S6 Entwicklungsschwerpunkte und Arbeitsplatzgebiete

Mit den Entwicklungsschwerpunkten werden grossflächige Arbeitsplatzgebiete an gut erschlossenen Standorten festgelegt, an deren qualitativ guter Entwicklung bis zur Baureife, Verfügbarkeit und Promotion ein vorrangiges volkswirtschaftliches Interesse besteht. Solche ESP können für die Nutzungsprofile Industrie/Gewerbe/Logistik, Büro/Dienstleistungen und Einkaufen/Freizeit ausgeschieden werden. Die Nutzungsprofile zeigen die Schwerpunkte der angestrebten Entwicklung des betreffenden ESP auf.

I. Richtungsweisende Festlegung
S6 Im Hauptzentrum, in den Regionalzentren und auf der Hauptentwicklungsachse werden volkswirtschaftlich bedeutende kantonale Entwicklungsschwerpunkte (ESP) festgelegt und entwickelt. Ergänzend können regional bedeutende Arbeitsplatzgebiete bezeichnet und entwickelt werden. Potenzielle Investoren werden bei der Standortwahl umfassend beraten und unterstützt; dabei sind ESP prioritär zu behandeln.
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II. Erläuterungen
Bedeutung der Entwick-
lungsschwerpunkte
Mit den Entwicklungsschwerpunkten werden grossflächige Arbeitsplatzgebiete an gut erschlossenen Standorten festgelegt, an deren qualitativ guter Entwicklung bis zur Baureife, Verfügbarkeit und Promotion ein vorrangiges volkswirtschaftliches Interesse besteht. Solche ESP können für die Nutzungsprofile Industrie/Gewerbe/Logistik, Büro/Dienstleistungen und Einkaufen/Freizeit ausgeschieden werden. Die Nutzungsprofile zeigen die Schwerpunkte der angestrebten Entwicklung des betreffenden ESP auf.
Abstimmungsbedarf

Mit der Förderung von Entwicklungsschwerpunkten wird eine Stärkung der Wirtschaftskraft im Kanton Luzern sowie die Abstimmung von Siedlung und Verkehr im Bereich der Arbeitsplätze angestrebt unter Berücksichtigung folgender Aspekte:

  • Ein ESP-Programm bildet ein zentrales Element der Standortpolitik und eine Grundlage für die kantonale Wirtschaftspolitik. Mit einem ESP-Programm können die Instrumente der Wirtschaftsförderung und der Raumplanung gezielt und koordiniert eingesetzt werden.
  • Die Wirtschaft verlangt heute rasche Verfahren und eine flexible Nutzung der Standorte. Eine Nachfrage besteht einerseits nach hochzentralen und an Achsen des öffentlichen Verkehrs gelegenen Standorten, andererseits nach grösseren Flächen in unmittelbarer Autobahnnähe für Industrie, Gewerbe und vorwiegend auf den Individualverkehr ausgerichtete Verkaufsnutzungen. Durch gezielte planerische Vorleistungen (ESP-Planungen) können für den Investor eine gewisse Planungssicherheit erreicht und zeitlich überschaubare Verfahrensabläufe gewährleistet werden.
  • Die oft komplexe Ausgangslage (u.a. Verfügbarkeit der Parzellen, Verkehrserschliessung) und die vielschichtigen Ziele in den Bereichen Nutzung, Verkehr, Umwelt, Städtebau etc. erfordern ein koordiniertes und abgestimmtes Vorgehen, um die einzelnen Standorte rasch zu entwickeln. Eine ESP-Planung kann dies garantieren und somit zu einer Verbesserung der Rahmenbedingungen beitragen.
  • Gesamthaft betrachtet, reduziert die mit den ESP-Planungen konzentrierte Ansiedlung von Arbeitsplätzen an gut erschlossenen Standorten den Flächenverbrauch und die Umweltbelastung. Ausserdem werden die bestehenden Infrastrukturen besser bzw. allenfalls neu zu erstellenden angemessen ausgelastet, was insgesamt zu einer nachhaltigen Entwicklung beiträgt.
Angestrebte räumliche Entwicklung

In Zeiten knapper Finanzen ist auch die Raumordnungs- und Wirtschaftspolitik effizient auszugestalten. Die Raum-, Achsen- und Zentrenstruktur des Kantons Luzern sieht aufgrund der wirtschaftlichen Potenziale eine spezifische Konzentration auf die Hauptentwicklungsachse vor. Aufgrund der hier ausgezeichneten Erreichbarkeit werden die ESP von kantonaler Bedeutung entlang dieser Achse ausgeschieden. Aus regionalpolitischen Gründen werden zusätzlich die nahe der Hauptentwicklungsachse gelegenen Regionalzentren Willisau und Hochdorf mitberücksichtigt. In den übrigen Kantonsteilen können an ausreichend erschlossenen Standorten auch regional bedeutende Arbeitsplatzgebiete bezeichnet und bewirtschaftet werden (in der Regel in den Gemeindekategorien Z3, Z4, A, L1 und L2; ausnahmsweise in L3, falls die bestehende Arbeitszone wie in Ruswil oder Meierskappel direkt an der Gemeindegrenze angrenzend an ein grösseres bestehendes Arbeitsgebiet einer Gemeinde aus einer anderen Gemeindekategorie liegt).

