R3 Öffentliche Bauten und Anlagen

Bereiche Details

I. Richtungsweisende Festlegung
R3 Die Standorte von öffentlichen Bauten und Anlagen werden auf die angestrebte Raum-, Achsen- und Zentrenstruktur abgestimmt. Die Planung, die Realisierung und der Betrieb der öffentlichen Immobilien sollen bedürfnisgerecht, wirtschaftlich und umweltschonend sein.
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II. Erläuterungen
Grundlagen

Nach Art. 3 Abs. 4 RPG sind für öffentliche oder im öffentlichen Interesse liegende Bauten und Anlagen sachgerechte Standorte zu bestimmen. Zudem bedürfen gemäss Artikel 8 Absatz 2 RPG Vorhaben mit gewichtigen Auswirkungen auf Raum und Umwelt einer Grundlage im Richtplan (vgl. dazu Koordinationsaufgabe R3-2). Insbesondere sollen:

  • regionale Bedürfnisse berücksichtigt und störende Ungleichgewichte abgebaut werden;
  • Einrichtungen wie Schulen, Freizeitanlagen oder öffentliche Dienste für die Bevölkerung gut erreichbar sein;
  • Konflikte zwischen verschiedenen Interessen an der Nutzung des Bodens ausgeräumt werden,
  • nachteilige Auswirkungen auf die natürlichen Lebensgrundlagen (Boden, Natur, Umwelt), die Bevölkerung, den Verkehr und die Wirtschaft vermieden oder gesamthaft gering gehalten werden.
Ausgangslage

Der Kanton Luzern verfügt über ein zweckmässiges Angebot an öffentlichen Bauten und Anlagen mit einer guten räumlichen Verteilung. Mit den getätigten Investitionen konnten im Bildungsbereich und im Gesundheitsbereich in den letzten Jahren wesentliche Verbesserungen erreicht werden.

Im Bildungsbereich wurden bei den Mittelschulen und der landwirtschaftlichen Ausbildung wesentliche betriebliche und bauliche Optimierungen zu Gunsten des ganzen Kantons erreicht. Die Umsetzung des neuen Mittelschulzentrums Baldegg gab im Seetal wichtige Impulse für weitere Projekte, insbesondere für die Realisierung der Interkantonalen Polizeischule Hitzkirch und den Ausbau der Schulinfrastruktur der Gemeinde Hochdorf. Weiter wurden die Mittelschulen Beromünster, Sursee und Willisau ausgebaut und die Infrastrukturanlagen der landwirtschaftlichen Bildung optimiert.

Im Gesundheitsbereich wurden mit der Erweiterung und Sanierung des Spitals Sursee wesentliche betriebliche und bauliche Optimierungen erreicht. Mit der Inbetriebnahme der neuen Frauenklinik und des Neubaus des Instituts für Medizinische Mikrobiologie wurden zwei wichtige Schwerpunkte am Kantonsspital Luzern geschaffen.

Immobilienstrategie Mit der Erarbeitung einer übergeordneten Immobilienstrategie des Kantons Luzern soll die Optimierung weitergeführt werden. Die Leistungen sollen effizient, qualitativ hochwertig und kostengünstig erbracht werden, wobei im Sinn der strategischen Ausrichtung des Kantons auch öffentliche Einrichtungen (etwa im Bildungs- oder im Gesundheitswesen) in ausserkantonalen Zentren für die Luzerner Bevölkerung zugänglich sein sollen. Grosse Herausforderungen stehen in allen Bereichen an, namentlich bei der Substanzerhaltung, bei Neubauprojekten, bei der Erfüllung der Qualitätsanforderungen und bei der guten Anbindung an den öffentlichen Verkehr.
Räumliche Zuordnung von öffentlichen Bauten und Anlagen

Aufgrund ihres Einzugsgebietes und dem Erfordernis von effizienten Abläufen sind die öffentlichen Bauten und Anlagen – strukturiert nach Verwaltung, Sicherheit, Bildung, Gesundheit, Rechtspflege sowie Kultur und Freizeit – den Haupt-, Regional- und Subzentren zugeordnet. Neben der Berücksichtigung der Raum-, Achsen- und Zentrenstruktur bei der Festlegung von Standorten ist auch einer guten Erschliessung mit dem öffentlichen Verkehr Beachtung zu schenken.

Bildung Mit der räumlichen Zusammenführung der Universität und der Pädagogischen Hochschule Luzern direkt neben dem Bahnhof Luzern konnte ein wichtiger Pfeiler im Hinblick auf die Realisierung des Projekts „eine Hochschule Luzern – Zentralschweiz“ des Reformprojekts 06 umgesetzt werden. Dies ermöglicht optimale Synergien innerhalb der gesamten Hochschullandschaft. Des Weiteren sollen zweckmässige Lösungen für die Zentral- und Hochschulbibliothek Luzern und für die Speicherbibliothek in Büron angestrebt werden. Das starke Wachstum im Fachhochschulbereich bedingt eine weitsichtige strategische Ausrichtung in der Agglomeration Luzern. Die Berufsschulbildung wird mit zukunftsgerichteten Berufsfeldern neu organisiert und die bestehenden, im ganzen Kanton Luzern verteilten Berufsschulzentren organisatorisch und baulich an die neuen Anforderungen angepasst. Damit können optimale Strukturen und Infrastrukturen zur Verfügung gestellt und die Berufsbildung qualitativ hochwertiger und effizienter durchgeführt werden.
Kultur und Freizeit

Mehrere in letzter Zeit neu erstellte Bauten weisen nationale Ausstrahlung auf, wie zum Beispiel das Kultur- und Kongresszentrum Luzern oder die Sportarena Luzern. Zusammen mit vielen weiteren Kultur- und Freizeiteinrichtungen ergibt sich insgesamt ein räumlich differenziertes und vielfältiges Angebot.

