E1 Abbau Steine und Erden

Bereiche Details

I. Richtungsweisende Festlegung

E1 Nicht erneuerbare Rohstoffe wie Natursteine, Kies, Sand und Mergel sind haushälterisch, umwelt- und landschaftsverträglich so zu nutzen, dass auch künftigen Generationen noch solche Rohstoffe zur Verfügung bleiben.

Die Aufbereitung minderwertiger Rohstoffe und der Einsatz geeigneter Sekundär- sowie Ersatzmaterialien werden gefördert. Wo es die Rohstoffvorkommen erlauben, ist die Selbstversorgung regional sicherzustellen.

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II. Erläuterungen
Ausgangslage

Die im Richtplan bezeichneten Abbaugebiete beruhen auf den Rohstoffkarten mit Kubaturschätzungen sowie dem gestützt darauf erarbeiteten und vom Regierungsrat am 23. Juni 1995 beschlossenen Abbaukonzept. Daraus wurden die Abbaugebiete von kantonaler Bedeutung (Abbauvolumen) evaluiert.

Der Richtplan enthält keine abschliessende Aufzählung von Abbaugebieten. Im Richtplan sind jene grösseren Abbaugebiete aufgeführt, deren Verfügbarkeit für die langfristige Versorgung im kantonalen und regionalen Interesse erhalten bleiben muss (Abbaumächtigkeit, Infrastruktur, Marktnähe). Bei Werken nahe der Kantonsgrenze und bei Werken mit Spezialprodukten reicht das Versorgungsgebiet über den Kanton hinaus.
Kies

Der kantonale Bedarf an Kies beträgt pro Jahr 1,0 bis 1,1 Mio. m3 (fest, Schnitt 2003-2007). Der effektive Abbau liegt etwas darunter, weil ein Teil vor allem auf dem Seeweg importiert wird. Die bedeutenden Abbaustellen liegen mehrheitlich im Luzerner Hinterland (Gettnau, Zell, Ufhusen, Luthern), im Seetal (Eschenbach, Ballwil) sowie im Gebiet Kulmerauer Allmend (Gemeinde Triengen).

Mit dem Richtplan werden folgende Kiesvolumen reserviert (Stand 01.01.2007):
Kiesreserven
Abbildung 19: Kiesreserven
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Natursteine Die Natursteinvorkommen (Hartgestein und Sandstein) sind im Kanton Luzern volumenmässig von untergeordneter, für den Bau und Unterhalt von Bauwerken mit einheimischem Material dennoch von wesentlicher Bedeutung. Die aus der Planungshilfe für die Standortplanung von Hartsteinbrüchen des Bundesamtes für Raumentwicklung (2006) hervorgegangenen Potenzialgebiete werden soweit in den Richtplan aufgenommen, als ein Abbau zweckmässig und realistisch erscheint.
Mergel Im Kanton Luzern werden pro Jahr etwa 120'000 m3 (fest, Schnitt 2003-2007) Mergel abgebaut. Da die Produktionsanlagen von Ziegeleien grosse Investitionen erfordern, sind die Mergelabbaustellen und mögliche Erweiterungen langfristig zu sichern.
Abbauzonen

Die Ausscheidung einer Abbauzone erfordert, nebst dem Rohstoffnachweis, eine umfassende Interessenabwägung. Dies gilt insbesondere für Abbaugebiete mit dem Koordinationsstand Vororientierung und für Standorte, die im Richtplan nicht bezeichnet sind. Die Versorgung mit Rohstoffen verursacht vielfach ein bedeutendes Schwerverkehrsaufkommen.

Dies kann den Verkehrsablauf, die Verkehrssicherheit und die Umwelt erheblich beeinträchtigen. Die Dienststelle uwe führt eine jährlich aktualisierte Liste der Abbaustellen mit den wichtigsten Daten wie bewilligte Reserven, Bodennutzungseffizienz (BNE), Flächenbeanspruchung (Grundwasser, FFF, Wald).
Rohstoffnutzung Die nutzbaren Rohstoffverkommen sind begrenzt und standortgebunden. Mit den Rohstoffen ist daher haushälterisch umzugehen. Abbaustellen sind durch einen vollständigen Abbau und eine weitgehende Aufbereitung auch minderwertiger Materialien aus Abdeck- oder Zwischenschichten optimal zu nutzen. Wo es die bautechnischen Anforderungen zulassen, sind hochwertige Primärrohstoffe durch den vermehrten Einsatz von Sekundär- und Ersatzmaterialien zu schonen.
Folgenutzung Der Abbau von Rohstoffen ist eine zeitlich beschränkte Nutzung. Die Folgenutzung orientiert sich an raumplanerischen Grundsätzen. Abbaustellen sind soweit möglich zur Ablagerung von unverschmutztem Aushubmaterial zu nutzen. Besondere Sorgfalt erfordert die landschaftsgerechte Neugestaltung der Sekundärlandschaft sowie die Rekultivierung des Bodens im Hinblick auf die land- und gegebenenfalls forstwirtschaftliche Nutzung.
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III. Koordinationsaufgaben

