M6 Fuss- und Radverkehr

Bereiche Details

I. Richtungsweisende Festlegung

M6 Der Fuss- und der Radverkehr haben eine grosse Bedeutung. Das Wegnetz wird sicher, umwegfrei, durchgehend und räumlich attraktiv gestaltet.

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II. Erläuterungen
Strategie

Die Förderung des Langsamverkehrs (Fuss- und Radverkehr) deckt sich mit den Zielen einer nachhaltigen Mobilität. Dem Fuss- und dem Radverkehr kommt bei der Bewältigung von kurzen Distanzen im Alltagsverkehr eine wichtige Bedeutung zu. Mit attraktiven Wegnetzen werden die Leute motiviert, vermehrt auf den Langsamverkehr umzusteigen. Hiermit kann der Anteil des motorisierten Individualverkehrs an den kurzen Wegstrecken gesenkt werden.

Aufgrund seiner wichtigen Rolle bei der Bewältigung von kurzen Distanzen stellt die Förderung des Langsamverkehrs insbesondere in den Agglomerationsgemeinden eine wichtige Aufgabe dar. Bei Neu-, Ausbauten und Sanierungsvorhaben bilden die Anliegen des Langsamverkehrs und seine Attraktivitätssteigerung bedeutende Anforderungen an die Projekte.
Massnahmen

Der Langsamverkehr ist auf sichere Verbindungen angewiesen. Unfallschwerpunkte sind durch eine regelmässige Prüfung des Langsamverkehrsnetzes und entsprechende Massnahmen zu beseitigen. Mit der Verbesserung der kritischen Abschnitte im Fuss- und Velonetz wird die Attraktivität und Sicherheit für den Langsamverkehr erhöht. Anzustreben ist ein zusammenhängendes, auf die Bedürfnisse des täglichen Verkehrs (Berufspendlerinnen und -pendler, Schülerinnen und Schüler, Einkauf usw.) und der Erholung abgestimmtes Gesamtnetz. Besondere Beachtung ist dem Fuss- und Radverkehr als Zubringer zum öffentlichen Verkehr zu schenken. An den öV-Haltestellen als Nahtstellen zwischen dem Langsamverkehr und dem öffentlichen Verkehr ist ein attraktiver Zugang mit ausreichendem Aufenthalts- und Abstellraum zu schaffen.

Konflikte, welche durch die gemeinsame Benutzung von Wegen durch den Fuss-, Wander- und Radverkehr einerseits und dem motorisierten Individualverkehr andererseits entstehen, sollen nach Möglichkeit durch eine weitgehende Entflechtung der Verkehrsströme beseitigt werden. Für Bau, Unterhalt, Markierung sowie rechtliche Sicherung der Fuss- und Wanderwege sind die Gemeinden zuständig. Sie legen ihr Fusswegnetz im Erschliessungsrichtplan fest. Die Wanderwegnetze wurden regional abgestimmt und festgesetzt. Die Umsetzung erfolgt auf Gemeindeebene.

Für den Radverkehr sind ebenfalls Routen mit geringer MIV-Belastung, etwa durch den Einbezug von bestehenden Nebenwegen, anzustreben. Seit 1994 besteht ein kantonales Radroutenkonzept, welches bis 2007 zu rund 60% der Weglänge fertig gestellt wurde und das 2009 überprüft und neu bearbeitet wurde (vgl. Anhang I, Abbildung A-4). Ziel dieses Konzeptes sind Radverkehrsnetze mit möglichst hoher Verkehrssicherheit und wenigen Umwegfahrten. Für den Freizeitverkehr wurden zudem sieben regionale Radrouten realisiert und einheitlich signalisiert. Von den nationalen Radrouten führen deren drei durch den Kanton Luzern.

