Direkt zur Startseite springen
Direkt zur Navigation springen
Direkt zum Inhalt springen
Direkt zur Suche springen
Navigation
Suchen
Richtplan-Text
Z Raumordnungspolit. Zielsetzungen
Z1 Raumstrukturen
Z2 Siedlung und Wirtschaftsstandort
Z3 Mobilität
Z4 Landschaft
Z5 Ver- und Entsorgung
Kanton
BUWD
rawi
Richtplan
Behördenverbindlicher Richtplan
Richtplan-Text
Z Raumordnungspolit. Zielsetzungen
Z1 Raumstrukturen
Z1 Raumstrukturen
Z1-1 Strategische Ausrichtung des Kantons
Z1-2 Positionierung als Tourismus- und Kulturdestination
Z1-3 Raum-, Achsen- und Zentrenstruktur sowie Entwicklungsstrategie
Z1-4 Regionale Entwicklungsträger, Aufgabenteilung
Bereiche
Details
Z1-1 Strategische Ausrichtung des Kantons
Z1-1 Der Kanton orientiert sich strategisch am Metropolitanraum Zürich und nimmt aktiv an dessen Entwicklung teil. Innerhalb dieses Metropolitanraumes wahrt er seine Eigenständigkeit und baut seine Konkurrenzfähigkeit und seine Stärken aus.
Abbildung 2: Strategische Ausrichtung des Kantons
Bereiche
Details
Es gelten folgende Grundsätze:
Eine engere interkantonale Zusammenarbeit mit den Kantonen Zürich und Aargau und deren Wirtschaftsräumen, insbesondere dem Metropolitanraum Zürich, wird angestrebt.
Die traditionelle Zusammenarbeit mit den Zentralschweizer Kantonen Zug, Schwyz, Ob- und Nidwalden sowie Uri wird fortgesetzt, wobei der Nutzen für alle Partner ersichtlich sein muss.
Die Zusammenarbeit mit dem Kanton Bern wird weitergeführt und gepflegt.
Gleichzeitig entwickelt sich der Kanton eigenständig weiter und baut seine Konkurrenzfähigkeit und seine Stärken aus.
Weiterhin ist in erster Linie die Hauptentwicklungsachse - zusammen mit den Zentren - der Wachstumsmotor innerhalb des Kantons.
In den Bereichen Kultur, Kongresswesen, Tourismus, Naherholung sowie Wohnen strebt der Kanton eine Festigung seiner Stärken und Vorzüge in Ergänzung zum Metropolitanraum Zürich an.
zurück nach oben
Z1-2 Positionierung als Tourismus- und Kulturdestination
Z1-2 Der Kanton Luzern positioniert sich dank seinen grossen urbanen und landschaftlichen Qualitäten und Vorzügen national wie auch international erfolgreich als Tourismusdestination, insbesondere auch mit einem herausragenden Kulturangebot.
Es gelten folgende Grundsätze:
Die kantonseigene Identität mit herausragenden urbanen, kulturellen und landschaftlichen Qualitäten, die weltweite Bedeutung des Markennamens „Lucerne“ im internationalen Tourismus sowie die nationale Bedeutung der Biosphäre Entlebuch im Segment des naturnahen Tourismus sollen verstärkt und nachhaltig in Wert gesetzt werden.
Eine organisatorisch schlanke und professionelle Vermarktung des ganzen Kantons als Tourismusdestination wird angestrebt. Ziel ist die Nutzung von Synergien durch die Bündelung der Kräfte aus den heutigen Tourismusorganisationen.
Die angestrebte Entwicklung wird auch mit raumplanerischen Instrumenten unterstützt und auf das Angebot des öffentlichen Verkehrs abgestimmt.
zurück nach oben
Z1-3 Raum-, Achsen- und Zentrenstruktur sowie Entwicklungsstrategie
Z1-3 Aufbauend auf der kantonalen Raum-, Achsen- und Zentrenstruktur bilden der Raum Luzern Agglomeration und die Zentren zusammen mit der Hauptentwicklungsachse das wirtschaftliche Rückgrat des Kantons, wo sich die wirtschaftliche Entwicklung im Wesentlichen konzentriert. Durch Wachstumsimpulse wird auch die Entwicklung im Raum Luzern Landschaft und auf den Nebenachsen mit ihren typischen räumlichen Stärken und Vorzügen (Wohn-, Arbeits- oder Erholungsraum) gefördert.