Querverweis:
Richtplan-Karte

E1-1 Abbaugebiete von kantonaler Bedeutung

Die Abbaugebiete von kantonaler Bedeutung werden in den Richtplan aufgenommen. Die Gemeinden stellen mit ihren Nutzungsplänen sicher, dass diese Gebiete nicht mit Nutzungen belegt werden, welche einen späteren Abbau der Rohstoffe verhindern oder schwerwiegend einschränken. Falls erforderlich, ist der Rohstoffabbau zeitlich auf die Folgenutzung abzustimmen (Abbau vor Bau).

Die Aufnahme eines Abbaugebiets in den Richtplan stellt keine Zusicherung für die spätere Erteilung einer Abbaubewilligung dar.
Gemeinde Lokalbezeichnung Nr. Koord.stand
Gemeinde

Kies
Alberswil
Ballwil
Ballwil, Hochdorf
Beromünster
Dagmersellen
Entlebuch
Eschenbach
Eschenbach
Eschenbach
Escholzmatt
Escholzmatt
Gettnau
Gettnau
Grosswangen
Grosswangen
Grosswangen, Ettiswil
Hohenrain, Ballwil
Luthern
Luthern
Luthern
Luthern
Luthern
Marbach
Menznau
Menznau, Wolhusen
Pfaffnau
Pfaffnau
Rickenbach
Triengen
Triengen
Ufhusen, Luthern
Ufhusen
Ufhusen
Werthenstein
Werthenstein
Zell
Zell
Zell
Zell, Ufhusen
Zell
Zell

Natursteine
Flühli
Hasle

Mergel
Horw
Inwil
Inwil
Inwil
Inwil
Pfaffnau
Römerswil
Lokalbezeichnung


Stalden
Pfannenstil-Unterhöhe
Schürhof
Gunzwil, Saffental
Grossfeld
Wilzigen
Pfannenstil-Schlettli
Frauenwald
Rüchlig-Waldhus
Beibrächenäbnit
Haberland-Tämpel
Chüeberg
Ried-Löö-Guggi
Gishubel West
Gishubel Ost
Rothubel
Wilen
Moos
Farn-Wächslere
Chnubel
Rüediswil-Fiechte-Gängli
Walsburg-Girstock
Schlatt
Unterschlächten
Unterschlächten
Eigen
Stempechgraben
Buttenberg
Kulmerau, Allmend
Kulmerau, Hombrig
Ruefswil-Lehalde
Steinere
Mülimatt
Schwanden-Egghüsli
Grossstein
Baren Süd
Baren Nord
Hüswil-Bifig-Steiberg
Steiberg-Alt Pfisterhus
Zeller Allmend Nord
Zeller Allmend Süd


Chragenberg
Stilaub


Grisigen
Pfaffwil
Pfaffwil Nord + West
Unter-Utigen
Unter-Utigen West
Sonnhalde
Huwil
Nr.


29/48
30/3-4
30/6-7
29/41
29/38
69/13
30/5
30/8
30/9
68/3
68/1
29/14
29/16
29/43a
29/43b
29/44
30/1-2
48/8
48/9
48/10
48/11
48/12-13
88/1
49/12a
49/12b
08/7
28/10
09/16
09/9a
09/9b
48/14
48/16
48/17
49/29a
49/29b
28/2a
28/2b
28/3a
28/3b
28/4a
28/4b


N1
N2


M1
M2a
M2b
M3a
M3b
M4
M5
Koord.stand


FS *
AL/FS
VO
AL/FS
VO
VO
AL
VO *
AL/ZE/VO *
AL/VO *
AL/VO *
VO
AL/VO *
AL/ZE
VO
VO
VO
FS/VO
VO *
VO
AL/VO
VO
AL/VO
AL/FS/VO
ZE
VO
VO *
VO *
AL/FS
ZE
AL/FS/VO *
VO
VO
AL/ZE
VO
FS
VO *
AL/ZE/VO
FS/VO
AL/ZE *
ZE *


VO *
VO *


FS
AL/ZE *
VO *
AL/FS
VO
AL/VO
AL/VO

Federführung: Gemeinden
Beteiligte: BAFU, ENHK, Kantone BE, AG, ZG und SZ, lawa, rawi, uwe, vif, Dienststelle HK, RET
Koordinationsstände:
AL = Ausgangslage: Abbau bewilligt
FS = Festsetzung: Abbauzone ausgeschieden, aber Abbau noch nicht bewilligt
ZE = Zwischenergebnis: Rohstoffnachweis erbracht, Abstimmung weitgehend erfolgt
VO = Vororientierung: Rohstoffnachweis oder Abstimmung noch nicht oder nur teilweise erfolgt
* = Rodung notwendig
Priorität/Zeitraum: E

Die Nummerierung der Kiesabbaustellen stammt aus dem Abbaukonzept bzw. dem Richtplan 1998 und ist in der aktuellen Richtplan-Karte dargestellt. Es handelt sich um die 3. + 4. Ziffer des Kartenblattes 1:25'000 sowie eine fortlaufenden Nummer innerhalb des Blattes.
 

Querverweise:
L7-1
Richtplan-Karte

E1-2 Ausscheidung von Abbauzonen

Abbaugebiete können sich je nach Grösse und Abbaudauer erheblich auf den Raum auswirken. Für Abbauvorhaben ist die Ausscheidung einer Abbauzone erforderlich, wenn die Vorhaben ein grösseres Ausmass haben und für längere Zeit bestehen werden. Die Ausscheidung von Abbauzonen ist auf den Rohstoffbedarf etwa einer Generation abzustimmen.

Im Nutzungsplanverfahren ist eine Gesamtinteressenabwägung vorzunehmen. Dabei sind folgende Beurteilungskriterien zu berücksichtigen:

  • Rohstoffbedarf
  • Bodennutzungseffizienz (abbaubare Mächtigkeit)
  • Grundwasser, Fruchtfolgeflächen, Waldfläche
  • Natur- und Landschaftsschutz, Naturgefahren
  • Transportauswirkungen (Ortsdurchfahrten, Luftreinhaltung Bautransporte)

Abbaustellen, die verkehrsmässig günstig liegen (Marktnähe) und somit kürzere Strassentransporte verursachen, über einen Bahnanschluss oder über andere umweltfreundliche Transportmöglichkeiten verfügen, sind zu bevorzugen.

Im Rahmen einer Abwägung der Gesamtinteressen ist gegebenenfalls auch eine Rodung möglich.

Regional gehen Erweiterungen bestehender Abbaustellen und die Nutzung vorhandener Infrastrukturen Neuanlagen vor.

Federführung:Gemeinden
Beteiligte:rawi, lawa, uwe, vif, Dienststelle HK, RET
Koordinationsstand:Zwischenergebnis
Priorität/Zeitraum: E
 
 

E1-3 Nachhaltige Rohstoffnutzung

Abbaustellen sind durch einen vollständigen Abbau und eine weitgehende Aufbereitung auch minderwertiger Rohstoffe wie kiesigem Material aus Abdeck- oder Zwischenschichten optimal zu nutzen.

Federführung: uwe
Beteiligte: lawa, vif, Gemeinden
Koordinationsstand: Zwischenergebnis
Priorität / Zeitraum: E
 

Querverweise:
L1-5
L6-4

E1-4 Ökologie und Folgenutzung von Abbaugebieten

Abbaustellen haben sowohl während der Abbau- und Auffüllphase als auch nach Abschluss der Rekultivierung genügend naturnahe Flächen - nach geltender Praxis mindestens 15 Prozent der Gesamtfläche - zu bieten.

Abbaustellen sind soweit möglich und landschaftsverträglich zur Ablagerung von unverschmutztem Aushubmaterial zu nutzen.

Nach Abschluss der Rekultivierung ist die betroffene Fläche im Nutzungsplanverfahren der für die Folgenutzung vorgesehenen Nutzungszone zuzuteilen.

Federführung: Gemeinden
Beteiligte: lawa, rawi, uwe
Koordinationsstand: Zwischenergebnis
Priorität / Zeitraum: E
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