E4 Das anfallende unverschmutzte Abwasser soll möglichst in den bestehenden Wasserkreislauf zurückgeführt werden.
Die Siedlungsentwässerung und die Abwasserreinigung sind regional unter Berücksichtigung grösserer Gewässereinzugsgebiete zu koordinieren. Dabei sind die Belastungsgrenzen der Gewässer zu berücksichtigen.
Die wesentlichen Ziele der Gewässerschutzgesetzgebung sind:
Nicht verschmutztes Abwasser belastet die Abwasserreinigungsanlagen hydraulisch und vermindert deren Reinigungsleistung. Die führt zu hohen Energiekosten und erhöht den Schmutzstoffaustrag in die Gewässer.
Bei der Optimierung der Abwasserreinigungsanlagen ist das nicht verschmutzte Abwasser vom verschmutzten Abwasser abzutrennen, damit nicht grosse Mengen von vermischtem Abwasser gereinigt werden müssen. Im Weiteren sind vor allem die grösseren Abwasserreinigungsanlagen dem neuesten Stand der Technik anzupassen.
Das Wärmeangebot im Abwasser ist im Kanton Luzern sehr gross. Bei einem Wärmeentzug aus dem Kanal oder beim Auslauf der Kläranlage ist ein Potenzial von rund 132 MW verfügbar (Abwasserwärmenutzung im Kanton Luzern: Potenziale und Möglichkeiten, Energie ARA 2001). Entsprechende Standortabklärungen, Machbarkeitsstudien und Grobanalysen sind von Gemeinden mit guter Ausgangslage durchzuführen.
Die periodischen Gewässerüberwachungen der Dienststelle uwe lassen erkennen, dass die gesetzlichen Qualitätsziele für Fliessgewässer unterhalb der Einleitung von gereinigten Abwässern nicht überall eingehalten werden. Um die Qualitätsziele des Gewässerschutzrechts einhalten zu können, müssen die Gemeinden im Rahmen der kommunalen Nutzungsplanung die Kapazitäten der Abwasserreinigungsanlagen und die Belastungsgrenzen der Gewässer (Vorfluter) besser berücksichtigen.
E4-1 Siedlungsentwässerung und Abwasserreinigung Innerhalb eines abwassertechnischen Einzugsgebietes stimmen die Gemeinden ihre generellen Entwässerungspläne aufeinander und auf den Entwässerungsplan des Gemeindeverbandes ab. Die regionalen und die darauf abgestimmten kommunalen Entwässerungspläne zeigen die erforderlichen Massnahmen auf, wie die versiegelten Flächen in den Siedlungsgebieten weiter reduziert, der Wasserrückhalt und die Versickerung gefördert und das nicht verschmutzte Abwasser von der Abwasserkanalisation abgetrennt werden können.
Die Gemeinden berücksichtigen in ihrer Nutzungsplanung die Aspekte der Siedlungsentwässerung und der Abwasserreinigung. Dazu zeigen sie im Vorprüfungsverfahren den Koordinationsbedarf mit dem GEP auf und passen die bestehende ARA periodisch dem Stand der Technik sowie den neuen Reinigungsvorschriften an (Optimierung, Ausbau, Erweiterung)
E4-2 Koordination der regionalen Abwasserreinigung Die überkommunale Siedlungsentwässerung und Abwasserreinigung wird koordiniert. Insbesondere die Nutzungsplanung ist mit den ARA-Kapazitäten und den Belastungsgrenzen der Gewässer (Vorfluter) abzustimmen.