M5 Öffentlicher Verkehr

Bereiche Details

I. Richtungsweisende Festlegung

M5 Im Raum Luzern Agglomeration wird der öffentliche Verkehr zur Erhöhung der Gesamtverkehrsleistung und zur Entlastung der Umwelt priorisiert (öV-Bevorzugung). Nebst benutzerfreundlichem und zuverlässigem Angebot sind die Zugänge zu den Haltestellen massgebend für die Attraktivität des öffentlichen Verkehrs. Das bestehende Busnetz wird durch neue, kernnahe Tangentiallinien ergänzt und damit attraktiver und leistungsfähiger.

In der Hauptentwicklungsachse dient der öffentliche Verkehr vor allem der Vernetzung der Zentren und Gemeinden. Im Fokus steht insbesondere die Verbesserung der Erreichbarkeit der Agglomeration Luzern, aber auch die Anbindung an ausserkantonale Zentren. Durch Kapazitätserweiterungen und Aufwertung von Umsteigepunkten und -beziehungen wird die Attraktivität des öffentlichen Verkehrs gesteigert.

Entlang der Nebenachsen und im Raum Luzern Landschaft stellt der öffentliche Verkehr vor allem die Grundversorgung und die Anbindung an die Zentrumsgemeinden in der Landschaft sicher und gewährleistet eine gute Anbindung an die Zentren entlang der Hauptentwicklungsachse.

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II. Erläuterungen
Ausgangslage

Die Erschliessung des Kantons Luzern mit öffentlichen Verkehrsmitteln ist im ganzen Kantonsgebiet gut. Das Angebot ist radial Richtung Luzern ausgerichtet. Die Pendlerstatistiken zeigen, dass mit dieser Netzstruktur die massgebenden Verkehrsströme abgedeckt werden. Langfristig wird jedoch auch die Bedeutung von Verbindungen zwischen den Regionalzentren und den Zentren der Nachbarkantone sowie von Tangentialverbindungen im Raum Agglomeration Luzern zunehmen.

Der Bahn kommt im öffentlichen Regionalverkehr eine grosse und steigende Bedeutung zu. Entlang der Täler mit Bahnachsen sind grosse Teile der Bevölkerung direkt oder indirekt (insbesondere über Buszubringer) durch die Bahn erschlossen und auch mit ausserkantonalen Zentren und Entwicklungsschwerpunkten vernetzt. Die S-Bahn übernimmt dabei die Funktion des Grobverteilers, während der Trolleybus und der Standard-Autobus als Mittel- und Feinverteiler dienen. In Ausnahmefällen kann der Autobus die Funktion des Grobverteilers übernehmen.

Mit dem Schiffsverkehr auf dem Vierwaldstättersee verfügen die Gemeinden Vitznau und Weggis über eine attraktive Pendlerverbindung nach Luzern. Dem Schiffsverkehr kommt auch bei der Erschliessung touristischer Angebote und beim Freizeitverkehr eine wichtige Rolle zu.
Problemschwer-
punkte (vgl. Anhang I, Abbildung A-3)

Das bestehende Bahnnetz hat im Zufahrtsbereich nach Luzern die Kapazitätsgrenze erreicht. Im Besonderen verhindern die Bahnhofzufahrt Luzern und der einspurige Abschnitt am Rotsee einen Leistungsausbau auf der Schiene.

Aufgrund der weiter fortschreitenden Verkehrszunahme auf den Hauptachsen stösst das heutige Bus-System mit Trolley- und Autobussen an seine Leistungs- und Wirtschaftlichkeitsgrenzen. Die Fahrzeuge kommen in den Hauptverkehrszeiten nur stockend voran, die öV-Geschwindigkeit wird durch überlastete Knoten gesenkt. Damit ist die Attraktivität des Angebots eingeschränkt und hemmt eine positive Nachfrageentwicklung. Infolge instabilen Fahrplans in den Hauptverkehrszeiten müssen heute von den Bustransportunternehmungen auf verschiedenen Linien zusätzliche Busse eingesetzt werden, was ineffizient ist. Diese zusätzlichen Busse müssen durch die öffentliche Hand mitfinanziert werden, was erhebliche Steuermittel bindet. Kritisch ist insbesondere die stark ausgelastete Achse Obernau – Kriens – Luzern. Hier wickelt sich der gesamte öffentliche und private Verkehr auf der Kantonsstrasse ab.

