S7 Strategische Arbeitsgebiete

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III. Koordinationsaufgaben


Querverweise:
§§ 33a und 33b PBG
R1-3 bis R1-5
R3-1
R7-1 und R7-2
S1-1 bis S1-9
S6-1 bis S6-4
S7-2
S8-1
M3-1 bis M3-3
M5-1 bis M5-7
M6-1 bis M6-4
L1-1 bis L1-5
E5-2
Richtplankarte
Verordnung zum Gesetz über den öffentlichen Verkehr

S7-1 Strategische Arbeitsgebiete

Strategische Arbeitsgebiete sind mit Reservezonen planungsrechtlich gesicherte Areale, welche ausschliesslich für die Ansiedlung von volkswirtschaftlich bedeutenden Grossbetrieben (strategische Unternehmen) vorbereitet werden. Sie werden im kantonalen Richtplan bezeichnet. Standorte solcher strategischer Arbeitsgebiete gelten als Vorhaben mit gewichtigen Auswirkungen auf Raum und Umwelt und haben folgende Kriterien kumulativ zu erfüllen:

  • grosse, zusammenhängende Fläche von mindestens 10 ha,
  • auf der Hauptentwicklungsachse liegend,
  • geeignetes, gut erschlossenes oder erschliessbares Gelände, insbesondere mit unmittelbarer Autobahnanbindung für den Güterverkehr und/oder mit Gleisanschluss für Nutzungen mit starkem Güterverkehr,
  • Gewährleistung einer für die konkrete Nutzung angemessenen Angebotsstufe beziehungsweise Erschliessung; nach Massgabe des (jeweils geltenden) öV-Berichts ist die Angebotsstufe 2 zu erreichen.

Es werden folgende 3 Standorte festgelegt:

  • Inwil Schweissmatt (Gemeinde Inwil, Zwischenergebnis),
  • Sempach Honrich (Stadt Sempach, Festsetzung),
  • Reiden Mehlsecken (Gemeinde Reiden, Festsetzung).

Die Standorte können im Rahmen des kantonalen Nutzungsplanverfahrens gemäss § 33a und § 33b PBG eingezont und gesichert werden.

Federführung: BUWD
Beteiligte: rawi, vif, lawa, uwe, Gemeinden, Wirtschaftsförderung Luzern, Grundeigentümer, RET, Kantone AG und ZG, ASTRA
Koordinationsstand: Festsetzung / Zwischenergebnis
Priorität / Zeitraum: B/E
 


Querverweise:
R1-3 bis R1-5
S1-1
S1-6
S7-1

S7-2 Strategische Unternehmen

Strategische Unternehmen sind national oder international tätige Grossunternehmen, deren Ansiedlung mit einem hohen volkswirtschaftlichen Nutzen verbunden ist. Bei deren Beurteilung hinsichtlich der strategischen Bedeutung sind folgende Kriterien kumulativ anzuwenden:

  • Schaffung einer hohen Anzahl qualifizierter Arbeitsplätze und einer möglichst hohen Wertschöpfung
  • grossflächige Betriebe, die aufgrund ihres Flächenbedarfs nicht in den bestehenden Bauzonen angesiedelt werden können.
Federführung: Wirtschaftsförderung Luzern
Beteiligte: BUWD, rawi, Gemeinden, RET
Koordinationsstand: Zwischenergebnis
Priorität / Zeitraum: A/E
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I. Richtungsweisende Festlegung
S7 Mit der Bezeichnung von strategischen Arbeitsgebieten werden zusammenhängende grössere Flächen festgelegt, welche für die Ansiedlung von Grossbetrieben mit einem hohen volkswirtschaftlichen Nutzen geeignet sind und für diesen Zweck reserviert werden. Ziel ist es, die strategischen Arbeitsgebiete so vorzubereiten, dass sie im konkreten Bedarfsfall rasch planerisch abgeschlossen und baulich realisiert werden können.
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II. Erläuterungen
Abstimmungsbedarf

Regelmässig suchen international tätige Grossunternehmen in der Schweiz Standorte für die Ansiedlung von Produktionsstätten (z.B. Swatch-Mobil 1994, Amgen 2004). Die Ansiedlung solcher Unternehmen kann dem Wirtschaftsstandort Luzern wichtige Impulse verleihen. Ausserdem sind auch nationale Unternehmen an Standorten für grossflächige Industrieanlagen interessiert. Auch in Zukunft sollen die notwendigen Rahmenbedingungen für derartige Ansiedlungen bestehen, um die Attraktivität des Wirtschaftsstandortes Kanton Luzern zu erhalten.

Im Kanton Luzern fehlt ein Angebot an Standorten, die das Anforderungsprofil solcher Unternehmungen erfüllen. Die planerische Vorbereitung dauert zu lange und ist mit tatsächlichen sowie rechtlichen Unsicherheiten verbunden. Selbst wenn auch in Zukunft für derartige Anlagen kaum eine regelmässig hohe Nachfrage besteht, hat bereits ein möglicher Einzelfall weitreichende Auswirkung auf die räumliche Entwicklung (Nutzungsordnung, Erschliessung, Umwelt).

Mit den strategischen Arbeitsgebieten sollen Flächen planerisch, rechtlich und eigentumsmässig so gesichert werden, dass sie für die Ansiedlung von nationalen oder internationalen Grossbetrieben geeignet sind und im konkreten Bedarfsfall kurzfristig verfügbar gemacht werden können. Sie sollen für diesen Verwendungszweck reserviert werden und stellen keine Reserven für die sukzessive Ausdehnung der regulären Bauzonen (Arbeitszonen) dar, da die Flächen nicht eingezont werden, bevor ein konkreter Interessent vorhanden ist.
Angestrebte räumliche Entwicklung

Ziel ist die Ansiedlung eines oder mehrerer strategischer Unternehmen an raumplanerisch geeigneten Standorten. Dazu nötig ist sowohl die Festlegung von Anforderungen an die Unternehmen (u.a. Nutzungsprofil) als auch eine Bewertung der Standorte bezüglich Standortattraktivität.

Aufgrund des teilrevidierten RPG (in Kraft seit dem 1. Mai 2014) und gestützt auf eine Vielzahl von Kriterien (Grösse, Lage, Erschliessung, Grundeigentumsverhältnisse u.a.) werden noch folgende drei Standorte für strategische Arbeitsgebiete festgelegt:

  • Inwil Schweissmatt (Gemeinde Inwil)
  • Sempach Honrich (Stadt Sempach)
  • Reiden Mehlsecken (Gemeinde Reiden)
Mögliche Standorte für strategische Arbeitsgebiete
Abbildung 12: Mögliche Standorte für strategische Arbeitsgebiete