Gesundheit Die Werterhaltung der bestehenden Gebäude im Gesundheitsbereich und die prozessorientierte Erbringung der zukünftigen Leistungen bedingen grosse Investitionen an diversen Spitalstandorten. Die bauliche Entwicklung des Luzerner Kantonsspitals wird im Rahmen eines Masterplans aufgezeigt. Von überkantonaler Bedeutung ist zudem die Klinik der Luzerner Psychiatrie in St. Urban.
Sicherheit

Mit optimalen Strukturen sollen für die Polizei geeignete Arbeitsbedingungen geschaffen werden. Das Haft- und Untersuchungsgefängnis in Kriens wird ausgebaut und erweitert.

Verwaltung

Mit einem zentralen Verwaltungsgebäude am Seetalplatz sollen Synergien zwischen den einzelnen Dienststellen und Departementen genutzt werden. Dies ermöglicht eine effizientere und bürgernähere Leistungserbringung durch die Verwaltung sowie optimale Arbeitsplätze für einen Grossteil der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der kantonalen Verwaltung.

Rechtspflege
 
Die neue Straf- und die neue Zivilprozessordnung des Bundes führten zu einer Anpassung der Gerichtskreise für die erstinstanzlichen Gerichte. Deren Standorte wurden überprüft. Als Folge davon ergaben sich neue Zumietungen, aber auch wegfallende Standorte. Im Weiteren wurden das Verwaltungsgericht und das Obergericht zu einem Kantonsgericht zusammengeführt. Dieses soll räumlich an einem einzigen Standort zusammengeführt werden.
Weitere Bauten und Anlagen Diverse grosse Institutionen wie das Paraplegikerzentrum, die Klinik Hirslanden (St. Anna), die Schweizerische Unfallversicherungsanstalt (SUVA), die Verkehrsmanagementzentrale Schweiz oder die sozialrechtlichen Abteilungen des Schweizerischen Bundesgerichts werden in der nachfolgenden Koordinationsaufgabe R3-2 nicht explizit erwähnt, da sie überkantonal oder privatrechtlich organisiert sind. Dennoch sind diese Bauten und Anlagen für den Kanton von grosser strategischer Bedeutung. Der Kanton ist daher bestrebt, den Erhalt und die Weiterentwicklung dieser Institutionen an den bestehenden Standorten in geeigneter Form zu unterstützen.
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III. Koordinationsaufgaben


Querverweise:
R1-2 bis R1-5
R3-2
S4-4
S7-1
M3-1 und M3-2
L3-4
E5-2
Verordnung zum Gesetz über den öffentlichen Verkehr
öV-Bericht


R3-1 Immobilienstrategie

Die Dienststelle Immobilien erarbeitet eine übergeordnete Immobilienstrategie. Folgende Grundsätze sind in der Strategie umzusetzen:

  • Bevor Neuinvestitionen getätigt werden, ist zu prüfen, ob nicht die bestehenden Bauten und Anlagen durch organisatorische und betriebliche Massnahmen besser genutzt werden können.
  • Der Kanton berücksichtigt für die räumliche Zuordnung der öffentlichen Bauten und Anlagen die Raum-, Achsen- und insbesondere Zentrenstruktur.
  • Öffentliche Bauten und Anlagen sind für alle Benutzerinnen und Benutzer gut erreichbar und werden durch den öffentlichen Verkehr gut erschlossen. Nach Massgabe des (jeweils geltenden) öV-Berichts soll mindestens die Angebotsstufe 3 erreicht werden.
  • Kantonseigene Bauten weisen hohe architektonische und ökologische Qualitäten auf.
  • Der Kanton strebt einen hohen Standard bezüglich des Einsatzes von ökologischen Energien mit hoher Energieeffizienz an.
  • Grosse landwirtschaftliche Liegenschaften werden nach Möglichkeit für den Landabtausch bei grösseren Bauvorhaben reserviert.

Federführung: immo
Beteiligte: Gemeinden
Koordinationsstand: Zwischenergebnis
Priorität / Zeitraum: A (bis 2010)

 


Querverweise:
R1-2 bis R1-5
R3-1
S5-1
E5-2


R3-2 Räumliche Zuordnung von öffentlichen Bauten und Anlagen

Wenn der Bund, der Kanton oder die Gemeinden neue öffentliche Bauten und Anlagen erstellen, finanziell unterstützen oder deren Betrieb optimieren, berücksichtigen sie die angestrebte räumliche Zuordnung der öffentlichen Bauten und Anlagen. Von dieser Zuordnung kann dann abgewichen werden, wenn dies aus betrieblichen oder finanziellen Gründen gerechtfertigt ist und eine gute Erreichbarkeit sichergestellt wird.

Bereiche Details

Federführung: immo, Gemeinden (bei Anpassung ihrer Ortsplanungen)
Beteiligte: Gemeinden, RET
Koordinationsstand: Festsetzung / Zwischenergebnis / Vororientierung
Priorität / Zeitraum: B/E

Legende:
HZ = Hauptzentrum
RZ = Regionalzentrum
SZ = Subzentrum
* = Erfüllung der Standortanforderungen ist nachzuweisen

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