öV-Angebotsstufen

Für die Linien des öffentlichen Verkehrs werden gemäss der Verordnung über den öffentlichen Verkehr (öVV) Angebotsstufen festgelegt. Dabei wird für jede Stufe das Mindestangebot bestimmt. Die Zuordnung der einzelnen Linien zu den Angebotsstufen und die Festlegung des konkreten Angebots erfolgt gestützt auf den Bericht über die mittel- und langfristige Entwicklung des Angebots für den öffentlichen Personenverkehr (öV-Bericht), der dem Kantonsrat künftig alle 4 Jahre vorgelegt wird.

Bahn- und Regionalbusnetz, Schifffahrt
Abbildung 16: Bahn- und Regionalbusnetz, Schifffahrt
Bereiche Details
Strategie

Der öffentliche Verkehr leistet einen wichtigen Beitrag zur Nachhaltigkeit. Um die Attraktivität des öV-Systems zu stärken und weitere MIV-Benützer zu einem Umsteigen auf den öffentlichen Verkehr zu bewegen, müssen die Beförderungsgeschwindigkeit verbessert und die Kapazität des öffentlichen Verkehrs weiter ausgebaut werden.

Im überregionalen Verkehr geniesst die Anbindung an den Metropolitanraum Zürich erste Priorität. Eine gute Verbindung zwischen Luzern und Zug/Zürich/
Flughafen sowie auch nach Olten/Aargau/Basel liegt im wirtschaftlichen und touristischen Interesse des Kantons Luzern.

Seit der Einführung von Bahn 2000 ab Dezember 2004 bis Ende 2008 verzeichneten die SBB einen Kundenzuwachs von 30 Prozent. Bis 2030 gehen die Experten von einem weiteren Anstieg in der Grössenordnung von 50 Prozent aus. Voraussetzung für Verbesserungen im Bahnbetrieb mit Angebotsausbauten beim Fernverkehr und der S-Bahn ist die Erhöhung der Leistungsfähigkeit der Zufahrt zum Bahnhof Luzern. Es handelt sich dabei um eine übergeordnete Aufgabe, welche vom Bund, den SBB und dem Kanton Luzern gemeinsam angegangen werden muss. Die SBB haben 2008 im Zusammenhang mit ihrem Rahmenplan verschiedene Ausbauvarianten gestützt auf die neusten Nachfrageprognosen geprüft.

Im Zentrumsbahnhof Luzern sind zudem gute Anschlüsse zwischen den verschiedenen Bahn-, Bus- und Schiffslinien zu vermitteln. Dies gilt analog auch für den Bahnhof Sursee. Im Agglomerationskern sollen am Bahnhof endende Buslinien vermehrt zu Durchmesserlinien verknüpft werden. Bei gleichem Angebot können so mehr Fahrgäste ihr Ziel umsteigefrei erreichen. Zudem wird durch die Einführung von zentrumsnahen Tangentiallinien die konfliktreiche Fahrt vom und zum Bahnhofplatz Luzern zusätzlich entschärft.

Wichtige Elemente im Angebot sind auch zentrale öV-Umsteigepunkte sowie Verknüpfungspunkte zwischen Individualverkehr und öffentlichem Verkehr im gesamten Kantonsgebiet (und auch ausserhalb, wie z.B. in Küssnacht für die Luzerner Seegemeinden). Die Umsteigepunkte sind vor allem im Raum Luzern Agglomeration sowie in den Regional- und Subzentren von Bedeutung. Zentrale Verknüpfungspunkte zwischen Individualverkehr und öffentlichem Verkehr (Park-and-ride und Bike-and-ride) werden in erster Linie am Rand der Agglomeration, in den Zentren ausserhalb der Agglomeration und in der Nähe von Autobahnanschlüssen benötigt. Das Park-and-ride-Konzept Kanton Luzern von 2003 zeigt die Massnahmen auf.

Um das bestehende öV-Angebot besser auslasten zu können, wird im Einzugsbereich der öV-Haltepunkte eine Siedlungsverdichtung nach Innen angestrebt. So kann ohne kostenintensive Infrastrukturausbauten die Zahl der öV-Nutzer erhöht und eine Verschiebung des Modalsplit zugunsten des öffentlichen Verkehrs erreicht werden. Wichtige Voraussetzungen hierfür sind auch ein attraktives Tarifangebot und verbesserte Fahrgastinformationen.
Massnahmen im Raum Luzern Agglomeration

Im Januar 2009 haben sich die Kantone Luzern, Obwalden und Nidwalden zusammen mit den SBB darauf geeinigt, dass eine Lösung mit einem Tiefbahnhof beziehungsweise Durchgangsbahnhof die zweckmässige Massnahme zur Behebung des Kapazitätsproblems der Zufahrt zum Bahnhof Luzern darstellt. Diese sieht ab Ebikon einen doppelspurigen Tunnel vor, welcher das Seebecken in Luzern unterquert und direkt in einen neuen Tiefbahnhof beziehungsweise Durchgangsbahnhof unter dem bestehenden Bahnhof Luzern führt.

Die Verbindung vom Bahnhof zur bestehenden Linie nach Norden erfolgt im rund zwei Kilometer langen doppelspurigen Neustadttunnel, der auch erst in einer zweiten Etappe realisiert werden kann. Das Fahrplanangebot im Regional- und Fernverkehr kann damit ausgebaut, neue Durchmesserlinien können gebildet und die Fahrzeit Luzern–Zug–Zürich kann um vier Minuten reduziert werden. Für die Vorfinanzierung des Vorprojekts für einen Tiefbahnhof Luzern hat der Kantonsrat im September 2009 einen Sonderkredit von 20 Millionen Franken bewilligt. Teil des Vorprojektes sollte gemäss diesem Dekret auch die Abklärung einer durchgehenden Linienführung (Durchgangsbahnhof) sein. Im Rahmen der Erarbeitung des Vorprojekts sind alternative Ausbauvarianten geprüft worden. Die Bestvariante Durchgangsbahnhof wurde dabei bestätigt.

Die meterspurige Schienenverbindung Luzern–Hergiswil ist durchgehend auf Doppelspur auszubauen. Nach Abschluss der Realisierung der Tieflegung, des Doppelspurausbaus in Luzern (inkl. Bahnhofzufahrt) und der Doppelspurverlängerung bei Hergiswil Matt soll im Kanton Nidwalden später auch der Abschnitt Hergiswil Matt bis Hergiswil doppelspurig ausgebaut werden.

Am 9. Februar 2014 haben die Schweizer Stimmbürgerinnen und Stimmbürger der neuen Bahninfrastrukturfinanzierung zugestimmt (Vorlage Fabi). Die Finanzierung von Betrieb, Unterhalt und Ausbau der Bahninfrastruktur wird dabei durch einen unbefristeten Fonds sichergestellt. Die bisherigen Gelder von rund 4 Milliarden Franken jährlich fliessen weiterhin in die Bahninfrastruktur, dazu kommen neu rund 1 Milliarde Franken jährlich aus mehreren neuen Quellen. Ein Anteil von 500 Millionen Franken jährlich stammt aus Beiträgen der Kantone.

