S5 Wohnschwerpunkte

Bereiche Details

I. Richtungsweisende Festlegung
S5 Mit Wohnschwerpunkten werden attraktive Wohnstandorte im Kanton Luzern gefördert und positive volkswirtschaftliche Effekte erreicht.
zurück nach oben
 
II. Erläuterungen
Abstimmungsbedarf

Mit der Verbesserung der Verkehrsinfrastruktur werden die Erreichbarkeitspotenziale im Kanton Luzern vergrössert. Im Bereich Wohnen orientiert sich der Kanton Luzern bereits heute komplementär zum Metropolitanraum Zürich. Diese Entwicklung ist als Chance wahrzunehmen und soll entsprechend gefördert werden.

Der Kanton Luzern steht in einem harten Standortwettbewerb mit den Nachbarkantonen und sieht sich mit der Abwanderung von Personen mit hohem Ausbildungsstand konfrontiert. In den letzten Jahren sind zudem die Preise für Wohnraum insbesondere im Raum Agglomeration Luzern stark gestiegen, womit sich auch die Bevölkerungsstruktur verändert. Einwohnerinnen und Einwohner mit mittleren und tiefen Einkommen oder mit Kindern haben Mühe, hier ein angemessenes Wohnraumangebot zu finden. Zudem stehen mit der demografischen Entwicklung im Kanton auch Themen wie die Wohnmobilität im Alter, welche beispielweise einen Generationenwechsel in Einfamilienhäusern und damit eine Reduktion der Wohnfläche pro Person begünstigen würde, immer mehr im Fokus. Mit der Förderung von attraktiven Wohnmöglichkeiten kann der Wohnstandort Luzern gestärkt sowie eine positive Bevölkerungsentwicklung unterstützt werden.

Angestrebte räumliche Entwicklung

Mit Wohnschwerpunkten werden raumplanerische und volkswirtschaftliche Zielsetzungen sowie das Ziel einer qualitativ hochstehenden Siedlungsentwicklung verfolgt:

  • Die raumordnungspolitischen Zielsetzungen des Kantons Luzern haben unter anderem eine verbesserte Abstimmung zwischen Siedlungs- und Verkehrsentwicklung, eine Siedlungsentwicklung nach innen sowie eine nachhaltige und kostengünstige räumliche Entwicklung zum Ziel. Das Wohnen an zentralen Lagen soll deshalb gefördert werden.
  • Mit attraktiven Wohnschwerpunkten kann ein Beitrag zur Stärkung des Wohnkantons Luzern geleistet werden. Damit verbunden ist die übergeordnete Zielsetzung des Verbleibens der ansässigen Bevölkerung.
  • Weiter soll mit Schwerpunkten im Bereich Wohnen eine qualitative Siedlungsentwicklung ermöglicht werden. Neben der Förderung von Neubauprojekten von hoher Qualität gilt die Aufmerksamkeit insbesondere auch der qualitativen Aufwertung von bestehenden urbanen Siedlungsräumen.
Typen

Als Typen von Wohnschwerpunkten werden grössere, gut erreichbare Standorte im Raum Luzern Agglomeration und solche im Umfeld der Regional- und Subzentren einerseits (zentrale Wohnlagen) Standorte für spezifische Wohnbedürfnisse (vgl. u.a. der seit 1. Januar 2014 geltende § 45 Abs. 3 PBG) andererseits unterschieden.

