E5 Energiepolitik und Energieeffizienz

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I. Richtungsweisende Festlegung

E5 Ziel der kantonalen Energiepolitik ist eine nachhaltige Energieversorgung. Grundpfeiler dieser Politik sind das Energiesparen, die effiziente Energieverwendung, die Substitution von fossilen durch erneuerbare Energieträger und die rasche Umsetzung technischer Fortschritte. Bei deren Umsetzung berücksichtigen die Akteure die nationalen und internationalen Ziele der Energie- und Klimapolitik. Auf allen Planungs- und Realisierungsstufen werden zudem die ökologischen Gesichtspunkte und die Ziele der 2000-Watt-Gesellschaft1 mitbeachtet.

Kanton und Gemeinden stimmen die Energie-, die Raumordnungs- und die Verkehrspolitik aufeinander ab.

1 Ziele der 2000-Watt-Gesellschaft sind eine nachhaltige Nutzung der Ressourcen und der Energieträger und deren global gerechte Verteilung. Sie bezieht sich auf die Themenbereiche Wohnen, Mobilität, Ernährung, Konsum und Infrastruktur. Um die Ziele der 2000-Watt-Gesellschaft zu erfüllen, muss der Primärenergieverbrauch in der Schweiz von heute 6300 Watt pro Person auf den globalen Durchschnitt von 2000 Watt (bis im Jahr 2100) gesenkt werden. Die Treibhausgasemissionen müssen in derselben Zeitspanne von 8,6 Tonnen CO2 pro Person und Jahr auf den global zulässigen Wert von 1 Tonne CO2 reduziert werden. Als Zwischenziel bei der Reduktion gelten 3500 Watt und 2 Tonnen CO2 (bis 2050).

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II. Erläuterungen
Ausgangslage

Der Kanton Luzern hat die Grundsätze seiner Energiepolitik im Planungsbericht Energie 2006 festgelegt. Auf der Massnahmenebene setzt er vier Schwerpunkte: (1) energetische Verbesserung der Gebäude, (2) erweiterte Nutzung von Holzenergie, (3) Förderung von Biogas und (4) Information, Beratung, Aus- und Weiterbildung.

Die Energieversorgung im Kanton Luzern ist stark abhängig von der nationalen Energiepolitik. Der Energiebedarf hat im Kanton Luzern seit 1990 stärker als im schweizerischen Durchschnitt zugenommen. Er wird im Kanton Luzern heute noch vorwiegend mit fossilen Energieträgern gedeckt. Der Anteil der erneuerbaren Energie an der Strom- wie auch Wärmeproduktion nimmt aber zu. Dessen Steigerung ist erklärtes Ziel der Luzerner Energiepolitik. Handlungsmöglichkeiten zur Substitution fossiler Energieträger haben Kanton und Gemeinden insbesondere im Bereich der Wärmeversorgung durch eine geeignete Prioritätensetzung.

Entwicklung des Endenergieverbrauches im Kanton Luzern 1990 bis 2003
Abbildung 20: Entwicklung des Endenergieverbrauches im Kanton Luzern 1990 bis 2003
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Massnahmenbereiche

Der Kanton Luzern stimmt seine Planungs-, Bau- und Energiepolitik auf die Ziele der 2000-Watt-Gesellschaft ab. Dieser integrale Ansatz soll vor allem im Gebäudebereich zu einer raschen Senkung des Energieverbrauches und zu einer konsequenten Substitution der fossilen Energieträger führen. Dabei ist die Erneuerung und energetische Verbesserung des Gebäudebestands der vordringliche Massnahmenbereich. Wichtigste Instrumente dazu sind die regelmässige Anpassung der energietechnischen Vorschriften an den Stand der Technik sowie finanzielle oder baurechtliche Anreize. Zur Verstärkung von volkswirtschaftlichen Impulsen wird der Energiecluster Kanton Luzern geschaffen.

Zentrale Zielsetzungen der Raumplanung wie haushälterische Nutzung des Bodens, Siedlungsentwicklung nach innen, verdichtetes Bauen, Erschliessung mit öffentlichen Verkehrsmitteln etc. tragen zu einer sparsamen Entwicklung des Energiebedarfs bei.
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III. Koordinationsaufgaben

Querverweis:
§ 17 EnG
§§ 163 bis 165 PBG
E2-1
E5-2 bis E5-4
E8-1

E5-1 Prioritäten der Wärmeversorgung

Die Wärmeversorgung von Gebäuden und Siedlungen soll mit minimalem Einsatz von nichterneuerbarer Primärenergie erfolgen. Sie ist unter Berücksichtigung von betriebs- und volkswirtschaftlichen Gesichtspunkten und der vorhandenen Infrastruktur in der Regel nach folgender Prioritätenliste zu prüfen und vorzunehmen:

  1. ortsgebundene, hochwertige Wärme
    Wärme aus Kehrichtverbrennungsanlagen oder aus andern Anlagen, welche mit hochtemperaturigen Netzen verteilt wird,
  2. ortsgebundene, niederwertige Wärme
    Solarthermische Energie, Abwärme aus Abwasser-, Industrie- und anderen Anlagen sowie Umweltwärme aus Gewässern und aus oberflächennahen Erdschichten, soweit sie energieeffizient gewinnbar sind,
  3. Wärme aus regionalen erneuerbaren Energieträgern
    Einsatz von einheimischem Energieholz in Einzelanlagen oder Quartierheizzentralen,
  4. Wärme aus leitungsgebundenen fossilen Energien
    Gasversorgung für Siedlungsgebiete mit hoher Energiebedarfsdichte, wobei für grössere Bezüger Wärme-Kraft-Kopplungsanlagen anzustreben sind,
  5. Wärme aus frei verfügbaren, fossilen Energieträger
    Wärmeerzeugung mit Heizöl.

Diese Grundsätze sind zu beachten bei:

  • der Ausarbeitung von Energieplanungen,
  • der Festlegung von Gebieten mit kollektiver Wärmeversorgung,
  • der Erschliessung der Bauzonen,
  • der Bezeichnung von Gebieten mit Sondernutzungsplanpflicht.
Federführung: Gemeinden
Beteiligte: uwe, RET
Koordinationsstand: Festsetzung
Priorität / Zeitraum: E
 

Querverweise:
§ 19 EnG
R3-1 und R3-2
S6-1 bis S6-4
S7-1
E2-1
E5-1

E5-2 Grundsätze zum Umgang mit Energie durch den Kanton

Der Kanton verfolgt eine nachhaltige Energiepolitik und setzt sie um. Er fördert standortgerechte, energiepolitisch sinnvolle und langfristig wirtschaftliche Energieerzeugungsanlagen und achtet dabei auf die Energieeffizienz und die gute Ausschöpfung der Potenziale. Er erfüllt dabei insbesondere folgende Aufgaben:

  • Umsetzung des Energiekonzeptes gemäss Planungsbericht nach Bedarf,
  • Mitberücksichtigung energetischer Aspekte in der Raum- und Verkehrsplanung,
  • Koordination von Fragen der Energieerzeugung und der Standortwahl von Energieerzeugungsanlagen mit den Nachbarkantonen,
  • Erlass von Entscheidungsgrundlagen für Energieerzeugungsanlagen ausserhalb der Bauzone.
Federführung:uwe
Beteiligte:rawi, lawa, Gemeinden, RET
Koordinationsstand:Festsetzung
Priorität / Zeitraum: E
 


Querverweise:
§ 19 EnG
R2-2
S1-3
E2-1
E5-1
E6-1

E5-3 Grundsätze zum Umgang mit Energie durch die Regionen

Die gemeindeübergreifenden Aspekte sind – beispielsweise mit einer überkommunalen Energieplanung – übergeordnet zu koordinieren, insbesondere in folgenden Bereichen:

  • energieeffiziente Siedlungsstrukturen,
  • Biomassenutzung,
  • Abwärmenutzung,
  • Windkraftanlagen mit regionalen Auswirkungen
Federführung: RET
Beteiligte: uwe, Gemeinden
Koordinationsstand: Festsetzung
Priorität / Zeitraum: E
 

Querverweise:
§ 19 EnG
S1-4 bis S1-9
S2-1 bis S2-6
E2-1
E5-1
E6-2 und E6-3

E5-4 Grundsätze zum Umgang mit Energie durch die Gemeinden

Die Gemeinden verfolgen eine aktive Energiepolitik, zum Beispiel mit einer kommunalen Energieplanung. Sie fördern die Energieeffizienz und die Verwendung erneuerbarer Energien und von Abwärme insbesondere

  • durch energieeffiziente Siedlungsstrukturen,
  • im Rahmen des Vollzugs der energierechtlichen Vorschriften,
  • im Rahmen ihrer Planungstätigkeit, insbesondere im Rahmen der Ortsplanung sowie der Richt-, Sondernutzungs- und Erschliessungsplanung,
  • bei eigenen Bauten und Anlagen.
  • mit der Förderung von Massnahmen zur Umsetzung der 2000-Watt-Gesellschaft (z.B. bei Arealentwicklungen).
Federführung: Gemeinden
Beteiligte: uwe, RET
Koordinationsstand: Festsetzung
Priorität / Zeitraum: E
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