E4 Siedlungsentwässerung und Abwasserreinigung

Bereiche Details

I. Richtungsweisende Festlegung

E4 Das anfallende unverschmutzte Abwasser soll möglichst in den bestehenden Wasserkreislauf zurückgeführt werden.

Die Siedlungsentwässerung und die Abwasserreinigung sind regional unter Berücksichtigung grösserer Gewässereinzugsgebiete zu koordinieren. Dabei sind die Belastungsgrenzen der Gewässer zu berücksichtigen.

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II. Erläuterungen
Gewässerschutz

Die wesentlichen Ziele der Gewässerschutzgesetzgebung sind:

  • die haushälterische Nutzung des Trink- und Brauchwassers, um Abwasser zu vermeiden,
  • die Sicherung der natürlichen Funktion des Wasserkreislaufes.
Die Reinhaltung der Gewässer ist ein wichtiges Anliegen. Es wird aber auch ein umfassender Schutz angestrebt, welcher die Gestalt und Funktion der Gewässer als Lebensräume für Mensch, Tier und Pflanzen mit einbezieht. Aufgabe auch der raumplanerischen Entwicklung ist es, Schutz und Nutzung der Gewässer in ein Gleichgewicht zu bringen, welches eine nachhaltige Nutzung der Ressource Wasser erlaubt, ohne einzelne Lebensräume zu gefährden. Im EGGSchG hat der Kanton die bundesrechtlichen Anliegen konkretisiert, insbesondere ist die Siedlungsentwässerung mit den zentralen Abwasserreinigungsanlagen (ARA) gewässerschonender zu gestalten. Innerhalb wie ausserhalb der Siedlungsgebiete ist ein naturnaher und gesunder Wasserkreislauf sicherzustellen.
Abwassersanierung Die Abwassersanierung ist im Kanton Luzern weit fortgeschritten. Im Sinne einer Daueraufgabe ist die Siedlungsentwässerung vermehrt auf den Schutz der Gewässer auszurichten und die Abwasserreinigung zu optimieren. Zusätzliche Massnahmen gilt es dort zu treffen, wo Gewässer durch die Siedlungsentwässerung oder durch Abwasserreinigungsanlagen überlastet werden.
Generelle Entwässerungspläne Bei der Erarbeitung der generellen Entwässerungspläne (GEP) ist unter anderem aufzuzeigen, auf welche Weise das Niederschlagswasser vermehrt versickert werden kann. Damit können der Rückhalt von Niederschlagswasser gefördert und die Gewässer (Vorfluter) entlastet werden. Es gilt nun die GEP nachzuführen und die darin aufgelisteten Massnahmen umzusetzen.
Abwasserreinigungs-
anlagen

Nicht verschmutztes Abwasser belastet die Abwasserreinigungsanlagen hydraulisch und vermindert deren Reinigungsleistung. Die führt zu hohen Energiekosten und erhöht den Schmutzstoffaustrag in die Gewässer.

Bei der Optimierung der Abwasserreinigungsanlagen ist das nicht verschmutzte Abwasser vom verschmutzten Abwasser abzutrennen, damit nicht grosse Mengen von vermischtem Abwasser gereinigt werden müssen. Im Weiteren sind vor allem die grösseren Abwasserreinigungsanlagen dem neuesten Stand der Technik anzupassen.

Die Reinigungsleistung der ARA ist durch Selbstkontrolle der ARA-Betreiber nachzuweisen. Die Dienststelle uwe überwacht die kommunalen und industriellen Abwasserreinigungsanlagen und ermittelt die in die Gewässer eingeleiteten Schmutzstoff- und Schadstoff-Frachten.
Wärme aus Abwasser

Das Wärmeangebot im Abwasser ist im Kanton Luzern sehr gross. Bei einem Wärmeentzug aus dem Kanal oder beim Auslauf der Kläranlage ist ein Potenzial von rund 132 MW verfügbar (Abwasserwärmenutzung im Kanton Luzern: Potenziale und Möglichkeiten, Energie ARA 2001). Entsprechende Standortabklärungen, Machbarkeitsstudien und Grobanalysen sind von Gemeinden mit guter Ausgangslage durchzuführen.

Die periodischen Gewässerüberwachungen der Dienststelle uwe lassen erkennen, dass die gesetzlichen Qualitätsziele für Fliessgewässer unterhalb der Einleitung von gereinigten Abwässern nicht überall eingehalten werden. Um die Qualitätsziele des Gewässerschutzrechts einhalten zu können, müssen die Gemeinden im Rahmen der kommunalen Nutzungsplanung die Kapazitäten der Abwasserreinigungsanlagen und die Belastungsgrenzen der Gewässer (Vorfluter) besser berücksichtigen.

Als Erfolgskontrolle der getroffenen Massnahmen wird die periodische Zustandsüberwachung der Gewässer durch die Dienststelle uwe weitergeführt werden.
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III. Koordinationsaufgaben

Querverweise:
S1-4 bis S1-9
S2-1
S4-1 bis S4-3

E4-1 Siedlungsentwässerung und Abwasserreinigung

Innerhalb eines abwassertechnischen Einzugsgebietes stimmen die Gemeinden ihre generellen Entwässerungspläne aufeinander und auf den Entwässerungsplan des Gemeindeverbandes ab. Die regionalen und die darauf abgestimmten kommunalen Entwässerungspläne zeigen die erforderlichen Massnahmen auf, wie die versiegelten Flächen in den Siedlungsgebieten weiter reduziert, der Wasserrückhalt und die Versickerung gefördert und das nicht verschmutzte Abwasser von der Abwasserkanalisation abgetrennt werden können.

Die Gemeinden berücksichtigen in ihrer Nutzungsplanung die Aspekte der Siedlungsentwässerung und der Abwasserreinigung. Dazu zeigen sie im Vorprüfungsverfahren den Koordinationsbedarf mit dem GEP auf und passen die bestehende ARA periodisch dem Stand der Technik sowie den neuen Reinigungsvorschriften an (Optimierung, Ausbau, Erweiterung)

Federführung: Gemeinden
Beteiligte: ARA-Verbände, uwe, rawi
Koordinationsstand: Zwischenergebnis
Priorität / Zeitraum: B
 

Querverweise:
S1-4 bis S1-9
S2-1

E4-2 Koordination der regionalen Abwasserreinigung

Die überkommunale Siedlungsentwässerung und Abwasserreinigung wird koordiniert. Insbesondere die Nutzungsplanung ist mit den ARA-Kapazitäten und den Belastungsgrenzen der Gewässer (Vorfluter) abzustimmen.

Federführung: ARA-Verbände
Beteiligte: Gemeinden, uwe, rawi, RET
Koordinationsstand: Zwischenergebnis
Priorität / Zeitraum: E
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