S2 Siedlungserschliessung und -gestaltung

Bereiche Details

I. Richtungsweisende Festlegung
S2 Es wird eine optimale Erschliessung und Nutzung der Bauzonen, eine Siedlungsentwicklung nach innen sowie eine hohe ortsbauliche und gestalterische Siedlungsqualität angestrebt.
zurück nach oben
 
II. Erläuterungen
Ausgangslage

Die heutige Siedlungsentwicklung im Kanton Luzern ist zu wenig haushälterisch und nur bedingt nachhaltig. Die Siedlungsplanung folgt häufig zu sehr den Zufälligkeiten der Interessen Privater sowie der bestehenden Eigentums- und Parzellenstruktur. Den öffentlichen Interessen nach einer geplanten und geordneten Siedlungsentwicklung und einer haushälterischen Nutzung des Bodens kommt noch zu wenig Gewicht zu.

Das per 1. Januar 2014 teilrevidierte PBG enthält wesentliche und griffige Be-stimmungen für eine bessere Verfügbarkeit von Bauland (§ 38 PBG), für Infrastrukturverträge (§ 38a PBG) und für die Siedlungsentwicklung nach innen (§ 39 PBG).

Das teilrevidierte RPG (in Kraft seit 1. Mai 2014) hat - zusammen mit der ebenfalls revidierten RPV, dem ergänzten Leitfaden Richtplanung und den neuen technischen Richtlinien Bauzonen - als Hauptzielsetzung, die Zersiedlung zu stoppen und die Siedlungsentwicklung nach innen zu lenken.

Strategie und Umsetzung

Einen wesentlichen Beitrag zur Standortqualität, zur effizienten Nutzung der Bauzonen und zur Siedlungsentwicklung nach Innen leisten Massnahmen, welche die räumlich zweckmässige Planung und die haushälterische Nutzung der Bauzonen unterstützen:

  • Die Erschliessungsplanung wird zielgerichtet eingesetzt, um die Siedlungsentwicklung zu steuern, eine haushälterische Bodennutzung zu erreichen und die Verfügbarkeit der Bauzonen zu verbessern.
  • Die Instrumente der Sondernutzungsplanung (Bebauungsplan, Gestaltungsplan) und der Landumlegung werden gezielt für die Steuerung der Siedlungsentwicklung, die räumlich optimale Anordnung der Erschliessung und die Verbesserung der Parzellenanordnung eingesetzt.
  • Mittels besonderer kommunaler Bau- und Zonenvorschriften und der Förderung von städtebaulichen Studien und Planungswettbewerben wird die Entwicklung nach innen, namentlich die Umnutzung, Verdichtung, Aufwertung und Erneuerung bestehender Siedlungen, erleichtert und gefördert.
  • Die Siedlungsentwicklung nach innen ist anforderungsreich, das Fachwissen muss aufgebaut und verbreitet werden.
  • Für nicht verkehrsintensive Versorgungseinrichtungen (Detailhandelsgeschäfte, Quartierläden udgl.) können in der Nutzungsplanung günstige Rahmenbedingungen festgelegt werden, damit u.a. die Grundversorgung der Bevölkerung gewährleistet und eine Belebung der Ortskerne unterstützt wird.
  • Ziel müssen Quartiere mit hohen städtebaulichen / ortsbaulichen Qualitäten sein, die zudem eine hohe Wohnqualität bieten und die Anforderungen der Siedlungsökologie erfüllen.
  • Mit Infrastrukturverträgen gemäss § 38a PBG zwischen Gemeinden und Grundeigen-tümern/Investoren werden Regelungen für die gemeinsame Planung und Realisierung von Infrastruktur und Ausstattung von Quartieren getroffen.
Netzwerk Innenentwicklung

Der Kanton will mit dem Aufbau und der Förderung eines Netzwerks Innenentwicklung insbesondere die Gemeinden bei der zukünftigen Herausforderung der Siedlungsentwicklung nach innen aktiv unterstützen. Ziele und Aufgaben des unabhängigen Netzwerks sind:

  • zentrale Anlaufstelle für Schlüsselakteure wie Gemeindebehörden, Eigentümerinnen, Investoren, Bauträgerinnen, regionale Entwicklungsträger und Gebietsmanagements für generelle und konkrete Fragen zur Umsetzung der Innenentwicklung,
  • Initiierung und Umsetzung ausgewählter (strategischer) Projekte der Innenentwicklung durch die gezielte methodische und inhaltliche, aber auch personelle und finanzielle Unterstützung,
  • Vernetzungs- und Vermittlungsplattform für Akteurinnen und Experten sowie für den Austausch von Erfahrungen und Wissen.

