Richtplan

L7 Wald

Bereiche Details

I. Richtungsweisende Festlegung
L7 Die Bewirtschaftung und Pflege der Luzerner Wälder stellt die unterschiedlichen gesetzlichen Waldfunktionen sicher.
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II. Erläuterungen
Waldfunktionen Der Wald bildet einen wichtigen Bestandteil der Landschaft. Er ist zugleich Lebensraum für Pflanzen und Tiere, bietet Siedlungen und Infrastrukturanlagen Schutz vor Naturgefahren, ermöglicht Erholung und Bildung in natürlicher Umgebung und ist Produktionsraum des nachwachsenden Rohstoffs Holz. Dadurch trägt er wesentlich zur Erhaltung der natürlichen Lebensgrundlagen bei.
Waldentwicklung In der Waldentwicklungsplanung werden insbesondere die Schutzwälder sowie die Naturvorrangflächen festgelegt. Gestützt auf das kantonale Waldreservatskonzept werden mit Waldeigentümern und Waldeigentümerinnen Waldreservate (Natur- und Sonderwaldreservate) vereinbart. Mittel- bis langfristig sollen 10% der Waldfläche als Waldreservate unter Vertrag stehen.
Abstimmungsbedarf Die Entwicklung des Waldes ist mit derjenigen ausserhalb des Waldperimeters abzustimmen, namentlich bei der langfristigen Abgrenzung der Bauzonen, bei den Freizeitnutzungen und bei der ökologischen Vernetzung.
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III. Koordinationsaufgaben

Querverweis:
Kantonales
Waldgesetz

R6-3 bis R6-5
L1-3 bis L1-5
L4-1
E1-2
Richtplan-Karte

L7-1 Waldentwicklungsplanung

Der regionale Waldentwicklungsplan ist das forstliche Planungsinstrument auf überbetrieblicher Ebene. Er entspricht der Richtplanung im Wald. Er dient der Sicherstellung öffentlicher Interessen am Wald, namentlich der Walderhaltung, dem Schutz vor Naturgefahren, dem Wald als Erholungs- und Bildungsraum, dem Schutz von Pflanzen und wildlebenden Tieren, der Holzversorgung, dem naturnahen Waldbau sowie dem Natur- und Heimatschutz.

Die Dienststelle lawa erarbeitet die Waldentwicklungspläne unter Einbezug der Gemeinden und der verschiedenen Interessenvertretern, insbesondere der Waldeigentümerinnen und Waldeigentümer.

Federführung: lawa
Beteiligte: rawi, Gemeinden, Grundeigentümer
Koordinationsstand: Festsetzung
Priorität / Zeitraum: B
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