ESP sind optimal mit dem öffentlichen und/oder privaten Verkehr (je nach Nutzungsprofil) erschlossen. Bei ungenügender Erschliessungssituation sind ESP bei der Investitionsplanung von Strasse (inkl. Bus) und Schiene mit hoher Priorität zu behandeln, damit eine Abstimmung von Siedlung und Verkehr gewährleistet ist.

Das per 1. Mai 2014 teilrevidierte RPG hat - zusammen mit der ebenfalls revidierten RPV, dem ergänzten Leitfaden Richtplanung und den neuen technischen Richtlinien Bauzonen – unter anderem zum Ziel, die Arbeitsplatzgebiete überkommunal zu koordinieren und aktiv zu bewirtschaften. Gestützt darauf wurden die nachfolgenden Koordinationsaufgaben massgeblich präzisiert und teilweise neu formuliert.

Der Kanton, die regionalen Entwicklungsträger und die Gemeinden fördern die Umsetzung und Weiterentwicklung der ESP in enger Zusammenarbeit mit den weiteren Beteiligten (Grundeigentümer, Transportunternehmen, Investoren etc.).

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III. Koordinationsaufgaben


Querverweis:
R1-2 bis R1-5
R7-1 und R7-2
S1-1 bis S1-9
S2-1 bis S2-6
S6-2 bis S6-4
S7-1
S8-2
M3-1 und M3-2
M5-1 bis M5-7
E5-2
Richtplan-Karte
Verordnung zum Gesetz über den öffentlichen Verkehr

S6-1 Standorte und Nutzungsprofile kantonaler Entwicklungsschwerpunkte (ESP)

Kantonale Entwicklungsschwerpunkte gelten als Vorhaben mit erheblichen Auswirkungen auf Raum und Umwelt und haben deshalb folgende Kriterien zu erfüllen:

  • Lage in einem Hauptzentrum, einem Regionalzentrum oder auf der Hauptentwicklungsachse,
  • für Standorte mit den Nutzungsprofilen I/G/L ist nach Massgabe des (jeweils geltenden) öV-Berichts mindestens die Angebotsstufe 2 zu erreichen,
  • für alle weiteren Standorte ist nach Massgabe des (jeweils geltenden) öV-Berichts Angebotsstufe 3 zu erreichen.

Kantonale Entwicklungsschwerpunkte mit spezifischen Nutzungsprofilen und Entwicklungstand (Umsetzung in die Nutzungsplanung, Standortmanagement) sind:

Standort Nutzungsprofil Entwicklungsstand (2014)
Standort

ESP Rontal
ESP Perlen/Schachen
ESP Luzern Süd
ESP Luzern Bahnhof
ESP Luzern Nord
ESP Rothenburg Station
ESP Sursee Nord
ESP Sursee Zentrum
ESP Reiden/Wikon
ESP Dagmersellen
ESP Willisau
ESP Hochdorf/Römerswil
Nutzungsprofil

I/G/L, B/DL, E/F
I/G/L
I/G/L, B/DL, E/F, W
B/DL, (E/F), W
I/G/L, B/DL, E/F, W
I/G/L, (B/DL)
I/G/L, (B/DL)
B/DL, (E/F)
I/G/DL/L
I/G/DL/L
I/G/DL, (E/F)
I/G/DL, (E/F), W
Entwicklungsstand (2014)

NP genehmigt, KV, PM
NP genehmigt, KV, PM
NP in Genehm., KV, PM
NP in Genehm., KV, PM
Bearbeitung SNP, KV, PM
NP genehmigt, PM
NP in Bearb., KV pendent
NP in Bearb., KV pendent
NP in Genehm., KV pendent
NP genehmigt, KV pendent
NP genehmigt, KV pendent
NP genehmigt, KV pendent

Die Gemeinden passen ihre Nutzungsplanungen bei Bedarf entsprechend an und legen dabei zweckmässige Dichtevorgaben fest.

Federführung: rawi, Gemeinden (bei Anpassungen ihrer Ortsplanung)
Beteiligte: RET, Gemeinden, Wirtschaftsförderung Luzern
Koordinationsstände:
  Festsetzung: Standorte und Nutzungsprofile
  Zwischenergebnis: Entwicklungsstände
  Vororientierung: Entwicklungsstände
Priorität/Zeitraum: B/E

Legende:
I = Industrie
G = Gewerbe
L = Logistik
B = Büronutzung
DL = Dienstleistungen
E = Einkauf
F = Freizeit
W = Wohnen, abgestimmt auf andere Nutzungsarten
NP = Nutzungsplan
SNP = Sondernutzungsplan
KV = Kooperationsvereinbarung
PM = Promotion

 

Querverweise:
R1-2 bis R1-5
R7-1 und R7-2
S1-1 bis S1-9
S2-1 bis S2-6
S6-1, S6-3 und S6-4
S7-1
S8-2
M3-1 und M3-2
M5-1 bis M5-7
E5-2
Verordnung zum Gesetz über den öffentlichen Verkehr


S6-2 Regionale Arbeitsplatzgebiete

Die regionalen Entwicklungsträger können regionale Arbeitsplatzgebiete bestimmen, welche in Ergänzung zu den kantonalen Entwicklungsschwerpunkten zu einer Stärkung der Region als Wirtschaftsstandort beitragen.

