Z3 Mobilität

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Z3-1 Förderung der Abstimmung von Siedlung, Verkehr und Umwelt
Z3-1 Die Abstimmung der Entwicklung von Siedlung, Verkehr und Umwelt hat im ganzen Kanton hohe Priorität.
  Es gelten folgende Grundsätze:
  • Mit dem Richtplan und geeigneten raumplanerischen Instrumenten der regionalen Entwicklungsträger sowie der Ortsplanung wird die Abstimmung der Entwicklung von Siedlung, Verkehr und Umwelt im ganzen Kanton gezielt gefördert.
  • Mit dem Agglomerationsprogramm Luzern wird diese Abstimmung im Raum Luzern Agglomeration gewährleistet.
  • Siedlungsentwicklung und -verdichtung (Wohnen, Arbeiten, Versorgung) sollen primär dort erfolgen, wo bereits vorhandene, ausbaufähige Infrastrukturen und qualitativ gute Angebote des öffentlichen Verkehrs bestehen.
  • Insbesondere bei den kantonalen Entwicklungsschwerpunkten, den regionalen Arbeitsplatzgebieten, den strategischen Arbeitsplatzgebieten, den öffentlichen Bauten und Anlagen, den verkehrsintensiven Einrichtungen und den grossen Freizeiteinrichtungen respektive -gebieten ist die Abstimmung mit dem Verkehr und den Umweltauswirkungen von erheblicher Bedeutung und stufengerecht vorzunehmen.
  • Die Koordination und die Bündelung der einzelnen Erschliessungsträger (Strasse, Strom, Wasser, Abwasser, Telekommunikation u.a.m.) in kompakten und verdichteten Siedlungsstrukturen wird gefördert.
  • Siedlungsentwicklung und Störfallvorsorge sind möglichst gut so aufeinander abzustimmen, dass einerseits die Ziele der Siedlungsentwicklung (u.a. Raum-, Achsen- und Zentrenstruktur, Siedlungsentwicklung nach innen) erreicht werden können und dass andererseits die Entwicklungsmöglichkeiten der Risikoanlagen nicht eingeschränkt werden.
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Z3-2 Neue Wege für eine nachhaltige Mobilitätsabwicklung
Z3-2 Der Kanton fördert eine nachhaltige, d.h. wirtschaftlich tragbare, allen Bevölkerungsgruppen zugängliche und umweltverträgliche Mobilität.
  Es gelten folgende Grundsätze:
  • Der Ausbau und die Weiterentwicklung der übergeordneten Verkehrssysteme werden auf die künftige Siedlungsentwicklung und die nationalen und internationalen Bedürfnisse abgestimmt.
  • Angebotsverbesserungen sind gemäss einer Prioritätenliste primär dort vorzunehmen, wo die Nachfrage ökonomisch und ressourcenschonend befriedigt werden kann.
  • Die Erschliessung der Siedlungsgebiete erfolgt je nach Gemeindekategorie differenziert mittels motorisiertem Individualverkehr (MIV), Langsamverkehr (LV) und öffentlichem Verkehr (öV).
  • Im Agglomerationskern wird die Erreichbarkeit mit dem MIV sichergestellt, dem öffentlichen Verkehr aber Priorität eingeräumt. Im Agglomerationsgürtel, entlang der Hauptentwicklungsachse und entlang den Nebenachsen ist der Modalsplit zugunsten des öffentlichen Verkehrs und des Langsamverkehrs zu erhöhen.
  • Der Raum Luzern Landschaft soll mindestens durch ein Grundangebot im öffentlichen Verkehr an die Hauptentwicklungsachse, die Nebenachsen und die Zentren angebunden werden.
  • Der motorisierte Individualverkehr ist auf Hochleistungs- und Hauptverkehrsstrassen zu leiten.
  • Das Radroutenkonzept wird in Zusammenarbeit mit den Gemeinden nach Massgabe der im Bauprogramm festgelegten und verfügbaren Mittel umgesetzt.
  • Innovative marktwirtschaftliche Ansätze für eine nachhaltige Mobilitätsabwicklung werden gefördert.
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