind eine Verlängerung der Piste nach Süden und ergänzend dazu neue Rollwege und Flugzeugabstellflächen sowie allfällig ein zusätzlicher Hangar.

Der Heliport Pfaffnau verzeichnete in den Jahren vor 2009 maximal 650 Flugbewegungen pro Jahr.
Zivile Mitbenützung des Flugplatzes Emmen Der Militärflugplatz Emmen wird durch die Ruag Aerospace auf der Basis einer Benützungsvereinbarung mit dem VBS vom Dezember 2005 zivil mitbenützt. Zulässig sind maximal 1000 zivile Flugbewegungen pro Jahr. Damit wird den Bedürfnissen der Bevölkerung, insbesondere betreffend Lärmbelastung und Betriebszeiten, Rechnung getragen. Mit der strikten Eingrenzung auf Kunden- und Geschäftsflüge sind weder zivile Sport- und Schulungsflüge noch Entlastungsflüge für andere Flugplätze oder ein Regionalflugplatz möglich.
Lärm- und Luftbelastung Der Flugbetrieb verursacht Umweltbelastungen in den Bereichen Lärm und Luft. Mit Ausnahme des Heliports Pfaffnau liegen für die bestehenden Flugfelder Erhebungen über Lärmbelastungen in der Umgebung vor. Diese Belastungskarten lassen darauf schliessen, dass im ganzen Kanton keine erheblichen Konflikte mit Bauzonen zu verzeichnen sind.
Hindernisbegrenzungsflächen Für die Gewährleistung der Flugsicherheit im Bereich der An- und Abflugschneisen legt das BAZL Hindernisbegrenzungsflächen fest, welche insbesondere von Bauten nicht durchstossen werden dürfen. Dies kann eine Beschränkung der baulichen Entwicklung zur Folge haben.
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III. Koordinationsaufgaben

Querverweis:
Richtplan-Karte

M8-1 Zivilluftfahrt

Für die bestehenden Flugfelder in Luzern-Beromünster und Triengen sowie den Heliport Pfaffnau ist kein Koordinationsbedarf absehbar, weshalb sie im kantonalen Richtplan als Ausgangslage zu bezeichnen sind. Die erforderliche Koordination für die Weiterentwicklung der Flugfelder erfolgt auf Bundesebene im Rahmen des SIL.

Federführung: BAZL
Beteiligte: Gemeinden, rawi, Flugplatzhalter
Koordinationsstand: Ausgangslage
Priorität / Zeitraum: E
 

Querverweise:
Richtplan-Karte
Sachplan Infrastruktur
der Luftfahrt (SIL)

M8-2 Zivile Mitbenützung des Militärflugplatzes Emmen

Die bestehende zivile Mitbenützung des Militärflugplatzes Emmen durch die Ruag Aerospace ist zur Stärkung des Wirtschaftsstandortes Luzern im Rahmen der Bundesvorgaben zu gewährleisten. Die zivilen Flugbewegungen sind so auszurichten, dass einerseits die militärischen Interessen gewahrt bleiben und dass andererseits den Bedürfnissen der Bevölkerung, insbesondere betreffend Lärmbelastung und Betriebszeiten, Rechnung getragen wird.

Die erforderliche Koordination und räumliche Abstimmung einer allfälligen Erweiterung der zivilen Mitbenützung erfolgt im Rahmen des SIL.

Federführung: rawi
Beteiligte: BAZL, VBS, Flugplatzkommando Emmen, Gemeinde Emmen, benachbarte / betroffene Gemeinden, Ruag, Wirtschaftsförderung Luzern, uwe
Koordinationsstand: Zwischenergebnis
Priorität / Zeitraum: offen
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