Bei der Auswahl/Festlegung von zentralen, gut erreichbaren Wohnlagen stehen raumplanerische Kriterien im Vordergrund. Die Festlegung erfolgt gestützt auf ein Konkurrenzverfahren und mit zweckmässigen Vorgaben wie etwa zum durchschnittlichen Bauzonenbedarf pro Einwohner. Das spezifische Wohnangebot ermöglicht die Entwicklung von genügend bedürfnisgerechtem Wohnraum für alle Bevölkerungsgruppen (kinderreiche Familien, wirtschaftlich schwächere Bevölkerungsgruppen, jüngere oder ältere Bewohnerinnen und Bewohner).
zurück nach oben
 
III. Koordinationsaufgaben


Querverweis:
§ 39 PBG
R1-2 bis R1-5
R3-2
R7-2
S1-4 bis S1-9
S2-1 bis S2-6
M5-1 bis M5-6
Verordnung zum Gesetz über den öffentlichen Verkehr

S5-1 Zentrale Wohnlagen

Die Festlegung der Standorte hat sich in erster Linie an folgenden raumplanerischen Kriterien auszurichten:

  • Bedeutung gemäss Raum-, Achsen- und Zentrenstruktur: Ausscheidung von zentralen Wohnlagen in den Gemeindekategorien Z1 bis Z4 und A,
  • Arealgrösse von mindestens 1 ha,
  • Lage im Siedlungsgebiet und Umfeld,
  • angrenzendes Angebot an Versorgungs- und Bildungseinrichtungen,
  • Erschliessung mit dem motorisierten Individualverkehr, dem öffentlichen Verkehr und dem Langsamverkehr; nach Massgabe des (jeweils geltenden) öV-Berichts soll die Angebotsstufe 3 erreicht werden,
  • Angebot und Qualität der anliegenden Grün- und Freiflächen.

Zentrale Wohnlagen können sowohl bestehende als auch neue Bauzonen umfassen; letztere sind innerhalb des Siedlungsgebietes anzuordnen. Die nutzungsplanerische Festlegung erfolgt wenn möglich gestützt auf qualitätssichernde Verfahren und mit zweckmässigen Vorgaben zum Bauzonenflächenbedarf pro Einwohner (vgl. R1-5). Bei Einhaltung dieser Vorgaben leistet das Netzwerk Innenentwicklung (S2-4) Unterstützung.

Federführung: Gemeinden
Beteiligte: rawi, RET, Wirtschaftsförderung Luzern, Investoren, Grundeigentümer, vif, VVL
Koordinationsstand: Zwischenergebnis
Priorität / Zeitraum: E
 

Querverweise:
§ 45 Abs. 3 PBG
R1-2, R1-3 und R1-5
S1-4 bis S1-7
S2-1 bis S2-6
Preisgünstiger Wohnraum – Ein Baukasten für Städte und Gemeinden, BWO 2013

S5-2 Standorte für spezifische Wohnbedürfnisse

Im Kanton ist genügend preisgünstiger und bedürfnisgerechter Wohnraum für alle Bevölkerungsgruppen (kinderreiche Familien, wirtschaftlich schwächere Bevölkerungsgruppen, jüngere und ältere Bewohnerinnen und Bewohner) und deren spezifische Bedürfnissen zur Verfügung zu stellen.

Die Gemeinden der Kategorien Z1–Z4 und A erarbeiten eine Wohnraumstrategie, die sich obigen Themen annimmt und mindestens folgende Aspekte enthält:

  • Analyse der Bedürfnisse und Herausforderungen auf dem Wohnungsmarkt,
  • Ziele zur Wohnraumentwicklung; Funktionsteilung, Positionierung und Spezialisierung der Wohngemeinden innerhalb der Region,
  • mögliche Massnahmen zur Bereitstellung von genügend preisgünstigem und bedürfnisgerechtem Wohnraum.

Alle Gemeinden zeigen in ihrem Siedlungsleitbild auf, wo preisgünstiger und bedürfnisgerechter Wohnraum besteht oder wo solcher geschaffen werden soll. Nach Massgabe des (jeweils geltenden) öV-Berichts soll die Angebotsstufe 2 erreicht werden.

Federführung: Gemeinden
Beteiligte: rawi, RET, Grundeigentümer
Koordinationsstand: Vororientierung
Priorität / Zeitraum: E
zurück nach oben