Die Stiftung SchweizMobil, der auch der Kanton Luzern angehört, koordiniert das nationale Netzwerk für den Langsamverkehr, insbesondere für Freizeit und Tourismus. Dazu gehören Routen für das Wandern, Velofahren, Mountainbiken, Skaten und Kanufahren.
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III. Koordinationsaufgaben

Querverweis:
R7-1 und R7-2
S1-4
S6-3 und S6-4
S7-1
S8-2
M1-1
M3-1 bis M3-3
M5-3 bis M5-5
Anhang I, Abb. A-4
Stand der Umsetzung:
www.vif.lu.ch

M6-1 Umsetzung des kantonalen Radroutenkonzepts

Die Realisierung des kantonalen Radroutenkonzepts sowie die Schliessung von Lücken sind vom Kanton in Zusammenarbeit mit den Gemeinden zügig voranzutreiben. Priorität ist dabei dem Ausbau und der Attraktivitätssteigerung der nachfragestarken Routen, der Behebung von Unfallschwerpunkten und der Anbindung des Siedlungsgebietes an die Haltestellen des öffentlichen Verkehrs einzuräumen. Das Radroutenkonzept wurde 2009 überprüft und neu bearbeitet.

Federführung: vif
Beteiligte: RET, Gemeinden, SBB, BLS, ZB, SOB, Kantone AG, BE, OW, NW, SZ und ZG
Koordinationsstand: Festsetzung
Priorität/Zeitraum: B
 

Querverweise:
R7-1 und R7-2
S1-4
S2-1 und S2-5
S6-3 und S6-4
S7-1
S8-2
M1-1
L2-3
AP LU 2G, Bericht, 5. Juni 2012
AP LU 2G, Massnahmenblätter, 5. Juni 2012

M6-2 Umsetzung kommunaler Netzelemente des kantonalen Radroutenkonzepts


Die Realisierung durchgehender Radrouten mit guten Anbindungen an das lokale Radverkehrsnetz erfordert Optimierungen und Ergänzungen der kommunalen Radverkehrsanlagen durch die Gemeinden.

Für die Gemeinden der Agglomeration Luzern zeigt das Agglomerationsprogramm Luzern 2. Generation die zu realisierenden Massnahmen auf.

Federführung: Gemeinden
Beteiligte:
Koordinationsstand: Festsetzung
Priorität/Zeitraum: B

 

Querverweise:
R7-1 und R7-2
S1-4
S2-1 und S2-6
S6-2
S7-1
S8-2
L2-3

M6-3 Fusswegenetz

Die Gemeinden planen das Fusswegnetz in den kommunalen Erschliessungsrichtplänen. Sie stimmen diese auf das Agglomerationsprogramm und ihre Ortsplanungen ab und stellen insbesondere sicher, dass verkehrsintensive Einrichtungen und die Haltestellen des öffentlichen Verkehrs auf sicheren und attraktiven Fusswegen erreicht werden können. Sie koordinieren ihre Planungen mit den Nachbargemeinden.

Federführung: Gemeinden
Beteiligte: rawi
Koordinationsstand: Festsetzung
Priorität/Zeitraum: B
 

Querverweise:
R2-2
R7-1 und R7-2
S3-5
S6-3 und S6-4
S7-1
Inventar der histori-
schen Verkehrswege
der Schweiz:
www.ivs.admin.ch
bestehende Wander-
wegpläne: Verein
Luzerner Wanderwege
www.luzerner-wanderwege.ch
www.schweizmobil.ch

M6-4 Wanderwegnetz

Das Wanderwegnetz ausserhalb der Siedlungsgebiete ist regional abzustimmen und festzulegen sowie mit den Wegen innerhalb der Siedlungsgebiete zu verknüpfen. Die regionalen Entwicklungsträger überprüfen dieses Netz laufend und passen es bei Bedarf an. Das Inventar der historischen Verkehrswege der Schweiz wird angemessen berücksichtigt.

Federführung: RET
Beteiligte: Luzerner Wanderwege, Gemeinden, rawi, Kantone AG, BE, OW, NW, SZ und ZG
Koordinationsstand: Festsetzung
Priorität/Zeitraum: B
 


Querverweise:
www.schweizmobil.ch

M6-5 Freizeitrouten SchweizMobil

Die zusammen mit der Stiftung SchweizMobil festgelegten und signalisierten Freizeitrouten für Wanderer, Velofahrerinnen, Biker und Skaterinnen werden gefördert, realisiert und betrieben.

Federführung: vif
Beteiligte: RET, Gemeinden, rawi, Bahnen, Luzerner Wanderwege, Kantone AG, BE, OW, NW, SZ und ZG
Koordinationsstand: Festsetzung
Priorität/Zeitraum: B
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