I. Richtungsweisende Festlegung |
E2 Künftige Generationen sollen in ihrer Lebensqualität und in der Nutzung natürlicher Rohstoffe durch unseren Umgang mit Rohstoffen und Abfällen nicht eingeschränkt werden.
Der Verbrauch nicht erneuerbarer und knapper Rohstoffe ist zu minimieren.
Die Abfallwirtschaft ist laufend weiter zu optimieren, sodass daraus heute und in Zukunft möglichst wenig Schadstoffe in die Umwelt gelangen. |
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II. Erläuterungen |
Ausgangslage |
Die Abfallwirtschaft hat sich in den vergangenen Jahren zu einem gut funktionierenden Gesamtsystem entwickelt. Dieser Stand ist aufrecht zu erhalten und, wo dies möglich ist, weiter zu verbessern. Um aber den unvermindert hohen Rohstoffverbrauch zu reduzieren, muss sich die Abfallpolitik zu einer nachhaltigen Rohstoffpolitik entwickeln. Im Bericht Nachhaltige Rohstoffnutzung und Abfallentsorgung des Bundesamtes für Umwelt (2006) sind die Grundlagen der künftigen Politik formuliert. |
Rohstoffpolitik |
Der nachhaltige Umgang mit Stoffen bedingt eine gesamtheitliche Lebenswegbetrachtung. Produkte sind nicht erst wenn sie zu Abfällen geworden sind, sondern über ihren ganzen Lebensweg, von der Gewinnung der erforderlichen Rohstoffe über die Herstellung, die Verteilung und die Nutzung bis zu deren Entsorgung, zu betrachten. Jedes Produkt soll im Verlauf seines Lebens geringe Rohstoff- und Energiemengen verbrauchen und die Umwelt wenig belasten. An Stelle nicht erneuerbarer, sollen nachwachsende und verwertbare Stoffe eingesetzt werden. Abfälle, die nicht stofflich verwertet werden können, sollen energetisch genutzt werden. |
Anlagenstandorte |
Das Bundesrecht verpflichtet die Kantone, eine Abfallplanung zu erstellen, diese periodisch nachzuführen, die vorgesehenen Standorte der Abfallanlagen, insbesondere der Deponien sowie der anderen wichtigen Anlagen, in den Richtplänen auszuweisen und für die Ausscheidung der erforderlichen Nutzungszonen zu sorgen. |
Verwertungsanlagen
für Siedlungsabfälle |
Etwa 50% der im Kanton Luzern anfallenden Siedlungsabfälle - vor allem Grüngut, Glas, Karton, Papier, Altöl, Metalle, Batterien, elektrische und elektronische Geräte - werden separat gesammelt und verwertet. Die andere Hälfte wird zusammen mit Abfällen aus Industrie, Gewerbe sowie Bau in Kehrichtverbrennungsanlagen (KVA), grösstenteils in der KVA Luzern und der KVA Oftringen (AG) verbrannt. Die Abwärme wird genutzt.
Die KVA Luzern wurde im Jahre 1971 in Betrieb genommen und ist in einem technisch einwandfreien Zustand. Es kann mit einer Restlebensdauer der technischen Installationen sowie der älteren Bauteile von noch 10 bis 15 Jahren gerechnet werden. Ab den Jahren 2015 bis 2020 müssen neue Lösungen für die Verwertung des Kehrichts, zumindest für jenen aus dem Kanton Luzern, bereitstehen. Es ist noch offen, ob die Anlage Luzern neu erstellt, umfassend saniert oder sogar stillgelegt wird. Drei Standorte für den allfälligen Neubau einer Anlage zur energetischen Verwertung von Abfällen werden aber in den Richtplan aufgenommen.
