Die Mittellandseen (Sempacher-, Baldegger- und Hallwilersee) sind wichtige Erholungsräume und haben ein hohes Naturpotenzial. Sie sind durch kantonale Schutzverordnungen geschützt. Ihre Nährstoffbelastung hat im vergangenen Jahrzehnt stetig abgenommen. Mit Anreizen für Landwirte zu besonders seegerechtem Verhalten wird die Nährstoffbelastung weiter gesenkt, um die seeinternen Massnahmen (Sauerstoffeintrag im Sommer, Zirkulationshilfe im Winter) aufheben zu können.
Die Fliessgewässer prägen die Landschaft des Kantons, dienen der ökologischen Vernetzung und reichern das Grundwasser an. Die Wasserqualität der Luzerner Gewässer hat sich im Laufe des vergangenen Jahrzehntes laufend verbessert. Gleichwohl entspricht die Qualität einiger Fliessgewässer und vor allem auch der Kleinseen (Soppensee, Mauensee, Rotsee) noch nicht den Zielvorgaben.
Mit dem Strategiebericht "Hochwasserschutz – integraler Gewässerschutz" (Mai 2003) sind die Grundsätze für den Hochwasser- und Gewässerschutz hinsichtlich Wasserbau formuliert worden. Darin ist die Neuorientierung des Wasserbaus des Bundes mit eingeflossen (Bundeswegleitung Hochwasserschutz). Demzufolge hat sich der Wasserbau gleichwertig an ökologischen Zielen, den Zielen für den Hochwasserschutz, der Bedeutung als Erholungsraum und der benachbarten Bewirtschaftung zu orientieren. Massnahmen sind nach folgender Rangfolge umzusetzen:
Querverweis: Art. 3 RPG Art. 36a und 41a-41c GSchG § 5 ff. WBG R6-4 und R6-5 L1-3 bis L1-5 L3-2 bis L3-4 L6-2 und L6-4 Richtplan-Karte
L2-1 Sicherung Gewässerraum bei Fliessgewässern Die Gemeinden haben im Rahmen der Revision ihrer Nutzungsplanungen den Raumbedarf der Fliessgewässer aufzuzeigen. Dabei haben Sie das Schadenpotenzial bei Hochwasserereignissen und die ökomorphologische Defizite mit zu berücksichtigen. Innerhalb der Bauzonen sind die Gewässerräume mit raumplanerischen Instrumenten (Grünzonen, Baulinien usw.) zu sichern. Auch ausserhalb der Bauzonen sind die Gewässerräume der wichtigen Gewässer und Vernetzungskorridore planerisch zu sichern (überlagerte Freihaltezonen, Schutzzonen, Abstandsvorschriften, Baulinien oder Wasserbauprojekte). Der Kanton erstellt für die Gemeinden die erforderlichen Grundlagen.
L2-2 Seesanierung Der Kanton koordiniert und unterstützt weiterhin die Gewässerschutzmassnahmen der Seesanierungsverbände zur Verminderung der Nährstoffbelastung der Mittellandseen und sorgt für eine enge Zusammenarbeit mit dem Kanton Aargau. Im Weiteren beteiligt er sich an Massnahmen zur Sanierung des Zugersees. Er fördert Anreizsysteme für eine seegerechte Landwirtschaft in den Seeeinzugsgebieten und verhindert Entwicklungen, die der Gesundung der Seen zuwiderlaufen.
L2-3 Öffentlicher Zugang zu den Gewässern Der Kanton und die Gemeinden wirken im Rahmen der Nutzungsplanungen sowie bei Wasserbauprojekten darauf hin, dass an geeigneten Orten die Zugänglichkeit der Gewässer erhalten und in Abstimmung mit anderen öffentlichen Interessen nach Möglichkeit erweitert wird.
L2-4 Seeuferplanungen; Flachwasserbereiche, Überwinterungsgebiete von Wasservögeln und Fortpflanzungsgebiete von Fischen am Vierwaldstättersee Mit dem Schutz- und Nutzungskonzept Vierwaldstättersee vom August 1992 (ergänzt im November 1995) wurde eine umfassende Grundlage für die Beurteilung von Bauten und Anlagen im und am Vierwaldstättersee geschaffen. Zur Erhaltung der einzigartigen Uferlandschaft haben die Seeanliegergemeinden im Rahmen ihrer Nutzungsplanungen im Seeuferbereich Schutz- und Nutzungsvorschriften im Sinne des Konzeptes vorzusehen. Dabei können Zonen auch auf dem Seegrundstück festgelegt werden (Naturschutzzonen, Zonen für Sport und Freizeitanlagen).
Wasserplätze für den privaten Bootsverkehr sind möglichst in zentralen Anlagen, welche mit entsprechender Infrastruktur ausgerüstet sind, zusammenzufassen. Für die Erstellung oder bei wesentlichen Änderungen solcher Anlagen ist vorgängig ein Nutzungsplanungsverfahren durchzuführen.
Die bedeutendsten Uferabschnitte am Vierwaldstättersee sind die Flachwasserbereiche und Überwinterungsgebiete für Wasservögel *. Die wichtigen Lebensräume für Tiere und Pflanzen sollen weitgehend erhalten bleiben.