Es gelten folgende Grundsätze:
Der Raum Luzern Agglomeration nimmt als Teil des Metropolitanraums Zürich und als Drehscheibe der Zentralschweiz eine wichtige Funktion über den Kanton hinaus wahr und erlaubt eine erfolgreiche Positionierung des ganzen Kantons im gesamtschweizerischen Standortwettbewerb.
Mit dem Agglomerationsprogramm wird eine überregional erfolgreiche Standortentwicklung ermöglicht und die Position Luzerns innerhalb der wirtschaftlichen Grossräume insgesamt gestärkt. Die Agglomeration soll sich durch ein klares Profil und einen einheitlichen Auftritt auszeichnen.
Sursee hat das Potenzial zu einer Agglomeration. Als starkes Regionalzentrum soll Sursee in seiner Funktion eines Wirtschaftsmotors für die umliegenden ländlichen Gemeinden gefördert werden und damit zur Stärkung des ländlichen Mittellandes beitragen.
Vor allem entlang der Hauptentwicklungssachse sollen die Entwicklungsmöglichkeiten der Gemeinden genutzt werden. Angestrebt wird eine optimale Ausrichtung der Nutzung und Erschliessung der Wohn- und Arbeitsplatzgebiete mit grossem Entwicklungspotenzial auf die Kapazitäten des (über-)regionalen Verkehrsnetzes, insbesondere auch bei den Entwicklungsschwerpunkten von kantonaler Bedeutung.
Eine bessere Ausnutzung der bestehenden Entwicklungsmöglichkeiten soll den Nebenachsen entlang angestrebt werden, um abseits der Zentren und Hauptentwicklungsachsen die Weiterentwicklung des Kantons auf eine breitere Basis zu stellen. Die gute Erreichbarkeit und Verknüpfung mit den Zentren und wichtigen Entwicklungsschwerpunkten des Kantons begünstigt die Entwicklung der Nebenachsen.
Auch in den übrigen Gebieten ist eine vielseitige, räumlich konzentrierte Siedlungs- und Wirtschaftsentwicklung anzustreben, indem die vorhandenen regionalen Qualitäten, etwa in den Bereichen Pärke von nationaler Bedeutung, naturnaher Tourismus, Freizeitnutzungen und erneuerbare Energien, genutzt und durch innovative Projekte im Rahmen des kantonalen Umsetzungsprogramms zur Neuen Regionalpolitik (NRP) gestärkt werden.
Gemäss den Vorgaben der NRP wird ein gezielter Mitteleinsatz zugunsten der Regionalzentren als Entwicklungsmotoren und des Raums Luzern Landschaft angestrebt.
Der Kanton unterstützt den Raum Luzern Landschaft ausserdem mittels des kantonalen Finanzausgleichs, der Förderung von Gemeindevereinigungen und der Verbesserung der Verkehrsanbindung, um auch hier die Voraussetzungen für eine hohe Siedlungs- und Wohnqualität zu schaffen.
Die öffentlichen Bauten und Anlagen werden - gestützt auf die Raum-, Achsen- und Zentrenstruktur - zweckmässig räumlich zugeordnet.
Gestützt auf die Raum-, Achsen- und Zentrenstruktur werden acht Gemeindekategorien (Z1–Z4, A sowie L1–L3) mit differenzierten räumlichen Entwicklungsmöglichkeiten gebildet (Z = Zentrumsgemeinden, A = Gemeinden auf der HauptentwicklungsAchse, L = Gemeinden in der Landschaft).
zurück nach oben
Z1-4 Regionale Entwicklungsträger, Aufgabenteilung
Z1-4 Die regionalen Entwicklungsträger koordinieren in erster Linie gemeindeübergreifend kommunale Aufgaben und stimmen diese aufeinander ab, ohne damit eine vierte Staatsebene zu schaffen.
Es gelten folgende Grundsätze:
Die regionalen Entwicklungsträger spielen eine zentrale Rolle bei der Entwicklung in den beiden Räumen Luzern Agglomeration und Luzern Landschaft. Sie streben eine effiziente und effektive Abwicklung der gemeindeübergreifend abzustimmenden kommunalen oder kantonal zugewiesenen Aufgaben an.
Eine intensivere gemeindeübergreifende Zusammenarbeit und Abstimmung wird angestrebt, und Gemeindefusionen werden gefördert.
Der Kanton setzt gezielt Impulse zur Verbesserung der Planungen und damit auch der räumlichen Entwicklung. Er orientiert sich dabei an der kantonalen Raum-, Achsen- und Zentrenstruktur.
zurück nach oben