Die Entsorgung der Klärschlämme erfolgt in den Schlammverbrennungsanlagen (SVA) in Emmen und Oftringen (AG), eventuell später in einer neuen Anlage in Ibach (Luzern/Ebikon). Die Grüngutverwertung ist regional zu koordinieren. |
Reaktordeponien
Reststoffdeponien |
Für die Luzerner Reaktordeponien, die Deponie Möhrenhof in Ufhusen und die Deponie Oberbürlimoos in Rothenburg, sind keine Nachfolgedeponien vorgesehen. Die Entsorgung der KVA-Schlacke sowie der Asche der Klärschlammverbrennungsanlage ist in der Deponie Eielen in Attinghausen (UR) bis Ende des Jahres 2020 vertraglich gesichert. Ohne Kündigung verlängert sich der Vertrag um weitere fünf Jahre. Für die Entsorgung von Abfällen, die weder verwertet noch verbrannt werden können, wie Altlastmaterial oder Katastrophengut, steht zurzeit genügend Volumen in ausserkantonalen Deponien zur Verfügung. Die Entsorgung der relativ geringen Mengen Reststoffe ist in ausserkantonalen Deponien und teilweise in ausländischen Entsorgungsanlagen gewährleistet. Die Deponiestandorte Ödenwil in der Gemeinde Pfaffnau und Möhrenhof2 in der Gemeinde Ufhusen bleiben aber zur Reserve im Richtplan aufgeführt. |
Inertstoffdeponien |
Nicht verwertbare inerte Bauabfälle, wie Asbestzement, Glas, Gipsreste usw. werden zusammen mit belastetem Aushubmaterial und bestimmten Abfällen aus der Industrie auf Inertstoffdeponien abgelagert. Laut der Abfallplanung fallen im Kanton pro Jahr etwa 100'000 m3 solche Abfälle an. Dazu kommen im Rahmen der interkantonalen Zusammenarbeit noch Anlieferungen aus den Nachbarkantonen. In den vergangenen Jahren sind auf den Luzerner Inertstoffdeponien jährlich rund 150'000 m3 (fest, Schnitt 2003-2007) Inertstoffe und Bauabfälle abgelagert worden. |
Inertstoffdeponien
für Aushubmaterial |
Unverschmutzter Aushub ist in erster Linie für Rekultivierungen, vor allem zum Wiederauffüllen von Abbaustellen wie Kiesgruben, zu verwerten. Etwa 50 bis 60% der im Kanton jährlich anfallenden gut 1 Mio. m3 (fest, Schnitt 2003-2007) Aushubmaterial werden so verwertet. Wenn die Verwertung nicht möglich (fehlende Kapazität) oder nicht sinnvoll ist (Transportdistanz), wird Aushub auf Deponien, hauptsächlich auf Inertstoffdeponien für Aushubmaterial, entsorgt |
Deponieeignungsgebiete |
Deponien sind stark raumrelevante Anlagen. Für Inertstoffdeponien gibt es keine flächendeckende, systematische Standortanalyse. Im Richtplan sind daher nicht Deponiestandorte festgelegt, sondern Deponieeignungsgebiete bezeichnet. Das sind Gebiete, die keine generellen Konflikte zu übergeordneten öffentlichen Interessen aufweisen und sich somit unter bestimmten Voraussetzungen für die Errichtung von Inertstoffdeponien oder Inertstoffdeponien für Aushubmaterial eignen. Die Ausscheidung erfolgte mit den beim Kanton vorhandenen Geodatensätzen (Stand November 2007). Die ausgeschlossenen Flächen und Objekte (ohne jene von kommunaler Bedeutung) sind im Anhang II, Abbildungen A-5 bis A-7, aufgeführt. Die Gebiete sind als grobe Ausscheidung zu verstehen und im Rahmen der weiteren Standortevaluation zu konkretisieren. Die genaue Abgrenzung ergibt sich auf Grund der Situation vor Ort und kann auch kleine Flächen Wald umfassen. In geografisch speziellen Regionen wie den Rigi-Gemeinden oder im Gebiet Flühli-Sörenberg sind gegebenenfalls Standorte ausserhalb der Deponieeignungsgebiete zu prüfen. |
Übrige Abfallanlagen |
Die übrigen Abfallanlagen sind ebenfalls wichtige Teile der Entsorgungsinfrastruktur, erfordern aber keine Abstimmung auf Stufe des kantonalen Richtplans. Die Interessenabwägung erfolgt im Rahmen der Nutzungsplanung und der Bewilligungsverfahren. |