Das Bundesamt für Verkehr (BAV) arbeitet seit Ende 2014 an der Umsetzung des Ausbauschritts 2025 und hat die Planung für den Ausbauschritt 2030 aufgenommen. Gemäss Parlamentsbeschluss muss dieser bis 2018 dem Parlament vorgelegt werden. Der Ausbauschritt 2025 umfasst Massnahmen für 6,4 Milliarden Franken. Für den Raum Luzern sind im Referenzkonzept 2025 vom August 2014 Ausbauten und Angebotsverbesserungen für die Städteverbindung Bern–Luzern (neu 30-Minuten-Takt), die Zentralbahn (S41 Luzern–Horw) und Luzern West (S61 Luzern–Willisau) vorgesehen. Ins Seetal sind Hauptverkehrszeitenzüge in Lastrichtung weiterhin aufgeführt. Im Fernverkehr wird die Innerschweiz zudem direkt mit der Ostschweiz verbunden, indem Züge von Bern über Luzern nach Zürich stündlich weiter nach Konstanz verkehren.

Unter der Federführung des BAV haben die Regionen, wie in der Fabi-Vorlage vorgesehen, bis November 2014 regionale Angebotskonzepte 2030 erarbeitet. Aufgrund des prognostizierten Engpasses beim Bahnangebot fordern die Zentralschweizer Kantone folgende Massnahmen:

  • Kapazitätsausbau auf den Hauptentwicklungsachsen, vor allem auf der bereits heute stark nachgefragten Achse Zürich–Zug–Luzern–Sursee,
  • viertelstündliche, systematisierte Angebote in den verdichteten Siedlungsgebieten,
  • integraler Halbstundentakt als Basisangebot im gesamten S-Bahn-Verkehr,
  • schrittweiser Ausbau des Angebots Richtung langfristigen Zielzustand; die Planung und Realisierung der notwendigen Grossprojekte sind jetzt anzugehen,
  • gute Anbindung der Tourismusregion Zentralschweiz an das Mittelland und das Ausland sowie bedarfsgerechte Erschliessung der Tourismus- und Freizeitdestinationen innerhalb der Zentralschweiz.

Bis zum Parlamentsentscheid 2018·hat das BAV nun mit laufendem Einbezug der Planungsregionen eine integrierte, transparente Planung des gesamten Personenverkehrs (Regional- und Fernverkehr) sowie des Güterverkehrs durchzuführen.

Für die Agglomeration Luzern bietet sich für die Zukunft der Ausbau des bestehenden Trolleybusnetzes mit den neuen Doppelgelenk-Trolleybussen an (z.B. Verlängerung der Trolleybuslinie 1 ins Rontal). Unter dem Stichwort RBus (Rapid-Bus) wird ein hochwertiges Bussystem für die Agglomeration Luzern schrittweise ausgebaut. Damit das System seine Vorteile voll ausspielen kann (grosse Beförderungsleistung, schnelle Beschleunigung, geringe Emissionen), wird ein störungsfreier Betriebsablauf angestrebt.

Eine grosse Herausforderung besteht darin, den wachsenden Tangentialverkehr in der Agglomeration mit dem öffentlichen Verkehr zu bewältigen, da es sich um eine disperse, relativ ungebündelte Nachfrage handelt. Durch die Verknüpfung der S-Bahn Haltestellen mit tangentialen Buslinien wird das bestehende Radialnetz ergänzt und die Erschliessungssituation verbessert.

Massnahmen im Raum Luzern Landschaft

Neben dem Zentrumsbahnhof Luzern ist der Bahnhof Sursee der wichtigste Umsteigeknoten zwischen Bahn, Bus und Park-and-ride/Bike-and-ride im Kanton Luzern. In den letzten Jahren wurde in Sursee das Angebot im öffentlichen Regionalverkehr stark ausgebaut. Ab Sursee bestehen auch attraktive Fernverkehrsverbindungen Richtung Luzern, Basel und Bern. Die Bemühungen zur Stärkung dieses Umsteigeknotens sind fortzusetzen. Dazu gehören die Bahnhofplatzgestaltung mit Bushaltestellen, Park-and-ride sowie weitere Aufwertungsmassnahmen, die im Rahmen der ESP-Planung vertieft geprüft werden.

Der Knoten Sursee kann weiter gestärkt werden mit der Prüfung eines neuen Angebots einer Direktverbindung Sursee-Willisau (ohne Halt) mit dem Bus (kurz bis mittelfristig), weil die Verkehrsnachfrage aus dem Raum Willisau Richtung Wiggertal weiter ansteigt.

