Aufgrund ihrer räumlichen Stellung, ihrer Funktion, ihrer bisherigen Entwicklung und ihrer künftigen Entwicklungsmöglichkeiten sind die beiden Räume Luzern Agglomeration und Luzern Landschaft zu unterscheiden. Dem Raum Luzern Agglomeration kommt durch seine Verbindungsfunktion zum Metropolitanraum Zürich und als Drehscheibe der Zentralschweiz eine wichtige Bedeutung auch über die Kantonsgrenzen hinaus zu. Diese wird durch die kantonale Agglomerationspolitik gestärkt. Der Raum Luzern Landschaft hat eine selbständige ergänzende Funktion. Ihm kommt mit seiner vielfältigen Ausprägung und seinen Positionierungsmöglichkeiten eine ebenso bedeutende Rolle zu, die es weiterzuentwickeln gilt. Eine Grundlage dazu bildet der Planungsbericht über die Agglomerationspolitik und die Politik des ländlichen Raumes vom 26. Januar 2007 (B 172).
Der Raum Luzern Agglomeration setzt sich aus den Gemeinden der Agglomeration Luzern (vgl. Agglomerationsperimeter in Kapitel R7) und den Rigi-Gemeinden zusammen. Den drei Rigi-Gemeinden kommt dabei eine Sonderrolle zu, da viele Agglomerationsthemen sie nicht direkt betreffen. Gemeinsamkeiten bestehen jedoch beim Tourismus und bei der gemeinsamen Nutzung des Vierwaldstättersees. Neben den agglomerationsinternen Herausforderungen hat die Einbindung des Raums Agglomeration Luzern in den Metropolitanraum Zürich und seine Positionierung darin eine hohe Bedeutung.
Im Raum Luzern Landschaft mit seiner unterschiedlichen bisherigen Entwicklung und seinen verschiedenen Entwicklungsmöglichkeiten sind die Gemeinsamkeiten genauso wie die profilbildende Vielfalt Gewinn bringend einzusetzen. Insgesamt soll der Raum Luzern Landschaft unter Beachtung auch seiner landschaftlichen Qualitäten nachhaltig und sorgsam weiterentwickelt werden. Seine Stärken sind differenziert und koordiniert einzusetzen
Die Bestimmung der Zentrenstruktur basiert auf elf statistischen Indikatoren und orientiert sich an der Bedeutung einer Gemeinde, also ihrer Funktion als Bevölkerungs-, Arbeitsplatz- und Versorgungszentrum. Es werden die drei Zentrentypen Haupt-, Regional- und Subzentrum unterschieden. Diese straffe Struktur legt den Schwerpunkt auf Zentren mit grossem Entwicklungspotenzial. Den beiden Zentren Luzern und Sursee kommt eine herausragende Rolle zu.
Die Hauptentwicklungsachse baut auf dem Ypsilon des kantonalen Richtplans 1998 auf und erstreckt sich sowohl über den Raum Luzern Agglomeration als auch über den Raum Luzern Landschaft. Die Hauptentwicklungsachse als nicht exakt abgrenzbares und auch nicht homogenes Gebiet, wo in den vergangenen Jahren das grösste Wirtschafts- und Bevölkerungswachstum zu verzeichnen war, bildet zusammen mit den Zentren in beiden Räumen das Rückgrat für die weitere Entwicklung.
Die Nebenachsen erstrecken sich über den Raum Luzern Landschaft und binden diesen sowie die Regional- und Subzentren an die Hauptentwicklungsachse und an den Raum Luzern Agglomeration und somit auch an das Hauptzentrum an. Der Entwicklungsfokus in diesen ebenfalls nicht exakt abgrenzbaren und heterogenen Achsen liegt auf der Erhaltung und Weiterentwicklung der spezifischen Qualitäten.