Das Netzwerk soll einen aktiven Beitrag zur Sensibilisierung und Befähigung der Schlüsselakteure leisten, aber auch zur Umsetzung einer nachhaltigen und qualitätsvollen Siedlungsentwicklung nach innen. Dies insbesondere in denjenigen Aufgabenbereichen, die weder durch rein private noch durch rein öffentliche Akteure erbracht werden können. Aufgrund der Erkenntnisse aus der Aufbauphase, die der Bund unterstützt, soll anschliessend die zweckmässigste Organisationsform festgelegt werden.

zurück nach oben
 
III. Koordinationsaufgaben


Querverweis:
R7-1 und R7-2
S1-4, S1-5 bis S1-9
S2-2 bis S2-6
S5-1 und S5-2
S6-3 und S6-4
S9-1 und S9-2
M6-3
L3-3
E3-3
E4-1 und E4-2
E5-4
Art. 19 RPG
§ 38a PBG
Wegleitung Kommu-
naler Erschliessungs-
richtplan, BUWD,
April 2014

S2-1 Erschliessung, Perimeterverfahren und Infrastrukturverträge

Die Gemeinden stimmen den Erschliessungsrichtplan mit ihrem Siedlungsleitbild ab. Er dient somit als Erschliessungsprogramm auch der Steuerung der Siedlungsentwicklung mit dem Ziel, die Siedlung in raumplanerisch zweckmässigen, bedarfsgerechten Etappen zu entwickeln und wirtschaftlich zu erschliessen.

Die Gemeinden führen die erforderlichen Perimeterverfahren für die Erhebung der Kostenanteile der Privaten an die Erschliessung rechtzeitig durch, insbesondere bei unüberbauten Bauzonen, die seit langem eingezont sind, für die aber (noch) keine Realisierungsanstrengungen feststellbar sind.

Die Gemeinden können gemäss § 38a PBG mit den Grundeigentümerinnen und -eigentümern auf der Basis der Erschliessungsrichtpläne Infrastrukturverträge abschliessen, in welchen eine effiziente, partnerschaftliche und zweckmässige Lösung für die Erschliessung und deren (Mit-)Finanzierung durch Private festgelegt wird.

Federführung: Gemeinden
Beteiligte: rawi, betroffene Werke
Koordinationsstand: Festsetzung
Priorität / Zeitraum: B/E

 

Querverweise:

R7-1 und R7-2
S1-3 bis S1-9
S2-1, S2-3 bis S2-6
S5-1 und S5-2
S6-3 und S6-4
S9-1 und S9-2
L3-3
E5-4
§ 38 Abs. 1 PBG
Arbeitshilfe Orts-
planungen mit
Bebauungskonzep-
ten, rawi, Juli 2011

Arbeitshilfe Landumlegung und Ortsplanung, BUWD, April 2014

S2-2 Sondernutzungsplanungen und Landumlegung

Die Gemeinden setzen die Sondernutzungspläne (Bebauungsplan, Gestaltungsplan) gezielt ein für

  • die Steuerung und rasche Umsetzung der geplanten Siedlungsentwicklung,
  • die Quartiergestaltung inkl. Frei- und Grünräumen,
  • die räumlich zweckmässige Anordnung der Erschliessung und
  • die Verbesserung der Parzellen- und Eigentumsstruktur

mit dem Ziel, eine optimale und haushälterische Nutzung der Bauzonen sicherzustellen.

Die Gemeinden wenden zur Optimierung der Parzellen- und Eigentumsstruktur vermehrt das Instrument der Landumlegung an.

Federführung: Gemeinden
Beteiligte: rawi
Koordinationsstand: Zwischenergebnis
Priorität / Zeitraum: B/E
 


Querverweise:
R1-5
R7-1 und R7-2
S1-4 bis S1-9
S2-1, S2-2, S2-4 bis S2-6
S3-1
S5-1 und S5-2
S6-1 bis S6-4
S9-1 und S9-2
L3-3
E5-4
Art. 38 PBG
Art. 38a PBG
Art. 39 Abs. 3 und 4 PBG
ISOS
Arbeitshilfe Orts-
planungen mit
Bebauungskonzep-
ten, rawi, Juli 2011

Arbeitshilfe Siedlungsentwicklung nach innen, rawi, Januar 2013
Beispielsammlung Siedlungsentwicklung nach innen, rawi, April 2013