Die Reaktivierung des bestehenden Bahntrassees von Sursee nach Triengen (Surentalbahn) als Personenverkehrsbahn und dessen allfällige längerfristige Verlängerung weiter nach Norden wird zurzeit durch die Sursee-Triengen-Bahn vertieft untersucht.

Die langfristige Option einer neuen Bahnverbindung zwischen Willisau und Nebikon (Wiggertalbahn) wird grösstenteils parallel zum Strassenkorridor Alberswil-Schötz (vgl. M3-2 sowie Richtplan-Karte) grob räumlich gesichert. Diese Option kann durch die regionalen Entwicklungsträger vertieft geprüft werden (Machbarkeit, Kosten/Nutzen, detaillierte Raumfreihaltung). Zu beachten ist auch die mögliche Optimierung des SBB-Trasses südlich von Nebikon.

Der Raum Luzern Landschaft insgesamt wird durch ein angemessenes Angebot im öffentlichen Verkehr an die Hauptentwicklungsachse und die Zentren angeschlossen. Angestrebt wird eine sukzessive, nachfrageorientierte Optimierung.
Weitere Massnahmen

Der Kanton Luzern fördert gemeinsam mit den Kantonen Obwalden und Nidwalden den Ausbau der S-Bahn Luzern gemäss Planungsbericht des Regierungsrates vom 9. Dezember 2003.

Damit der öffentliche Verkehr in Zukunft noch attraktiver ist, wird ab 2010 der integrale Tarifverbund Passepartout in den Kantonen Luzern, Obwalden und Nidwalden umgesetzt. Das bringt einen erheblichen Mehrnutzen für die Fahrgäste, weil mit einer Fahrkarte alle Transportunternehmungen im Verbundgebiet benützt werden können.

Der öffentliche Verkehr hat für den Tourismus resp. die Erreichbarkeit der Freizeit- und Tourismusanlagen grosse Bedeutung. Eine Abstimmung des Angebots des öffentlichen Verkehrs ist notwendig.

Der Schiffsverkehr auf dem Vierwaldstättersee im Raum Luzern ist für den Tourismus wie für den Pendlerverkehr (z.B. aus Weggis / Vitznau) bedeutend. Die Fahrpläne sind möglichst auf die übrigen Angebote des öffentlichen Verkehrs abzustimmen.
Periodischer öV-Bericht

Die Massnahmen im Bereich öffentlicher Verkehr werden dem Kantonsrat künftig alle vier Jahre als Planungsbericht des Regierungsrates (öV-Bericht) zur Kenntnisnahme unterbreitet.

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III. Koordinationsaufgaben

Querverweis:
R1-2 bis R1-5
R7-1 und R7-2
S5-1
S6-1 bis S6-4
S7-1
S9-1
Sachplan Verkehr

M5-1 Einbindung der Zentralschweiz in das regionale, nationale und internationale Verkehrssystem

Zusammen mit den Nachbarkantonen setzt sich der Kanton Luzern beim Bund und den SBB für eine bessere Einbindung der Zentralschweiz in das regionale, nationale und internationale System des öffentlichen Verkehrs ein. Dazu gehören:

  • die Einbindung in das vernetzte Städtesystem Schweiz, insbesondere die Stärkung der Hauptlinien nach Zug/Zürich/Flughafen und Olten/Basel/Bern
  • attraktive und schlanke Anschlüsse im Bahnhof Luzern, im Bahnhof Sursee und in den übrigen Verkehrsknoten des öffentlichen Verkehrs
  • der optimale Anschluss der Zentralschweiz an die Neat
  • gut erreichbare Umsteigeknoten auf den überregionalen Verkehrsachsen
  • attraktive Anschlüsse an die nationalen und internationalen Schnellzüge im schweizerischen Mittelland
  • attraktive, auch kantonsgrenzenübergreifende Tarifverbünde
Federführung: vif
Beteiligte: VVL, rawi, BAV, SBB, BLS, ZB, SOB, Kantone ZH, ZG, AG, NW, OW, SZ und BE
Koordinationsstand: Festsetzung
Priorität/Zeitraum: A
 