Die im Richtplan 2009 erstmals verankerte kantonale Raum-, Achsen- und Zentrenstruktur wurde im Rahmen der Raumentwicklungsstrategie 2012 dahingehend konkretisiert, dass acht Gemeindekategorien gebildet wurden. Mit der Teilrevision des Richtplans 2009 wird die Raumentwicklungsstrategie insofern differenziert und konkretisiert, als die Gemeindekategorien den einzelnen Gemeinden zugeordnet werden. Diese Zuordnung ist notwendig, damit die Wachstumswerte für Neueinzonungen (basierend auf dem erwarteten Bevölkerungs- und Beschäftigtenwachstum), die Siedlungsdichten (maximaler Bauzonenflächenbedarf pro Einwohner), die weiteren räumlichen Entwicklungsmöglichkeiten und -grenzen sowie die Handlungsschwerpunkte gemeindespezifisch und in Übereinstimmung mit dem Raumplanungsgesetz festgelegt werden können. Die Grobzuteilung zu den Kategoriengruppen Z (Zentrumsgemeinden), A (Gemeinden in der Hauptentwicklungsachse) und L (Gemeinden in der Landschaft) ergibt sich aufgrund der Lage der Gemeinden in der Raum-, Achsen- und Zentrenstruktur, die Feinzuteilung aus den nachfolgenden Umschreibungen:
Z1: kantonales Hauptzentrum
Z2: kantonales Nebenzentrum
Z3: urbane Gemeinde an Zentrum (Gemeinden auf der Hauptentwicklungsachse in unmittelbarer Nähe und mit starkem siedlungstypologischen Zusammenhang zu einem der beiden Zentren Z1 oder Z2; in der Agglomeration Luzern zudem Gemeinden mit den öV-Verknüpfungspunkten Luzern Nord, Luzern Ost und Luzern Süd)
Z4: Zentrum in der Landschaft (weitere Regional- und Subzentren)
A: Gemeinde auf der Hauptentwicklungsachse (und/oder innerhalb des Perimeters des Agglomerationsprogramms Luzern)
L1: Stützpunktgemeinde in der Landschaft (Gemeinden, die in Ergänzung zu den Z4-Gemeinden in stark ländlich geprägtem Umfeld für ihre umliegenden Gemeinden und Ortsteile wichtige Stützpunktfunktionen - Versorgung, Bildung, Freizeit usw. - wahrnehmen)
L2: Nebenachsgemeinde in der Landschaft (ländliche Gemeinden auf den kantonalen Nebenachsen)
Der Kanton gibt für jede Gemeindekategorie verschiedene Entwicklungsprioritäten mit unterschiedlichen Handlungsschwerpunkten vor, insbesondere bezüglich der Siedlungsentwicklung nach innen; dabei werden Kriterien zur räumlichen Funktion, zur gestalterischen Qualität, zu möglichen Verdichtungsstandorten sowie zu Gebieten mit hauptsächlicher Arbeitsnutzung beschrieben (vgl. R1-5).
Das zukünftige Bevölkerungs- und Beschäftigtenwachstum soll primär durch die Siedlungsentwicklung nach innen erfolgen und dementsprechend in den bestehenden Bauzonen und durch Verdichtung stattfinden. Innerhalb der bestehenden rechtskräftigen Bauzonen wird das Wachstum deshalb nicht gebremst. Um diese Entwicklung RPG-konform zu lenken, werden pro Gemeindekategorie durchschnittliche Werte des Bauzonenflächenbedarfs pro Einwohner festgelegt, die von den Gemeinden anzustreben sind (Gemeinden, die diesen Durchschnittswert bereits erreicht oder unterschritten haben, müssen ihren spezifischen Wert wenigstens halten). Die Berechnung der durchschnittlichen Werte pro Gemeindekategorie erfolgt aufgrund der Bauzonen- und Einwohnerdaten per Ende 2014. Der durchschnittliche Bauzonenbedarf pro Einwohner (Wohn-, Misch- und Zentrumszone) wird zunächst für jede Gemeinde berechnet; anschliessend werden mittels Medianbildung die Werte pro Gemeindekategorie ermittelt und gerundet. Die so ermittelten und in R1-5 dargestellten Werte bleiben danach auch langfristig konstant.
Um das Bauzonenwachstum räumlich differenziert zu lenken und Neueinzonungen RPG-konform beurteilen zu können, wird für jede Gemeindekategorie ein maximaler Wert für das der Bauzonenberechnung zugrunde liegende erwartete Bevölkerungswachstum festgelegt. Für Gemeinden der Gemeindekategorien Z1–Z4 liegt der jährliche Wachstumswert für Neueinzonungen über der gesamtkantonal erwarteten durchschnittlichen jährlichen Wachstumsrate J. Für die Gemeinden der Gemeindekategorie A entspricht der jährliche Wachstumswert für Neueinzonungen der gesamtkantonal erwarteten durchschnittlichen jährlichen Wachstumsrate J. Für Gemeinden der Gemeindekategorien L1-L3 liegt der jährliche Wachstumswert für Neueinzonungen unter der gesamtkantonal erwarteten durchschnittlichen jährlichen Wachstumsrate J.
