Richtplan

L3 Naturgefahren

Bereiche Details

I. Richtungsweisende Festlegung
L3 Ziel der Gefahrenvorsorge ist es, durch sachgerechten Unterhalt, raumplanerische Massnahmen und weitere kosteneffiziente Schutzmassnahmen grosse Schäden, die durch Naturereignisse entstehen können, zu verringern oder auszuschliessen. Unter Berücksichtigung der Gefahrenkartierung und der jeweiligen Gefahrensituation sind angepasste Nutzungen festzulegen. Die Risiken bestehender Nutzungen in Gefahrenbereichen sollen durch geeignete Planungs- und Schutzmassnahmen reduziert oder vermieden werden.
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II. Erläuterungen
Ausgangslage Das Bundesrecht verpflichtet die Kantone, Gefahrenkarten zu erstellen. Die Empfehlung Raumplanung und Naturgefahren des Bundes aus dem Jahr 2005 beschreibt die Umsetzung der Gefahrenkartierung mit raumplanerischen Instrumenten, indem die Aufgaben der kantonalen Richtplanung, der Nutzungsplanung und des Baubewilligungsverfahrens aufgezeigt werden.
Notwendige Grundlagen

Gefahrenhinweiskarten und Gefahrenkarten werden für gravitative Naturgefahren Hochwasser, Murgänge, Rutschungen, Steinschlag/Felssturz und Lawinen erstellt. Gefahrenhinweiskarten geben eine grobe Übersicht über die potenzielle Gefährdungssituation. Sie basieren auf Modellrechnungen und Ereignisauswertungen. Sie erlauben es, potenzielle Konfliktbereiche bei Nutzungen in Gefahrengebieten zu erkennen. Gefahrenhinweiskarten liegen im Kanton Luzern flächendeckend für alle gravitativen Naturgefahren vor.

Für Bauzonen/Siedlungsgebiete sind Gefahrenkarten zu erstellen und periodisch oder als Folge geänderter Rahmenbedingungen zu aktualisieren. Für Gebiete ausserhalb von Bauzonen sind bei Bauvorhaben Gefahrenhinweise aus den Gefahrenhinweiskarten zu berücksichtigen, bedarfsweise sind individuelle Gefahrenabklärungen durchzuführen. Gefahrenkarten liegen im Kanton für alle Siedlungsgebiete mit bedeutendem Schadenpotenzial vor. Für weitere Gebiete werden laufend Gefahrenkarten erarbeitet.

Im Rahmen von laufenden Hochwasserschutzkonzepten werden für die grossen Talflüsse im Kanton Gewässer- und Überflutungsräume abgegrenzt. Für diese Flächen definiert der Kanton die zulässigen Nutzungen. Diese Flächen liegen seit 2007 für die Kleine Emme, die Reuss und die Ron vor, für die Wigger und Luthern sowie die Suhre sind sie in Bearbeitung. Bei der konkreten Projektierung und Umsetzung sollen nebst dem Hochwasserschutz auch ökologische Interessen und die Erholungsmöglichkeiten mitberücksichtigt werden sowie die allfällige Energiegewinnung aus Wasserkraft geprüft werden. Die Hochwasserschutzkonzepte werden mit den Planungen in den betroffenen Nachbarkantonen abgestimmt. Für den Hochwasserschutz im Bereich des Luzerner Seebeckens, der Kleinen Emme und der Reuss bis Windisch liegt ein von den Kantonen Aargau, Luzern, Zug und Zürich erarbeitetes Gesamtkonzept vor.

Für Erdbebengefahren findet die SIA Norm 261 Anwendung. In der Planungs- und Bauverordnung werden die in diesem Zusammenhang erforderlichen Regelungen vorgesehen.
Abstimmungsbedarf Die Gefahrenvorsorge ermöglicht eine an die Verhältnisse angepasste Nutzung, verringert Interessenskonflikte und hilft, diese frühzeitig zu erkennen. Sie ermöglicht eine erhöhte Planungs- und Standortsicherheit und führt so zu einer optimierten Bodennutzung. Diese Grundsätze sind insbesondere in den Bereichen Siedlungsentwicklung, Tourismus, Mobilität und Energieversorgung zu berücksichtigen.
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III. Koordinationsaufgaben

Querverweis:
R6-3 und R6-5
L3-2

L3-1 Gefahrenhinweiskarten

Bei der Erarbeitung der Gefahrenkarten werden die Gefahrenhinweiskarten überprüft und wo nötig angepasst. Für Gebiete ausserhalb von Bauzonen sind bei Bauvorhaben Gefahrenhinweise angemessen zu berücksichtigen. Der Kanton führt die bestehende Ereignisdokumentation laufend nach

Federführung:vif
Beteiligte: lawa, rawi, Gemeinden
Koordinationsstand:Festsetzung
Priorität / Zeitraum: E
 

Querverweise:
R6-3 und R6-5
L2-1
L3-1 und L3-3

L3-2 Gefahrenkarten

Auf der Grundlage der Gefahrenhinweiskarten erstellen die Gemeinden für gefährdete Gebiete Gefahrenkarten.

Federführung:Gemeinden
Beteiligte: lawa, vif, rawi, GVL
Koordinationsstand:Festsetzung
Priorität / Zeitraum: B / 2011
 

Querverweise:
R6-3 und R6-5
S1-4 bis S1-9
S2-1 bis S2-6
L2-1
L3-2
Wegleitung Naturge-
fahren im Kanton
Luzern, Umsetzung
der Gefahrenkarten
in die Nutzungs-
planung, BUWD,
März 2009

L3-3 Gefahrenzonen und Schutzmassnahmen

Die Gemeinden setzen die Gefahrenkarten um, indem sie in der Nutzungsplanung differenzierte Gefahrenzonen ausscheiden, gegebenenfalls die Bauzonen anpassen oder in den Bau- und Zonenreglementen entsprechende Bestimmungen aufnehmen. Im Baubewilligungsverfahren sind die erforderlichen Schutzmassnahmen individuell festzulegen.

Federführung: Gemeinden
Beteiligte: rawi, lawa, vif, GVL
Koordinationsstand: Festsetzung
Priorität / Zeitraum: B
 

Querverweise:
R3-1
R6-3 und R6-5
S1-1 bis S1-9
L2-1
L6-2

L3-4 Gewässer- und Überflutungsräume bei grossen Talflüssen

Im Rahmen von Hochwasserschutzkonzepten für die grossen Talflüsse werden die erforderlichen Massnahmen (Hochwasserschutz, Ökologie, Erholung) ermittelt. Der Kanton erarbeitet die notwendigen Wasserbauprojekte oder sichert gestützt darauf und in Koordination mit den Gemeinden und Grundeigentümern die erforderlichen Flächen. Die Hochwasserschutzkonzepte werden mit den Planungen in den betroffenen Nachbarkantonen abgestimmt.

Federführung: vif
Beteiligte: Gemeinden, rawi, lawa, LBV, Kantone AG, ZG und ZH
Koordinationsstand: Zwischenergebnis
Priorität / Zeitraum: B
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