Richtplan

M3 Kantonsstrassen

Bereiche Details

I. Richtungsweisende Festlegung
M3 Die Gewährleistung eines funktionierenden kantonalen Strassenverkehrsnetzes ist in erster Linie mit qualitativen Verbesserungen und Substanzerhaltung anzustreben. Neuanlagen sind dort in Betracht zu ziehen, wo sie die Verkehrssicherheit erhöhen und Wohn- und Zentrumsgebiete wirksam entlasten. Eine hohe Priorität ist dem störungsfreien Betrieb des öffentlichen Verkehrs sowie der Realisierung eines sicheren und zusammenhängenden Velowegnetzes einzuräumen.
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II. Erläuterungen
Ausgangslage

Der Bau der Kantonsstrassen ist Sache des Kantons. Sie stehen in seinem Eigentum und unter seiner Hoheit (§ 43 StrG). An die Kantonsstrassenabschnitte des vom Bund festgelegten Hauptstrassennetzes leistet der Bund global Finanzbeiträge.

Problemschwerpunkte / Problemkarte Im Rahmen der Richtplanrevision wurde eine Problemkarte erstellt (siehe Anhang I, Abbildung A-2), die für das gesamte Kantonsgebiet die Problemschwerpunkte und den entsprechenden Handlungsbedarf darstellt. Neben den bereits erwähnten Problemen im Raum Luzern Agglomeration leiden verschiedene Gemeinden unter den negativen Auswirkungen von Durchgangsverkehr und fordern Ortsumfahrungen.
Strategie

Das Kantonsstrassennetz wird durch den Kantonsrat festgesetzt (§ 10 StrG) Das Bauprogramm Kantonsstrassen 2007-2010 bezeichnet alle Bauvorhaben, die in der Programmperiode geplant, ausgeführt oder fortgesetzt werden sollen (§ 45 StrG) und priorisiert die Finanzmittel bis 2015. Die Priorisierung der Massnahmen wurde mit Hilfe der folgenden Kriterien vorgenommen:

  • Behebung bestehender Sicherheitsprobleme
  • Dringlichkeit des baulichen Unterhalts
  • Entgegenwirken oder Vermeidung von Umweltproblemen (Lärm, Schadstoffe, Risiko)
  • Reduktion bestehender Verkehrsüberlastungen und Staus
  • Aufhebung der Trennwirkung von Verkehrsachsen in Ortskernen
  • Reduktion der Behinderungen des öffentlichen Verkehrs
  • Schutz vor Naturgefahren (Steinschlag, Hochwasser)
  • Erzielbarer wirtschaftlicher Nutzen
  • Bestandteil des Agglomerationsprogramms
  • Umsetzung des Radroutenkonzepts
Im vorliegenden Richtplan werden nur die grösseren, wesentlich raumwirksamen, richtplanrelevanten Projekte aufgeführt. Die vollständige Massnahmenübersicht findet sich im jeweils aktuellen Bauprogramm Kantonsstrassen. Für Umfahrungsstrassen zur Entlastung von Ortsdurchfahrten stehen nur begrenzt Mittel zur Verfügung.
Kantonsstrassennetz
Abbildung 15: Kantonsstrassennetz
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III. Koordinationsaufgaben

Querverweis:
R1-2 bis R1-4
R3-1
R7-1 und R7-2
S1-4
S6-1 bis S6-4
S7-1
S8-2
S9-1
M1-1
M2-1
M3-2
M5-6 und M5-7
M6-1
L1-3 und L1-4
Richtplan-Karte

M3-1 Raumwirksame, richtplanrelevante Strassenprojekte

Die Projekte werden im Bauprogramm für die Kantonsstrassen festgelegt, unter Berücksichtigung der Bedeutung der einzelnen Achsen und der Verträglichkeitskonflikte. Die Prioritäten ergeben sich aus dem Bauprogramm. Raumwirksame, richtplanrelevante Massnahmen sind nachstehend aufgeführt.

Räumlich abgestimmte Massnahmen mit dem derzeitigen Koordinationsstand Festsetzung sind die folgenden:

  • Emmen, Luzern: Optimierung Seetalplatz und Zufahrtsstrassen
  • Gesamtverkehrskonzept Agglomerationszentrum Luzern
  • öV-Förderung auf den wichtigsten Busachsen in der Agglomeration Luzern

Zusätzliche Vorhaben im Sinne eines Zwischenergebnisses sollen ebenfalls weiterbearbeitet werden: Spangen Nord (teilweise Festsetzung) und Süd in Luzern, Umfahrung Emmen, Umfahrungen Beromünster, Süd-Umfahrung Wolhusen/Werthenstein

Federführung: vif
Beteiligte: Gemeinden, RET
Koordinationsstand: Festsetzung/Zwischenergebnis
Priorität / Zeitraum: A-D


Querverweise:
R1-2 bis R1-4
R3-1
R7-2
S1-4
S6-1 bis S6-4
S7-1
S8-2
S9-1
M1-1
M2-1
M3-1
M5-2, M5-6 und M5-7
M6-1
L1-3 und L1-4
Richtplan-Karte

M3-2 Ausbauoptionen

Das jeweilige Bauprogramm für die Kantonsstrassen legt die weiteren Prioritäten bei Kantonsstrassenprojekten fest. Der Kanton stimmt diese auf die verfügbaren Finanzmittel ab und trifft zusammen mit den Gemeinden zweckmässige Massnahmen zur Sicherung entsprechender Korridore (Hochdorf–Ballwil-Eschenbach-Inwil; Alberswil-Schötz). In der Richtplan-Karte sind die Linienführungen orientierend als Korridore dargestellt.

Federführung: vif
Beteiligte: Gemeinden, RET
Koordinationsstand: Vororientierung
Priorität / Zeitraum: D
 

Querverweise:
Strassengesetz
R1-4
R7-2
S1-4
S3-1
S6-3 und S6-4
S7-1
S8-2
S9-1
M1-1
M5-6 und M5-7
M6-1
Richtplan-Karte

M3-3 Gestaltung von Ortsdurchfahrten bei Kantonsstrassen

Kantonsstrassen in Siedlungsgebieten müssen Verkehrsteilnehmenden mit unterschiedlichen Verkehrsmitteln dienen sowie Erschliessungs- und Durchleitungsfunktionen übernehmen. Sie prägen das Siedlungsgebiet wesentlich. Für eine optimale Gestaltung sollen zukünftig vermehrt auch die an die Strasse angrenzenden Grundstücke oder Plätze einbezogen werden.

Der Kanton erarbeitet zusammen mit den Gemeinden Grundlagen für die Gestaltung von Ortsdurchfahrten bei Kantonsstrassen, z.B. im Rahmen von Testplanungen oder vertieften Studien.

Federführung: vif
Beteiligte: Gemeinden, rawi, uwe
Koordinationsstand: Festsetzung
Priorität / Zeitraum: B
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