E7 Elektrizitätsversorgung
Abbildung 21: 220/380-kV-Netz Zentralschweiz: Planungsstand Juli 2009, Quelle CKW
Abbildung 22: 110/50-kV-Netz: Planungsstand Juli 2009, Quelle CKW
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III. Koordinationsaufgaben |
Querverweis:
S1-2
S9-1
L6-3 |
E7-1 Neubau, Ausbau und Erneuerung der Anlagen
Beim Neubau, dem Ausbau oder der Erneuerung der Infrastrukturanlagen zur Übertragung von Elektrizität sind die verschiedenen Nutzungs- und Schutzinteressen aufeinander abzustimmen. Das sind insbesondere folgende Interessen:
- Versorgungssicherheit und Netzoptimierung
- Investitions- und Betriebskosten und sich daraus ergebende Energiepreise
- Anpassung an die neuesten Erkenntnisse der Technik zur Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit
- Immissionsschutz
- Siedlungsentwicklung
- Natur-, Landschafts- und Ortsbildschutz
- Grundeigentum
Federführung: Netzbetreiber, Gemeinden
Beteiligte: Gemeinden, uwe, rawi
Koordinationsstand: Zwischenergebnis
Priorität / Zeitraum: E |
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E7-2 Erteilung von Leistungsaufträgen
Der Kanton kann den Netzbetreibern, denen ein Netzgebiet zugeteilt wird oder worden ist, zur Stärkung der Grundversorgung mit Elektrizität Leistungsaufträge erteilen. Ziel dieser Aufträge ist unter anderem die Gewährleistung einer kostengünstige Stromversorgung und die Umsetzung der neuesten Erkenntnisse der Technik zur Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit.
Federführung: uwe
Beteiligte: Netzbetreiber, Gemeinden
Koordinationsstand: Zwischenergebnis
Priorität / Zeitraum: A |
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E7-3 Einspeisung von Strom aus erneuerbaren Energieträgern
Der Netzaufbau und die technischen Einrichtungen der Übertragungsinfrastrukturanlagen sollen die dezentrale Einspeisung von Strom aus erneuerbaren Energieträgern und Abwärme fördern. Die Priorität liegt jedoch bei der Versorgungssicherheit.
Federführung: Netzbetreiber
Beteiligte: uwe
Koordinationsstand: Zwischenergebnis
Priorität / Zeitraum: E |
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E7-4 Sparsame und effiziente Verwendung von Strom
Der Kanton Luzern fördert die sparsame und effiziente Verwendung von Strom. In den Leistungsaufträgen an die Netzbetreiber sieht er etwa zur Steigerung der Energieeffizienz im Versorgungsgebiet und zur Förderung erneuerbarer Energien Regelungen vor, die sich an den neuesten Erkenntnissen der Technik orientieren.
Federführung: uwe
Beteiligte: Netzbetreiber, Gemeinden
Koordinationsstand: Zwischenergebnis
Priorität / Zeitraum: E |
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Querverweise:
S1-2
S9-1 und S9-2
Richtplan-Karte |
E7-5 Geplante Erneuerungen und Ausbauten
Die folgenden Anlagen werden voraussichtlich vor dem Jahr 2015 realisiert. Im übrigen sollen zur Erhöhung der Versorgungssicherheit langfristig sämtliche Anlagen und Leitungen auf eine Spannung von 110kV umgebaut werden. Neue Anlagen werden bereits mit dieser Betriebsspannung gebaut.
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Die folgenden Anlagen werden als langfristige Optionen in den Richtplan aufgenommen:
Federführung: Netzbetreiber
Beteiligte: Gemeinden, uwe, ENHK (in BLN-Gebieten), Kantone AG, BE, OW, NW, SZ und ZG.
Koordinationsstände: VO = Vororientierung
ZE = Zwischenergebnis
FS = Festsetzung
Priorität/Zeitraum: E
Legende:
US = Unterstation
UW = Unterwerk
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