Querverweise:
R1-2 bis R1-5
R7-1 und R7-2
S5-1
S7-1
S9-1
M3-2
M5-3, M5-4 und M5-6
L1-3 und L1-4
Richtplan-Karte
Sachplan Verkehr

M5-2 Durchgangsbahnhof Luzern mit Angebotskonzept 2030 sowie weitere Schieneninfrastruktur

Die folgenden beiden Vorhaben sind von kantonalem und nationalem Interesse. Aus kantonaler Sicht haben sie den Stand einer Festsetzung und sind weiter zu bearbeiten:

  • Infrastruktur Bahnhof Luzern: Realisierung als Durchgangsbahnhof (unter dem bestehenden Bahnhof) mit neuer Direkteinführung von Ebikon (als Etappe 1) und Weiterführung durch den Neustadttunnel (als Etappe 2). Die Federführung liegt beim BAV.
  • Angebotskonzept Ausbauschritt 2030: gleichzeitig mit dem Durchgangsbahnhof Luzern zu planendes Angebot zur Bewältigung der erwarteten Nachfrage im Fern- und Regionalverkehr.

Die folgenden Vorhaben sind zu prüfen und werden als Vororientierung aufgenommen:

  • notwendige Ausbauten auf dem Streckennetz zum Ausbau des S-Bahn-Angebots
  • zweites Bahngleis im Abschnitt zwischen Luzern und Wolhusen, insbesondere zwischen dem Westportal des Zimmereggtunnels und Malters
  • Wiggertalbahn zwischen Willisau und Nebikon
  • Optimierung Bahntrasse im Bereich Nebikon Süd

Kanton und Gemeinden sichern die erforderlichen Flächen. Für die Vorhaben mit dem Koordinationsstand Vororientierung ist eine Raumsicherung noch nicht zweckmässig.

Federführung: BAV, vif, VVL
Beteiligte: SBB, BLS, ZB, SOB, rawi, Kantone ZG, NW, OW und SZ
Koordinationsstand: Festsetzung/Vororientierung
Priorität/Zeitraum: A
 

Querverweise:
R1-2 bis R1-5
R7-1 und R7-2
S1-4
S5-1
S6-3 und S6-4
S7-1
S8-2
S9-1
M5-2, M5-4, M5-6 und M5-7
M6-1
Richtplan-Karte
Sachplan Verkehr

M5-3 S-Bahn-Haltestellen

Im Rahmen des weiteren Ausbaus der S-Bahn Luzern sollen folgende Haltestellen geprüft werden:

  • neue Haltestelle Luzern Ruopigen ZE
  • neue Haltestelle Luzern Langensand-Steghof ZE
  • neue Haltestelle Luzern Gütsch-Kreuzstutz VO
  • neue Haltestelle Luzern Paulusplatz VO
  • neue Haltestelle Wolhusen Markt VO
Federführung: vif
Beteiligte: VVL, RET, Gemeinden, SBB, BLS, ZB
Koordinationsstände:
  ZE = Zwischenergebnis
  VO = Vororientierung
Priorität/Zeitraum: B
 

Querverweise:
R1-2 bis R1-5
R7-1 und R7-2
S1-4
S5-1
S6-3 und S6-4
S7-1
S8-2
S9-1
M5-2, M5-3 und M5-7
M6-1
Richtplan-Karte
Sachplan Verkehr


M5-4 öV-Verknüpfungspunkte in Agglomerationszentren

Die neuen Agglomerationszentren Luzern Nord (Seetalplatz/Emmenbrücke/ Rothenburg), Luzern Ost (Ebikon) und Luzern Süd (Horw/Kriens) sowie der Bahnhof Littau werden, kombiniert mit der Siedlungsentwicklung nach innen, zu attraktiven öV-Verknüpfungspunkten entwickelt, indem hier von den Überlandlinien (Zubringerlinien) auf den schnellen und zuverlässigen Bahnverkehr und den städtischen Nahverkehr umgestiegen werden kann. Dazu sind Infrastrukturinvestitionen in folgende öV-Verknüpfungspunkte notwendig:

  • Emmenbrücke Seetalplatz / Bahnhof Emmenbrücke
  • Ebikon Bahnhof
  • Horw Bahnhof und Kriens Mattenhof
  • Rothenburg Station und Rothenburg Dorf
  • Littau Bahnhof

Federführung: vif
Beteiligte: VVL, RET, Gemeinden, SBB, BLS, ZB
Koordinationsstände: Festsetzung
Priorität/Zeitraum: B

 


Querverweise:
R1-3
R7-1 und R7-2
S1-4
S5-1
S6-3 und S6-4
S7-1
S8-2 und S8-3
S9-1
M1-1
M3-1 bis M3-3
M6-1
Richtplan-Karte

M5-5 Busbeschleunigung auf den Hauptachsen

Kurz- bis mittelfristig werden weitere organisatorische, bauliche und betriebliche Verbesserungen des Busbetriebes realisiert (insbesondere Massnahmen auf Kantonsstrassen) und das RBus-System (Rapid-Bus) ausgebaut. Verkehrsmanagement- und bauliche Massnahmen (Einrichtung von zusätzlichen Busspuren) sowie Busbeschleunigungen sind insbesondere auf folgenden wichtigen Busachsen vorgesehen:

  • Obernau - Kriens - Luzern - Ebikon - Mall of Switzerland (RBus)
  • Sprengi - Seetalplatz - Luzern - Hirtenhof (RBus in Prüfung/Planung)
  • Littau - Luzern - Würzenbach (RBus in Prüfung/Planung)
  • Flecken Rothenburg - Sprengi
  • Kreuzstutz - Kantonsspital - Schlossberg
  • Luzern/Eichhof - Schlund - Horw
  • Kriens Zentrum - Horw Bahnhof
  • Emmen - Seetalplatz
Federführung: vif
Beteiligte: VVL, Gemeinden
Koordinationsstand: Festsetzung
Priorität/Zeitraum: A
 

Querverweise:
R1-2 bis R1-4
R6-3
S1-4
S5-1
S6-3 und S6-4
S7-1
S8-2
S9-1
M3-1 bis M3-3
M5-2, M5-3 und M5-7
Richtplan-Karte

M5-6 Entwicklung des öffentlichen Verkehrs im Raum Luzern Landschaft

Der Raum Luzern Landschaft wird durch ein angemessenes Angebot im öffentlichen Verkehr an die Zentren und die Hauptentwicklungsachse angeschlossen. Angestrebt wird eine nachfrageorientierte Optimierung. Im Bericht über die mittel- und langfristige Entwicklung des Angebots für den öffentlichen Personenverkehr werden dem Kantonsrat regelmässig das bestehende Angebot, die geplanten Infrastrukturvorhaben und die Angebotsveränderungen aufgezeigt.

Federführung: VVL
Beteiligte: Gemeinden, RET, vif
Koordinationsstand: Festsetzung
Priorität/Zeitraum: E
 

Querverweise:
R1-4
R7-1 und R7-2
S1-4
S5-1
S6-2
S7-1
S8-2
S9-1
M1-2
M5-3, M5-4 und M5-6
M6-1


M5-7 Umsetzung Park-and-ride- / Bike-and-ride-Konzept


Das Park-and-ride-Konzept ist Grundlage für die Realierung der Anlagen, es wird periodisch aktualisiert. Dabei werden an geeigneten Haltestellen des öffentlichen Verkehrs auch Veloabstellplätze (Bike-and-ride) realisiert. Insbesondere im Bereich der Autobahnanschlüsse sind leistungsfähige Umsteigeanlagen zwischen öffentlichem Verkehr und motorisiertem Individualverkehr vorzusehen.

Federführung: Gemeinden, SBB, BLS, ZB, SOB
Beteiligte: vif, RET LuzernPlus
Koordinationsstand: Festsetzung
Priorität/Zeitraum: A

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