Die regionalen Arbeitsplatzgebiete gelten als Vorhaben mit erheblichen Auswirkungen auf Raum und Umwelt und haben deshalb folgende Kriterien zu erfüllen:

  • Lage in einer (oder mehreren) Gemeinden der Gemeindekategorien Z3, Z4, A, L1 oder L2; in der Gemeindekategorie L3 nur ausnahmsweise möglich, falls die bestehende Arbeitszone direkt an der Gemeindegrenze und angrenzend an ein grösseres bestehendes Arbeitsgebiet einer Gemeinde aus einer anderen Gemeindekategorie liegt,
  • bestehende Arbeitszone als Kern für die Weiterentwicklung,
  • geeignetes, gut erschlossenes oder gut erschliessbares Gelände,
  • für Standorte mit den Nutzungsprofilen Industrie, Gewerbe und Logistik ist nach Massgabe des (jeweils geltenden) öV-Berichts die öV-Angebotsstufe 2 zu erreichen,
  • für alle weiteren Standorte ist nach Massgabe des (jeweils geltenden) öV-Berichts die Angebotsstufe 3 zu erreichen.

Die Gemeinden passen ihre Nutzungsplanungen bei Bedarf entsprechend an und legen dabei zweckmässige Dichtevorgaben fest.

Federführung: RET, Gemeinden (bei Anpassung ihrer Ortsplanung)
Beteiligte: Gemeinden, rawi, Grundeigentümer, Wirtschaftsförderung Luzern
Koordinationsstand: Festsetzung
Priorität/Zeitraum: E

 


Querverweis:
R1-2 bis R1-5
R7-1 und R7-2
R8-1
S1-1 bis S1-9
S2-1 bis S2-6
S6-1, S6-2 und S6-4
S8-1 bis S8-3
M1-1 und M1-2
M2-1
M3-1 bis M3-3
M5-1 bis M5-7
M6-1 bis M6-4
E5-2
Richtplan-Karte

S6-3 Entwicklung kantonaler Entwicklungsschwerpunkte

Die zeit- und marktgerechte Entwicklung der Entwicklungsschwerpunkte wird mit einer Kooperationsvereinbarung zwischen den Standortgemeinden, den kantonalen Dienststellen, den regionalen Entwicklungsträgern und weiteren Beteiligten (kantonale Wirtschaftsförderung, Grundeigentümer) festgelegt. Die Kooperationsvereinbarung regelt insbesondere die Entwicklungsabsichten, die planerischen Instrumente, die Erschliessung, das operative Gebietsmanagement sowie die Informations-, Promotions- und Marketingmassnahmen.

Federführung: Gemeinden (RET sofern in Kooperationsvereinbarungen so festgelegt)
Beteiligte: rawi, Wirtschaftsförderung Luzern, RET, Grundeigentümer, Investoren, vif, ASTRA
Koordinationsstand: Festsetzung
Priorität / Zeitraum: B/E
 

Querverweise:
R1-2 bis R1-5
R2-2
R7-1 und R7-2
R8-1
S1-1 bis S1-9
S2-1 bis S2-6
S6-1 bis S6-3
S7-1 und S7-2
S8-1 bis S8-3
M1-1 und M1-2
M2-1
M3-1 bis M3-3
M5-1 bis M5-7
M6-1 bis M6-4
E5-3
Richtplan-Karte
Technische Richtlinien Bauzonen des Bundesamtes für Raumentwicklung
Art. 30a Abs. 3 RPV


S6-4 Regionales Arbeitszonen- und Standortmanagement

Die regionalen Entwicklungsträger sind verantwortlich für ein regionales Arbeitszonen- und Standortmanagement, welches folgende Aspekte beinhaltet:

  • Übersicht über sämtliche Entwicklungsschwerpunkte, Arbeitsplatzgebiete und Arbeitsplatzareale der Region,
  • optimale Nutzung der Arbeitszonen (Aktivierung und Bereitstellung vorhandener Reserven, Nutzung von Synergien, Auszonung von nicht benötigten Flächen usw.),
  • Optimierung der Flächenverteilung und -nutzung (mehrgeschossige Bauten, Parkierung usw.),
  • Abstimmung der Arbeitsplatzstandorte mit den Wohnstandorten,
  • aktives Gebietsmanagement der kantonalen Entwicklungsschwerpunkte und der regionalen Arbeitsplatzgebiete.

Federführung: RET
Beteiligte: Wirtschaftsförderung Luzern, rawi (Gesamtverantwortung gegenüber dem Bund), Gemeinden, Grundeigentümer
Koordinationsstand: Festsetzung
Priorität/Zeitraum: E

 

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