Die Übertragungsinfrastrukturen, welche im Richtplan behandelt werden, umfassen die Freileitungen, die unterirdischen Kabel sowie Unterwerke und Umformerstationen, welche sich erheblich auf den Raum auswirken. Dabei ist zu unterscheiden zwischen dem Verbundnetz für die Übertragung ¨über weite Distanzen (380 oder 220 kV) und dem Regionalnetz (110 kV und 50 kV). Die Bahnstromversorgung der SBB erfolgt auf einem separaten Übertragungsnetz. Leitungen auf hoher Spannungsebene sowie Unterwerke und Umformerstationen sind insbesondere dann raumwirksam, wenn ihr Bau oder Ausbau:
Abbildung 21: 220/380-kV-Netz Zentralschweiz: Planungsstand Juli 2009, Quelle CKW
Abbildung 22: 110/50-kV-Netz: Planungsstand Juli 2009, Quelle CKW
E7-1 Neubau, Ausbau und Erneuerung der Anlagen Beim Neubau, dem Ausbau oder der Erneuerung der Infrastrukturanlagen zur Übertragung von Elektrizität sind die verschiedenen Nutzungs- und Schutzinteressen aufeinander abzustimmen. Das sind insbesondere folgende Interessen:
E7-2 Erteilung von Leistungsaufträgen Der Kanton kann den Netzbetreibern, denen ein Netzgebiet zugeteilt wird oder worden ist, zur Stärkung der Grundversorgung mit Elektrizität Leistungsaufträge erteilen. Ziel dieser Aufträge ist unter anderem die Gewährleistung einer kostengünstige Stromversorgung und die Umsetzung der neuesten Erkenntnisse der Technik zur Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit.
E7-3 Einspeisung von Strom aus erneuerbaren Energieträgern Der Netzaufbau und die technischen Einrichtungen der Übertragungsinfrastrukturanlagen sollen die dezentrale Einspeisung von Strom aus erneuerbaren Energieträgern und Abwärme fördern. Die Priorität liegt jedoch bei der Versorgungssicherheit.
E7-4 Sparsame und effiziente Verwendung von Strom Der Kanton Luzern fördert die sparsame und effiziente Verwendung von Strom. In den Leistungsaufträgen an die Netzbetreiber sieht er etwa zur Steigerung der Energieeffizienz im Versorgungsgebiet und zur Förderung erneuerbarer Energien Regelungen vor, die sich an den neuesten Erkenntnissen der Technik orientieren.
E7-5 Geplante Erneuerungen und Ausbauten Die folgenden Anlagen werden voraussichtlich vor dem Jahr 2015 realisiert. Im übrigen sollen zur Erhöhung der Versorgungssicherheit langfristig sämtliche Anlagen und Leitungen auf eine Spannung von 110kV umgebaut werden. Neue Anlagen werden bereits mit dieser Betriebsspannung gebaut.