Dieser Wachstumswert gilt nur für die Beurteilung von Neueinzonungen (innerhalb der Bauzonen wird das Wachstum nicht gebremst).
Von diesen kantonalen Vorgaben für Neueinzonungen kann nur in Ausnahmefällen abgewichen werden, wenn entweder ein kantonal abgestimmter Entwicklungsanspruch besteht (so etwa aufgrund der Realisierung eines strategischen Arbeitsplatzgebietes mit entsprechend grossem Bedarf an neuen Wohnzonen in der Nähe) oder ein regional und funktionalräumlich abgestimmter Ausgleich in untergeordnetem Mass erfolgt (wenn beispielsweise eine Gemeinde bewusst ein geringeres Wachstum anstrebt und dafür – regional abgestimmt – eine nahe gelegene andere Gemeinde ein entsprechend stärkeres Wachstum verfolgt).
R1-1 Bildung und Bedeutung der Räume Luzern Agglomeration und Luzern Landschaft
Federführung: BUWD/FD/JSD Beteiligte: RET, Gemeinden Koordinationsstand: Festsetzung Priorität/Zeitraum: A/E
R1-2 Funktion und Stärkung der Zentren
Die Zentren sind durch ihre Bedeutung als Bevölkerungs-, Arbeitsplatz-, Versorgungs-, Kultur- und Ausbildungsschwerpunkte charakterisiert. Den drei Typen der Haupt-, Regional- und Subzentren kommt jeweils eine spezifische Funktion zu. Der Kanton unterstützt die Entwicklung der Zentren in seinen verschiedenen Politikbereichen.
R1-3 Achsenstruktur
Die Siedlungsentwicklung findet hauptsächlich auf der Hauptentwicklungsachse und in etwas geringerem Ausmass auf den Nebenachsen statt. Der Kanton setzt sich dafür ein, dass diese Achsen durch die Bereitstellung entsprechender Infrastrukturen in ihren Funktionen gestärkt werden.
R1-4 Kantonale Raumentwicklungsstrategie
Die kantonale Raumentwicklungsstrategie zeigt die erwünschte räumliche Entwicklung des Kantons mit folgenden Mindestinhalten:
Die kantonale Raumentwicklungsstrategie ist somit aufgebaut aus Zielen (vgl. obige Mindestinhalte) und deren räumlicher Konkretisierung („Zielbild“). Der Kanton erarbeitet im Rahmen der nächsten Revision des Richtplans eine grafische Zusammenfassung der bereits bestehenden textlichen Aussagen.
Federführung: BUWD Beteiligte: rawi, RET, Gemeinden Koordinationsstand: Festsetzung Priorität/Zeitraum: A/E
R1-5 Räumlich differenzierte Entwicklung nach Gemeindekategorien
Der Kanton setzt die Entwicklungsmöglichkeiten und -grenzen der Gemeinden im Sinne einer überkommunalen Abstimmung fest. Die Einteilung der Gemeinden in die verschiedenen Gemeindekategorien und damit die Festlegung ihrer räumlichen Entwicklungsprioritäten und Handlungsschwerpunkte basiert auf der Raum-, Achsen- und Zentrenstruktur.
Kategorien für Zentrumsgemeinden
Kategorie für Gemeinden in der HauptentwicklungsAchse
Kategorien für Gemeinden in der Landschaft
Die verschiedenen generellen Vorgaben und die räumlichen Entwicklungsprioritäten mit den unterschiedlichen Handlungsschwerpunkten sind in den nächsten Planungsperioden prioritär umzusetzen. Insbesondere die Siedlungsentwicklung nach innen mit den quantitativen Vorgaben ist zentral. Für den kommunalen Bauzonenflächenbedarf pro Einwohner ist in jeder Gemeinde innert dreier Ortsplanungsperioden à 15 Jahre der in der untenstehenden Tabelle festgehaltene Wert der jeweiligen Gemeindekategorie anzustreben. Gemeinden, die diesen Durchschnittswert bereits erreicht oder unterschritten haben, müssen ihren spezifischen Wert wenigstens halten.
