Querverweise: §§ 33a und 33b PBG R1-3 bis R1-5 R3-1 R7-1 und R7-2 S1-1 bis S1-9 S6-1 bis S6-4 S7-2 S8-1 M3-1 bis M3-3 M5-1 bis M5-7 M6-1 bis M6-4 L1-1 bis L1-5 E5-2 Richtplankarte Verordnung zum Gesetz über den öffentlichen Verkehr
S7-1 Strategische Arbeitsgebiete Strategische Arbeitsgebiete sind mit Reservezonen planungsrechtlich gesicherte Areale, welche ausschliesslich für die Ansiedlung von volkswirtschaftlich bedeutenden Grossbetrieben (strategische Unternehmen) vorbereitet werden. Sie werden im kantonalen Richtplan bezeichnet. Standorte solcher strategischer Arbeitsgebiete gelten als Vorhaben mit gewichtigen Auswirkungen auf Raum und Umwelt und haben folgende Kriterien kumulativ zu erfüllen:
Es werden folgende 3 Standorte festgelegt:
Die Standorte können im Rahmen des kantonalen Nutzungsplanverfahrens gemäss § 33a und § 33b PBG eingezont und gesichert werden.
Querverweise: R1-3 bis R1-5 S1-1 S1-6 S7-1
S7-2 Strategische Unternehmen Strategische Unternehmen sind national oder international tätige Grossunternehmen, deren Ansiedlung mit einem hohen volkswirtschaftlichen Nutzen verbunden ist. Bei deren Beurteilung hinsichtlich der strategischen Bedeutung sind folgende Kriterien kumulativ anzuwenden:
Regelmässig suchen international tätige Grossunternehmen in der Schweiz Standorte für die Ansiedlung von Produktionsstätten (z.B. Swatch-Mobil 1994, Amgen 2004). Die Ansiedlung solcher Unternehmen kann dem Wirtschaftsstandort Luzern wichtige Impulse verleihen. Ausserdem sind auch nationale Unternehmen an Standorten für grossflächige Industrieanlagen interessiert. Auch in Zukunft sollen die notwendigen Rahmenbedingungen für derartige Ansiedlungen bestehen, um die Attraktivität des Wirtschaftsstandortes Kanton Luzern zu erhalten.
Im Kanton Luzern fehlt ein Angebot an Standorten, die das Anforderungsprofil solcher Unternehmungen erfüllen. Die planerische Vorbereitung dauert zu lange und ist mit tatsächlichen sowie rechtlichen Unsicherheiten verbunden. Selbst wenn auch in Zukunft für derartige Anlagen kaum eine regelmässig hohe Nachfrage besteht, hat bereits ein möglicher Einzelfall weitreichende Auswirkung auf die räumliche Entwicklung (Nutzungsordnung, Erschliessung, Umwelt).
Ziel ist die Ansiedlung eines oder mehrerer strategischer Unternehmen an raumplanerisch geeigneten Standorten. Dazu nötig ist sowohl die Festlegung von Anforderungen an die Unternehmen (u.a. Nutzungsprofil) als auch eine Bewertung der Standorte bezüglich Standortattraktivität.
Aufgrund des teilrevidierten RPG (in Kraft seit dem 1. Mai 2014) und gestützt auf eine Vielzahl von Kriterien (Grösse, Lage, Erschliessung, Grundeigentumsverhältnisse u.a.) werden noch folgende drei Standorte für strategische Arbeitsgebiete festgelegt: