Richtplan

Z2 Siedlung und Wirtschaftsstandort

Bereiche Details

Z2-1 Lenkung des erwarteten Bevölkerungs- und Beschäftigtenwachstums
Z2-1 Der Kanton strebt an, das erwartete Bevölkerungs- und Beschäftigtenwachstum hauptsächlich und verstärkt in die Zentren, in die Hauptentwicklungsachse und in die Agglomeration Luzern zu lenken, um damit die bestmögliche Abstimmung von Siedlungs- und Verkehrsentwicklung sowie eine möglichst haushälterische Bodennutzung zu erreichen.
 

Es gelten folgende Grundsätze:

  • Das jeweils aktuelle mittlere Bevölkerungsszenario der Lustat für den Kanton Luzern bildet die Basis für künftige Entwicklungsvorstellungen.
  • Gestützt auf das mittlere Bevölkerungsszenario der Lustat vom März 2015 wird im kantonalen Richtplan in generalisierter Form von einem gesamtkantonalen Bevölkerungswachstum um knapp 60‘000 Einwohnerinnen und Einwohner von 2014 bis 2035 auf dannzumal 450‘000 (Stand Ende 2014: 394‘604 Einwohnerinnen und Einwohner) ausgegangen. Dies entspricht einer Zunahme der Bevölkerung um insgesamt rund 14,5 Prozent innert 21 Jahren.
  • Das Bevölkerungswachstum wird sich bis 2035 gemäss dem mittleren Szenario der Lustat degressiv entwickeln. Die durchschnittliche kantonale jährliche Wachstumsrate wird somit über die Jahre hinweg abnehmen. Mittelfristig (bis 2030) wird daher für den Gesamtkanton von einer durchschnittlichen kantonalen Wachstumsrate von J = 0,75 Prozent pro Jahr ausgegangen, während langfristig (bis 2035) eine durchschnittliche kantonale Wachstumsrate von J = 0,65 Prozent pro Jahr angenommen wird.
  • Gemäss den auf das Bevölkerungswachstum abgestimmten Schätzungen der Dienststelle Raum und Wirtschaft wird bis 2035 von einem Wachstum um 35‘000 Beschäftigte ausgegangen (Stand Ende 2012: 170‘000 Beschäftigte im 2. und 3. Sektor).
  • Das aus dem mittleren Bevölkerungsszenario abgeleitete erwartete Bevölkerungswachstum ist alle 4 bis 5 Jahre zu überprüfen und bei Bedarf im Richtplan zu aktualisieren (vgl. R1-5 am Schluss). Gleiches gilt für die erwartete Beschäftigtenentwicklung. Eine Anpassung kann auch früher erfolgen, falls die aktualisierten Lustat-Szenarien dies notwendig machen.
  • Das erwartete Bevölkerungs- und Beschäftigtenwachstum soll künftig zu rund 75 Prozent in die Zentren, in die Hauptentwicklungsachse und in die Agglomeration Luzern (Gemeindekategorien Z1–Z4, A) sowie zu rund 25 Prozent in die ländlichen Gebiete (Gemeindekategorien L1-L3) gelenkt werden; bisher war die analoge räumliche Wachstumsverteilung etwa bei 70 zu 30 Prozent. Der Kanton gibt dementsprechend für jede Gemeindekategorie verschiedene Entwicklungsprioritäten mit unterschiedlichen Handlungsschwerpunkten vor (vgl. R1-5). Die Gemeindekategorien sind in Kapitel R1 detailliert dargestellt. Mit diesen Kategorien wird das gesamtkantonal erwartete Wachstum räumlich differenziert, indem daraus abgeleitet unterschiedliche Wachstumswerte für Neueinzonungen festgelegt werden (≤ J + 0,25 %, ≤ J oder ≤ J – 0,25 %). Innerhalb der bestehenden Bauzonen können sich die Gemeinden unter Berücksichtigung der übrigen Planungsgrundsätze unabhängig von diesen Wachstumswerten - auch was die Zunahme der Bevölkerung betrifft - entwickeln.
