Es gelten folgende Grundsätze:
Mit Wohnschwerpunkten sollen attraktive Wohnstandorte im Kanton Luzern gefördert werden. Damit wird der demografischen Entwicklung - namentlich der Zunahme des Anteils der Personen im Alter über 65 Jahre - Rechnung getragen, und es werden positive volkswirtschaftliche Effekte erreicht.