Gefahrenhinweiskarten und Gefahrenkarten werden für gravitative Naturgefahren Hochwasser, Murgänge, Rutschungen, Steinschlag/Felssturz und Lawinen erstellt. Gefahrenhinweiskarten geben eine grobe Übersicht über die potenzielle Gefährdungssituation. Sie basieren auf Modellrechnungen und Ereignisauswertungen. Sie erlauben es, potenzielle Konfliktbereiche bei Nutzungen in Gefahrengebieten zu erkennen. Gefahrenhinweiskarten liegen im Kanton Luzern flächendeckend für alle gravitativen Naturgefahren vor.
Für Bauzonen/Siedlungsgebiete sind Gefahrenkarten zu erstellen und periodisch oder als Folge geänderter Rahmenbedingungen zu aktualisieren. Für Gebiete ausserhalb von Bauzonen sind bei Bauvorhaben Gefahrenhinweise aus den Gefahrenhinweiskarten zu berücksichtigen, bedarfsweise sind individuelle Gefahrenabklärungen durchzuführen. Gefahrenkarten liegen im Kanton für alle Siedlungsgebiete mit bedeutendem Schadenpotenzial vor. Für weitere Gebiete werden laufend Gefahrenkarten erarbeitet.
Im Rahmen von laufenden Hochwasserschutzkonzepten werden für die grossen Talflüsse im Kanton Gewässer- und Überflutungsräume abgegrenzt. Für diese Flächen definiert der Kanton die zulässigen Nutzungen. Diese Flächen liegen seit 2007 für die Kleine Emme, die Reuss und die Ron vor, für die Wigger und Luthern sowie die Suhre sind sie in Bearbeitung. Bei der konkreten Projektierung und Umsetzung sollen nebst dem Hochwasserschutz auch ökologische Interessen und die Erholungsmöglichkeiten mitberücksichtigt werden sowie die allfällige Energiegewinnung aus Wasserkraft geprüft werden. Die Hochwasserschutzkonzepte werden mit den Planungen in den betroffenen Nachbarkantonen abgestimmt. Für den Hochwasserschutz im Bereich des Luzerner Seebeckens, der Kleinen Emme und der Reuss bis Windisch liegt ein von den Kantonen Aargau, Luzern, Zug und Zürich erarbeitetes Gesamtkonzept vor.
L3-1 Gefahrenhinweiskarten Bei der Erarbeitung der Gefahrenkarten werden die Gefahrenhinweiskarten überprüft und wo nötig angepasst. Für Gebiete ausserhalb von Bauzonen sind bei Bauvorhaben Gefahrenhinweise angemessen zu berücksichtigen. Der Kanton führt die bestehende Ereignisdokumentation laufend nach
L3-2 Gefahrenkarten Auf der Grundlage der Gefahrenhinweiskarten erstellen die Gemeinden für gefährdete Gebiete Gefahrenkarten.
L3-3 Gefahrenzonen und Schutzmassnahmen Die Gemeinden setzen die Gefahrenkarten um, indem sie in der Nutzungsplanung differenzierte Gefahrenzonen ausscheiden, gegebenenfalls die Bauzonen anpassen oder in den Bau- und Zonenreglementen entsprechende Bestimmungen aufnehmen. Im Baubewilligungsverfahren sind die erforderlichen Schutzmassnahmen individuell festzulegen.
L3-4 Gewässer- und Überflutungsräume bei grossen Talflüssen Im Rahmen von Hochwasserschutzkonzepten für die grossen Talflüsse werden die erforderlichen Massnahmen (Hochwasserschutz, Ökologie, Erholung) ermittelt. Der Kanton erarbeitet die notwendigen Wasserbauprojekte oder sichert gestützt darauf und in Koordination mit den Gemeinden und Grundeigentümern die erforderlichen Flächen. Die Hochwasserschutzkonzepte werden mit den Planungen in den betroffenen Nachbarkantonen abgestimmt.