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Richtplan-Text
Z Raumordnungspolit. Zielsetzungen
Z1 Raumstrukturen
Z2 Siedlung und Wirtschaftsstandort
Z3 Mobilität
Z4 Landschaft
Z5 Ver- und Entsorgung
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Behördenverbindlicher Richtplan
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Z Raumordnungspolit. Zielsetzungen
Z5 Ver- und Entsorgung
Z5 Ver- und Entsorgung
Z5-1 Unterstützung der Energiepolitik mit raumplanerischen Instrumenten
Z5-2 Ver- und Entssorgungseinrichtungen
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Z5-1 Unterstützung der Energiepolitik mit raumplanerischen Instrumenten
Z5-1 Der Kanton unterstützt mit geeigneten raumplanerischen Massnahmen seine nachhaltige Energiepolitik.
Es gelten folgende Grundsätze:
Energiepolitik und Raumordnungspolitik sind aufeinander abzustimmen.
Die Möglichkeiten von Instrumenten zur Förderung erneuerbarer Energien und nachhaltigen Bauens sind auszuschöpfen.
Der Kanton setzt sich für Massnahmen zur Umsetzung der 2000-Watt-Gesellschaft als langfristige Vision ein.
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Z5-2 Ver- und Entsorgungseinrichtungen
Z5-2 Die Ver- und Entsorgungseinrichtungen werden bedarfsorientiert und ressourcenschonend geplant, realisiert und betrieben.
Es gelten folgende Grundsätze:
Die notwendigen Versorgungs- und Entsorgungseinrichtungen wie Wasserzufuhr, Siedlungsentwässerung, Strom- und Gasversorgungsanlagen sowie Telekommunikationseinrichtungen sind durch die Planung sicherzustellen.
Sie werden nach den Vorgaben des Planungs-, Bau- und Umweltrechts schonend erstellt und betrieben.
Bei der Wahl der Standorte und der Ausgestaltung der Anlagen werden die Umgebung und die bereits bestehenden Anlagen mitberücksichtigt und eine möglichst auf den Bedarf und den Markt ausgerichtete Verteilung angestrebt.
Leistungsaufträge an die Stromnetzbetreiber stärken die Grundversorgung und zielen namentlich auf eine kostengünstige Stromversorgung sowie die sparsame und effiziente Verwendung des Stroms ab.
Der Aufbau eines Glasfasernetzes für Telekommunikationsangebote nach einheitlichen technischen Standards und der marktgerechte und diskriminierungsfreie Zugang zu diesem Netz sind zu unterstützen. Die Vorteile des Glasfasernetzes sind auch für die sparsame und effiziente Verwendung des Stroms einzusetzen.
Der Kanton setzt sich beim Bund dafür ein, dass für den Aufbau und den Betrieb von Energie- und Telekommunikationseinrichtungen nach einheitlichen technischen Standards durch private und öffentliche Unternehmen und zur Vermeidung von regionalen Wettbewerbsverzerrungen, etwa bei den Preisen, rechtliche Grundlagen auf nationaler Ebene geschaffen werden.
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