S2-3 Förderung kompakter und dichter Siedlungsformen

In allen Gemeinden ist eine kompakte und dichte Siedlungsentwicklung respektive -erneuerung mit hohen Qualitäten anzustreben. Dies erfolgt durch die Gemeinden insbesondere durch:
  • die Bezeichnung von Gebieten mit erheblichem Innenentwicklungspoten-zial,
  • die Erleichterung und Unterstützung der Umnutzung, Verdichtung, Aufwertung und Erneuerung von bestehenden Quartieren mit entsprechenden Zonenvorschriften im Bau- und Zonenreglement (Ausscheiden von Gebieten mit baulicher Mindestnutzung oder mit höherer Überbauungsziffer),
  • eine qualitativ hochwertige Gestaltung und städtebauliche Einbindung der Siedlungselemente sowie die Einhaltung von orts- und quartierspezifischen Qualitäten,
  • eine im Rahmen von Infrastrukturverträgen geregelte Abgeltung von besonderen Leistungen von Grundeigentümern/Investorinnen für qualitätsvolle Quartierplanungen.

Das Bevölkerungswachstum in den rechtskräftigen Bauzonen ist nicht begrenzt (vgl. R1-5). Falls eine A- oder L1-Gemeinde eine substanzielle Verdichtung nachweist, kann gemäss Koordinationsaufgabe R1-5 ein angemessener Bonus zum jährlichen Wachstumswert für Neueinzonungen gewährt werden.

Federführung: Gemeinden
Beteiligte: rawi
Koordinationsstand: Festsetzung
Priorität / Zeitraum: B/E
 

Querverweise:

R7-1 und R7-2
S1-4 bis S1-7
S2-1 bis S2-3, S2-5 und S2-6
S8-1


S2-4 Aufbau und Förderung Netzwerk Innenentwicklung

Mit dem Aufbau und der Förderung eines Netzwerks Innenentwicklung wird eine effektive Organisation geschaffen für:

  • eine ressourcenschonende und erfolgreiche Initiierung von Innenentwicklungsprozessen,
  • die Beratung aller Beteiligten,
  • die Vermittlung und Vernetzung von Akteurinnen und Experten inklusive Knowhow-Transfer.

Federführung: rawi, Hochschule (Aufbauphase)
Beteiligte: Gemeinden, VLG, rawi, RET, Private, ARE
Koordinationsstand: Festsetzung
Priorität/Zeitraum: A

 


Querverweise:
R7-1 und R7-2
S1-4 bis S1-7
S2-1 bis S2-4, S2-6
S5-1 und S5-2
S8-1
S9-1 und S9-2
L3-3
E5-4

S2-5 Kleinräumige Zuordnung von nicht verkehrsintensiven Versorgungseinrichtungen

Für nicht verkehrsintensive Versorgungseinrichtungen können in den Nutzungsplanungen besondere Rahmenbedingungen und Nutzungsvorschriften festgelegt werden. Dabei ist auf die gute Erreichbarkeit für die verschiedenen Verkehrsarten (motorisierter Individualverkehr, öffentlicher Verkehr, Langsamverkehr), die Auswirkungen auf die lokale Umwelt- und Verkehrssituation, die Belebung des Ortskerns sowie die bestehende Versorgungsstruktur zu achten.

Federführung: Gemeinden
Beteiligte: RET, rawi
Koordinationsstand: Zwischenergebnis
Priorität/Zeitraum: E
 


Querverweise:
R7-1 und R7-2
S1-4 bis S1-9
S2-1 bis S2-5
S5-1 und S5-2
S9-1 und S9-2
M6-3
L3-3
E5-4
Richtplan-Karte

S2-6 Siedlungsausstattung mit Grün-, Frei- und Naherholungsräumen sowie Siedlungsökologie

Im Interesse einer hohen Lebensqualität in den Wohn- und Arbeitsgebieten statten die Gemeinden diese angemessen mit Grün-, Frei- und Naherholungsräumen aus und legen diese so an, dass sie für alle Bevölkerungsteile gut erreichbar sind. Diesen Anliegen ist insbesondere mittels geeigneter Vorgaben in der Rahmennutzungs- und Sondernutzungsplanung sowie der Erschliessungsplanung Rechnung zu tragen. Dabei sind auch folgende Aspekte zu beachten:

  • Aufwertung und Gewährleistung der Multifunktionalität von öffentlichen Räumen,
  • ökologische Vernetzung im Siedlungsraum,
  • klare Definition und angemessene Gestaltung der Siedlungsränder.
Federführung: Gemeinden
Beteiligte: rawi, lawa
Koordinationsstand: Zwischenergebnis
Priorität / Zeitraum: E
zurück nach oben