Basierend auf der Zielsetzung Z2-1 und der erwarteten durchschnittlichen Bevölkerungswachstumsrate im Gesamtkanton von J = 0,75 Prozent pro Jahr bis 2030 bzw. 0,65 Prozent pro Jahr bis 2035 (vgl. Kapitel Z2-1), werden für die Gemeindekategorien Wachstumswerte für Neueinzonungen relativ zu J festgelegt, mit denen der Bedarf an Neueinzonungen bestimmt wird (vgl. S1-5 und S1-6).
Innerhalb der bestehenden Bauzonen können sich die Gemeinden unabhängig von diesen Wachstumswerten - auch was die Zunahme der Bevölkerung betrifft - entwickeln.
1) durchschnittlicher Bauzonenflächenbedarf pro Einwohner (Wohn-, Misch- und Zentrumszonen), Medianwert pro Gemeindekategorie; Basis: Bauzonen- und Einwohnerdaten per Ende 2014
2) Der Wachstumswert für Neueinzonungen ist massgebend für die Beurteilung des Bedarfs an einer Erweiterung der Bauzonen. Er setzt sich aus der erwarteten durchschnittlichen Bevölkerungswachstumsrate im Gesamtkanton pro Jahr J und der Lenkungskorrektur zusammen (vgl. Z2-1).
3) Unter der Voraussetzung einer nachgewiesenen qualitätsvollen und substanziellen Verdichtung mit entsprechender signifikanter Verminderung des Bauzonenflächenbedarfs kann ein angemessener Bonus gewährleistet werden.
4) A-Gemeinden können sich entweder für die Entwicklungspriorität „urbane Qualitäten in Zentrumslagen schaffen“ inkl. Geltendmachung eines Bonus zum Wachstumswert für Neueinzonungen oder für die Entwicklungspriorität „ländliche Siedlungsqualität weiterentwickeln“ entscheiden.
5) Für L-Gemeinden mit einem unterdurchschnittlichen Wachstumswert für Neueinzonungen sollen bestehende Potenziale in den Bereichen natürliche Ressourcen und erneuerbare Energien sowie Tourismus, Naherholung und Freizeit mit regionalpolitischen und anderen Massnahmen in Wert gesetzt werden. Bei touristisch geprägten Gemeinden können – z.B. bezüglich dem Zweitwohnungsanteil – besondere Verhältnisse bestehen, die angemessen zu berücksichtigen sind.
Die Gemeinden zeigen in ihren raumplanerischen Instrumenten (Siedlungsleit-bild, Richt- und Nutzungsplanung) auf, inwieweit die generellen Vorgaben, Entwicklungsprioritäten und Handlungsschwerpunkte sowie die Vorgaben zum spezifischen Bauzonenflächenbedarf und zu den Wachstumswerten für Neueinzonungen innert 15 Jahren umgesetzt werden. Bei fusionierten oder sehr heterogenen Gemeinden kann dabei eine ortsteilspezifische Differenzierung berücksichtigt werden, namentlich bezüglich der Fokussierung der Entwicklung in die Ortskerne.
Von den kantonalen Vorgaben zum Wachstumswert für Neueinzonungen kann nur in Ausnahmefällen abgewichen werden, wenn entweder ein kantonal abgestimmter Entwicklungsanspruch besteht (z. B. aufgrund der Realisierung eines strategischen Arbeitsplatzgebietes) oder ein regional und funktionalräumlich abgestimmter Ausgleich in untergeordnetem Mass erfolgt.
Die durchschnittliche kantonale jährliche Wachstumsrate J wird künftig gestützt auf das jeweils aktuelle Szenario der Lustat überprüft und alle 4 bis 5 Jahre im Richtplan aktualisiert. Eine Anpassung kann auch früher erfolgen, falls die aktualisierten Lustat-Szenarien dies notwendig machen.
Federführung: Gemeinden (bei Anpassungen ihrer Ortsplanungen), BUWD (bei der Beurteilung der Ortsplanungen) Beteiligte: rawi, RET, Lustat Koordinationsstand: Festsetzung Priorität/Zeitraum: A/E