Mit der Verbesserung der Verkehrsinfrastruktur werden die Erreichbarkeitspotenziale im Kanton Luzern vergrössert. Im Bereich Wohnen orientiert sich der Kanton Luzern bereits heute komplementär zum Metropolitanraum Zürich. Diese Entwicklung ist als Chance wahrzunehmen und soll entsprechend gefördert werden.
Der Kanton Luzern steht in einem harten Standortwettbewerb mit den Nachbarkantonen und sieht sich mit der Abwanderung von Personen mit hohem Ausbildungsstand konfrontiert. In den letzten Jahren sind zudem die Preise für Wohnraum insbesondere im Raum Agglomeration Luzern stark gestiegen, womit sich auch die Bevölkerungsstruktur verändert. Einwohnerinnen und Einwohner mit mittleren und tiefen Einkommen oder mit Kindern haben Mühe, hier ein angemessenes Wohnraumangebot zu finden. Zudem stehen mit der demografischen Entwicklung im Kanton auch Themen wie die Wohnmobilität im Alter, welche beispielweise einen Generationenwechsel in Einfamilienhäusern und damit eine Reduktion der Wohnfläche pro Person begünstigen würde, immer mehr im Fokus. Mit der Förderung von attraktiven Wohnmöglichkeiten kann der Wohnstandort Luzern gestärkt sowie eine positive Bevölkerungsentwicklung unterstützt werden.
Mit Wohnschwerpunkten werden raumplanerische und volkswirtschaftliche Zielsetzungen sowie das Ziel einer qualitativ hochstehenden Siedlungsentwicklung verfolgt:
Als Typen von Wohnschwerpunkten werden grössere, gut erreichbare Standorte im Raum Luzern Agglomeration und solche im Umfeld der Regional- und Subzentren einerseits (zentrale Wohnlagen) Standorte für spezifische Wohnbedürfnisse (vgl. u.a. der seit 1. Januar 2014 geltende § 45 Abs. 3 PBG) andererseits unterschieden.
Querverweis: § 39 PBG R1-2 bis R1-5 R3-2 R7-2 S1-4 bis S1-9 S2-1 bis S2-6 M5-1 bis M5-6 Verordnung zum Gesetz über den öffentlichen Verkehr
S5-1 Zentrale Wohnlagen Die Festlegung der Standorte hat sich in erster Linie an folgenden raumplanerischen Kriterien auszurichten:
Zentrale Wohnlagen können sowohl bestehende als auch neue Bauzonen umfassen; letztere sind innerhalb des Siedlungsgebietes anzuordnen. Die nutzungsplanerische Festlegung erfolgt wenn möglich gestützt auf qualitätssichernde Verfahren und mit zweckmässigen Vorgaben zum Bauzonenflächenbedarf pro Einwohner (vgl. R1-5). Bei Einhaltung dieser Vorgaben leistet das Netzwerk Innenentwicklung (S2-4) Unterstützung.
S5-2 Standorte für spezifische Wohnbedürfnisse
Im Kanton ist genügend preisgünstiger und bedürfnisgerechter Wohnraum für alle Bevölkerungsgruppen (kinderreiche Familien, wirtschaftlich schwächere Bevölkerungsgruppen, jüngere und ältere Bewohnerinnen und Bewohner) und deren spezifische Bedürfnissen zur Verfügung zu stellen.
Die Gemeinden der Kategorien Z1–Z4 und A erarbeiten eine Wohnraumstrategie, die sich obigen Themen annimmt und mindestens folgende Aspekte enthält:
Alle Gemeinden zeigen in ihrem Siedlungsleitbild auf, wo preisgünstiger und bedürfnisgerechter Wohnraum besteht oder wo solcher geschaffen werden soll. Nach Massgabe des (jeweils geltenden) öV-Berichts soll die Angebotsstufe 2 erreicht werden.