Belastete Standorte |
Standorte mit Belastungen im Untergrund haben in vielen Fällen negative Auswirkungen auf die Raumentwicklung. Gebiete im Bereich von ehemaligen Deponien sollen soweit erfasst und saniert werden, dass sie zonengerecht genutzt werden können. Brachliegende Industrie- und Gewerbeareale mit Altlasten sind so weit wie möglich zu sanieren und einer weiteren Nutzung zuzuführen. Der Kataster der belasteten Standorte umfasst mit Schadstoffen belastete ehemalige Ablagerungen sowie Betriebs- und Unfallstandorte mit Verunreinigungen des Untergrundes. Der Kataster ist öffentlich und kann beim Kanton eingesehen werden. Damit lässt sich sicherstellen, dass bei geplanten Bauvorhaben Belastungen frühzeitig erkannt, entsprechend bearbeitet und somit Bauverzögerungen vermieden werden. Beinhalten Zonenplanänderungen Standorte mit Katastereintrag oder mit vermuteten Belastungen, so sind im Vorprüfungsverfahren Abklärungen und Nachweise bezüglich Konflikten sowie Massnahmen zwischen dem belasteten Standort und der Raumnutzung erforderlich. |
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III. Koordinationsaufgaben |
Querverweis:
E5-1 bis E5-4
E6-1 bis E6-3
Nachhaltige
Rohstoffnutzung und
Abfallentsorgung,
BAFU, 2006 |
E2-1 Umgang mit Rohstoffen und Abfällen
Produkte, die von der Rohstoffgewinnung über die Herstellung, Verteilung, Nutzung bis zur Entsorgung geringe Rohstoff- sowie Energiemengen verbrauchen und die Umwelt wenig belasten, sind zu bevorzugen.
Abfälle sind der stofflichen Verwertung zuzuführen, wenn die Verwertung technisch möglich sowie wirtschaftlich tragbar ist und die Umwelt dadurch weniger belastet wird als durch die Beseitigung und Neuproduktion. Abfälle, für die eine stoffliche Verwertung nicht möglich oder nicht sinnvoll ist, sind - soweit dazu geeignet - der energetischen Nutzung zuzuführen.
Die bestehenden Entsorgungswege sowie die Entsorgungskapazitäten werden regelmässig überprüft. Die Dienststelle uwe zeigt im Rahmen der periodischen Abfallplanung die notwendigen Massnahmen zur Gewährleistung der Entsorgungssicherheit auf.
Federführung: uwe
Beteiligte: RET, Gemeinden
Koordinationsstand: Zwischenergebnis
Priorität / Zeitraum: E |
|
Querverweise:
Anhang II, Abbildungen
A5 bis A7
Richtplan-Karte
|
E2-2 Anlagenstandorte
Die Standorte der Abfallanlagen von übergeordneter Bedeutung, die festgelegten Deponiestandorte und die Gebiete, die sich unter bestimmten Voraussetzungen für die Errichtung von Inertstoffdeponien sowie Inertstoffdeponien für Aushubmaterial eignen (Deponieeignungsgebiete), werden in den Richtplan aufgenommen.
Im Nutzungsplanverfahren sind die verschiedenen Interessen gegeneinander abzuwägen und die dem Anlagentyp entsprechende Zone auszuscheiden.
Gemeinde |
Lokalbezeichnung |
Anl./Nr. |
Koord.stand |
Gemeinde
Anlagen zur
energetischen
Siedlungsabfallverwertung
Buchrain
Ebikon
Emmen
Luzern
Luzern/Ebikon
Root
Reaktor- und Reststoffdeponien
Pfaffnau
Rothenburg
Ufhusen
Ufhusen
Inertstoffdeponien
Beromünster
Buchrain
Dagmersellen
Emmen
Entlebuch
Grosswangen
Hasle
Inwil
Littau
Littau
Littau
Littau
Littau, Malters
Römerswil
Rothenburg
Ruswil
Schenkon
Schüpfheim
Sempach
Zell
|
Lokalbezeichnung
Perlen
Ibach
Buholz
Ibach
Ibach
Perlen
Ödenwil
Oberbürlimoos
Möhrenhof 1
Möhrenhof 2
Gunzwil, Saffental-Moos
Altweg
Buchs,Hächlerenfeld
Büel
Althus
Ächerlig
Siedenmoos
Unter-Utigen
Büel
Häldeli
Hochrüti-Vogelmoos
Spitzfluehof
Spitzfluehof-Im Spitz
Huwil
Schlatt
Bergen
Hofstetten-Schlössli
Chnubel
Mussi
Briseck
|
Anl./Nr.
TAV1
TAV3
SVA
KVA/TAV
SVA
TAV2
RS-RK1
RA1
RA2
RS-RK2
IA1
IA2
IS1
IA3
IA4
IA5
IS2
IS3
IS4
IS5 *
IA6
IS6
IA7
IS7
IA8
IA9
IA10
IA11
IA12
IS8
|
Koord.stand
VO
FS
AL
AL
VO
ZE
VO
AL
AL
VO
FS
AL
AL
AL
AL
AL
AL
AL
AL
AL/FS
AL
AL
AL
AL
AL
AL
AL
FS
AL
AL
|
Die Anlagen sind inkl. der Nummerierung in der Richtplan-Karte dargestellt.
Deponieeignungsgebiete
In Deponieeignungsgebieten ist die Errichtung von Inertstoffdeponien und Inertstoffdeponien für Aushubmaterial möglich, wenn folgende Kriterien erfüllt sind:
- Bedarf ist nachgewiesen, bei Aushub keine Konkurrenzierung der Wiederauffüllung von Abbaustellen
- Bodennutzungseffizienz (optimale Volumennutzung)
- Fruchtfolgeflächen und natürlicher Wasserrückhalt bleiben möglichst erhalten
- keine zusätzliche Belastung der Seen, kein Konflikt mit Gefahrengebieten
- Natur- und Landschaftsschutz gewahrt
- Transportauswirkungen (Ortsdurchfahrten, Luftreinhaltung Bautransporte) vertretbar
- Anforderungen der TVA erfüllt
Deponiestandorte, die verkehrsmässig günstig liegen (Marktnähe) und somit kürzere Strassentransporte verursachen oder über einen Bahnanschluss verfügen, sind zu bevorzugen.
Im Rahmen einer Abwägung der Gesamtinteressen sind Rodungen möglich, wenn dadurch u.a. eine sinnvolle Arrondierung der Deponie erreicht werden kann.
Regional gehen Erweiterungen bestehender Deponien und die Nutzung vorhandener Infrastrukturen Neuanlagen vor.
Federführung: Gemeindeverbände, Gemeinden
Beteiligte: Kantone AG, BE, ZG, SZ, NW und OW, lawa, rawi, uwe, vif, Dienststelle HK, RET
Koordinationsstände:
AL = Ausgangslage: Anlage bewilligt
FS = Festsetzung: Zone ausgeschieden, aber Anlage noch nicht bewilligt
ZE = Zwischenergebnis: Abstimmung weitgehend erfolgt
VO = Vororientierung: Abstimmung noch nicht oder nur teilweise erfolgt
Priorität/Zeitraum: E
Legende:
KVA = Kehrichtverbrennungsanlage
SVA = Klärschlammverbrennungsanlage
TAV = Thermische Abfallverbrennungsanlage
IA = Inertstoffdeponie für Aushub
IS = Inertstoffdeponie
IS * = Inertstoffdeponie nur für Swiss Steel AG
RA = Reaktordeponie
RK = Reaktorkompartiment
RS = Reststoffdeponie
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Querverweise:
L1-5
L6-4
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E2-3 Ökologie und Folgenutzung von Deponien
Deponiestandorte haben spätestens nach Abschluss der Rekultivierung genügend naturnahe Flächen (nach geltender Praxis mindestens 15% der Gesamtfläche) aufzuweisen.
Nach Abschluss der Rekultivierung ist die betroffene Fläche im Nutzungsplanverfahren der für die Folgenutzung vorgesehenen Nutzungszone zuzuteilen
Federführung: lawa, Gemeinden
Beteiligte: uwe, rawi
Koordinationsstand: Vororientierung
Priorität / Zeitraum: E
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