  • Das erwartete Beschäftigtenwachstum findet mehrheitlich in den kantonalen Entwicklungsschwerpunkten und den regionalen Arbeitsplatzgebieten statt (vgl. R 1-5 sowie S6-1 und S6-2). Für den entsprechenden Bauzonenbedarf sind spezifische, regional abgestimmte Grundlagen und Beurteilungen bereitzustellen, namentlich ein regionales Arbeitszonen- und Standort-management (vgl. S6-4).
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Z2-2 Haushälterische Bodennutzung
Z2-2 Der Kanton strebt mit raumplanerischen Instrumenten einen sparsamen Umgang mit dem Boden als knappem Gut an.
  Es gelten folgende Grundsätze:
  • Der Trend zur weiteren Siedlungsausdehnung wird - auch bei Kleinsiedlungen – abgebremst und der Bauzonenflächenzuwachs reduziert. Innerhalb des kommunalen Entwicklungsspielraums erfolgt die bedarfsgerechte Siedlungsausdehnung kompakt und in historisch gewachsenen Strukturen.
  • Es wird eine bessere Ausnützung der bestehenden Bauzonen angestrebt; der Nutzung von inneren Reserven (z.B. Baulücken, Umnutzung ehemaliger Militärareale) wird Priorität eingeräumt.
  • Die Siedlungsentwicklung nach innen wird gefördert: Nutzungspotenziale werden unter Berücksichtigung der Siedlungs- und Wohnqualität und der Erschliessung standortgerecht und massgeschneidert ausgeschöpft.
  • In jeder Gemeinde ist der aktuelle Bauzonenflächenbedarf pro Einwohner (Stand Ende 2014) zu verringern oder wenigstens zu halten. In Gemeinden mit aktuell zu grossem Bauzonenflächenbedarf pro Einwohner ist dieser sukzessive auf den vorgegebenen Maximalwert als Zielwert zu reduzieren.
  • Im Rahmen der regionalen Teilrichtpläne und Konzepte und bei der Genehmigung von Nutzungsplanungen werden unter Berücksichtigung des nötigen kommunalen Entwicklungsspielraumes die Bauzonen quantitativ und/oder qualitativ begrenzt.
  • Bei peripheren und/oder nicht mehr zweckmässigen unüberbauten Bauzonen sind Auszonungen anzustreben. Darüber hinaus sind unüberbaute Bauzonen, die auf der Grundlage des massgebenden kantonalen Bevölkerungsszenarios nicht mehr benötigt werden, zweckmässig zu reduzieren.
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Z2-3 Förderung der Siedlungs- und Wohnqualität
Z2-3 Der Kanton zeichnet sich durch eine hohe Lebensqualität aus. Die kantonalen Behörden unterstützen die Gemeinden bei der Erhaltung und Verbesserung der Siedlungs- und Wohnqualität.
  Es gelten folgende Grundsätze: Es gelten folgende Grundsätze:
  • Wohngebiete sollen von allen umweltrechtlich relevanten Lärm- und Luftschadstoffbelastungen freigehalten bzw. entlastet werden.
  • Die Sicherheit – etwa bei Natur- oder bei technischen Gefahren – soll gewährleistet werden.
  • Vor dem Hintergrund einer verstärkten Siedlungsentwicklung nach innen wird der Ortsbildpflege eine der Bedeutung der Ortschaft entsprechende Beachtung geschenkt.
  • Angestrebt wird eine qualitativ hochwertige Gestaltung und städtebauliche Einbettung von Siedlungselementen in die Landschaft. Ein besonderes Augenmerk gilt dabei auch der Gestaltung öffentlicher Aussenräume unter Berücksichtigung von funktionalen, architektonischen und ökologischen Aspekten.
  • Mit Wohnschwerpunkten sollen attraktive Wohnstandorte im Kanton Luzern gefördert werden. Damit wird der demografischen Entwicklung - namentlich der Zunahme des Anteils der Personen im Alter über 65 Jahre - Rechnung getragen, und es werden positive volkswirtschaftliche Effekte erreicht.

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Z2-4 Förderung des Wirtschaftsstandortes
Z2-4 Der Kanton Luzern positioniert sich durch eine auf seine Stärken und Vorzüge und auf die Zukunft ausgerichtete Strategie. Durch die Planung von Wohn- und Entwicklungsschwerpunkten wird der Wirtschaftsstandort Luzern gestärkt.
   Es gelten folgende Grundsätze:
  • Der Kanton Luzern strebt ein nachhaltiges Wirtschaftswachstum an. Dabei sollen der Aufbau und die Expansion ansässiger Unternehmen unterstützt (Wachstum von innen) sowie neue Betriebe und Arbeitsplätze angesiedelt werden (Wachstum von aussen). Ziel ist die nachhaltige Schaffung von Arbeitsplätzen mit guten Arbeitsbedingungen.
  • Der räumlichen Nähe der Unternehmen und vielen gut qualifizierten Arbeitskräften kommt in einer wissens- und technologiebasierten Wirtschaft eine immer grössere Bedeutung zu. Wachstumsimpulse aus dem Metropolitanraum Zürich sind entsprechend zu nutzen, um den Kanton als Unternehmensstandort zu stärken.
  • Die Raumplanung optimiert kontinuierlich die Rahmenbedingungen für ein attraktives Umfeld, das den Zuzug zukunftsfähiger Unternehmen, gut qualifizierter Arbeitskräfte sowie finanzkräftiger Personen in den Kanton Luzern begünstigt.
  • Auf der Hauptentwicklungsachse, im Hauptzentrum und in den Regionalzentren werden kantonale Entwicklungsschwerpunkte festgelegt.
  • Der Kanton Luzern betreibt eine aktive Standortpromotion, indem er potenzielle Interessenten und Investoren bei der Standortwahl umfassend berät und unterstützt.
  • Die regionalen Entwicklungsträger bauen ein Arbeitszonen- und Standortmanagement auf, um die kantonalen Entwicklungsschwerpunkte, die regionalen Arbeitsplatzgebiete und die strategischen Arbeitsgebiete zu entwickeln.
  • Mit der Bezeichnung von strategischen Arbeitsgebieten werden zusammenhängende grössere Flächen festgelegt, die für die Ansiedlung von Grossbetrieben mit einem hohen volkswirtschaftlichen Nutzen geeignet sind, aber nur im konkreten Bedarfsfall überbaut werden sollen.
  • Das Hauptgewicht der wirtschaftlichen Entwicklung wird auf die vorhandenen Möglichkeiten im Bereich der Hauptentwicklungsachse gelegt. Industrie, Handel/Logistik, kommerzielle Dienstleistungen, Gesundheit und Tourismus sind kraftvolle Motoren der Luzerner Wirtschaft. Über den Ausbau bestehender und die Entwicklung neuer Cluster werden sie weiter gefördert. Im Vordergrund stehen folgende fünf Cluster: Gesundheit, Energie, Umwelttechnologien, Finanzdienstleistungen sowie IT und IT-Security.
  • Im Raum Luzern Landschaft werden die vorhandenen vielfältigen Qualitäten ergänzend für Wohn-, Arbeits- und Erholungsnutzungen gestärkt.
  • Für eine zukunftsorientierte und innovative Unternehmensstruktur sind weitere ergänzende Massnahmen von Bedeutung: die professionelle Unterstützung von Jungunternehmen in der Start-up-Phase, die Sicherstellung von Rahmenbedingungen, um den Rang des KMU-freundlichsten Kantons zu sichern, oder die Unterstützung von kleinräumigen Wirtschaftskreisläufen.
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