In dicht besiedelten Räumen nehmen solche Nutzungskonflikte zu. Die kantonale Raumplanung hat die Aufgabe, die Siedlungsentwicklung und die Störfallvorsorge so aufeinander abzustimmen, dass möglichst keine neuen Risiken entstehen oder keine Risikoerhöhung erfolgt. Dies soll durch eine Entflechtung von Nutzungen mit erhöhtem Schutzbedürfnis (hohes Personenaufkommen) und Nutzungen mit erhöhtem Gefahrenpotenzial, z.B. Anlagen mit technischen Gefahren, erreicht werden.
Querverweise: Störfallverordnung S1-4 bis S1-9 S2-1 bis S2-6 S5-1 und S5-2 S6-1 bis S6-4 S7-1 S8-2 und S8-3 S9-2 M1-1 und M1-2 M2-1 M3-1 bis M3-3 M5-1 bis M5-7 M7-1 E7-1 und E7-5 E8-1
S91-1 Konsultationskarte technische Gefahren Die Konsultationskarte technische Gefahren dient als Informationsquelle für die Abstimmung zwischen der Rahmen- oder Sondernutzungsplanung und der Störfallvorsorge und ist bei allen raumwirksamen Planungstätigkeiten zu berücksichtigen. Sie wird vom Kanton zur Verfügung gestellt und periodisch nachgeführt.
Querverweise: S1-4 bis S1-9 S2-1 bis S2-6 S5-1 und S5-2 S6-1 bis S6-4 S7-1 S8-2 und S8-3 S9-1 E7-5 E8-1 Planungshilfe Koordination Raumplanung und Störfallvorsorge, ARE, BAFU, BAV, 2013
Arbeitshilfe Störfallvorsorge und Raumplanung, BUWD, November 2013
S9-2 Planungsgrundsätze für die Gemeinden Die Gemeinden berücksichtigen im Rahmen ihrer Planungstätigkeit die Konsultationskarte technische Gefahren, die räumlichen Auswirkungen von Störfallrisiken sowie die Leitungspläne für die 220/380-kV- und 110/50kV-Netze der CKW und der EWL und für das 132kV-Netz der SBB. Besonders schützenswerte, sensible Nutzungen (Wohnen, Schulen, Spitäler, Freizeitparks, Sportanlagen, Einkaufzentren etc.) sollen nach Möglichkeit von Nutzungen mit hohem Gefahrenpotenzial räumlich getrennt werden.
Bei der Anpassung der Zonenpläne oder der Erarbeitung von Sondernutzungsplänen im Konsultationsbereich der Konsultationskarte beziehen die zuständigen Planungsbehörden frühzeitig die zuständigen kantonalen Dienststellen mit ein.
Die Massnahmen zur Minimierung des Risikos (raumplanerische Massnahmen, Schutzmassnahmen in den betroffenen Zonen und an den Gebäuden, Sicherheitsmassnahmen an der Quelle) sind in der Nutzungsplanung oder über freiwillige Vereinbarungen zu sichern.